Gericht weist Beschwerde gegen Airbus-Startbahnverlängerung zurück
13.3.2006, Hamburg (ddp). Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Beschwerde von 184 Bürgern gegen die geplante Startbahnverlängerung bei Airbus in Hamburg-Finkenwerder abgelehnt. Die Antragsteller, die nicht von einer Enteignung betroffen sind, hatten unter anderem unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen und eine größere Hochwassergefahr befürchtet, wie eine Sprecherin des Gerichts am Montag in Hamburg mitteilte. In der Begründung hieß es, die Rechte der 184 Bürger würden durch die Startbahnverlängerung voraussichtlich nicht verletzt werden.
Damit wies das OVG in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Beschwerden der vorwiegend in Neuenfelde und Finkenwerder lebenden Antragsteller gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück. Die Entscheidung ermöglicht jedoch noch nicht den Beginn der Bauarbeiten. Der in vorangegangenen Verfahren zugunsten von Enteignungsbetroffenen verhängte Baustopp besteht nach Angaben des Gerichts nach wie vor. Anträge zur Aufhebung des Baustopps liegen zurzeit dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung in erster Instanz vor.
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