Bonus-Meilen gehören dem Arbeitgeber - BAG: Firma darf Nutzung für Privatflüge verbieten
11.4.2006, Erfurt (AFP) - Auf Geschäftsreisen erworbene Bonus-Meilen gehören dem Arbeitgeber. Mitarbeiter, die dienstlich viel mit dem Flugzeug unterwegs sind, müssen ihre Bonuspunkte an das Unternehmen herausgeben, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Es wies damit die Klage eines Verkaufsleiters ab, der sein Punktekonto für Privatflüge verwenden wollte. (Az: 9 AZR 500/05)
Der Angestellte arbeitet bei einem Industrieunternehmen mit hohem Exportanteil. Als Verkaufsleiter für das Ausland ist er viel mit dem Flugzeug unterwegs. Die Reisen bucht das Unternehmen zentral bei der Deutschen Lufthansa, bei der der Angestellte eine so genannte Miles & More-Karte führt. Dort schreibt das Luftfahrtunternehmen Punkte gut, mit denen spätere Flüge bezahlt werden können.
Der Verkaufsleiter nutzte die Bonuspunkte zunächst für private Zwecke, bis der Arbeitgeber dies untersagte. Mit seiner Klage meinte er, über die bis zum Sommer 2005 gesammelten 350.000 Punkte mit einem Wert von 9700 Euro könne weiterhin er selbst verfügen. Dies entspreche den Zielen der Lufthansa; ein rechtlicher Zusammenhang mit seiner Arbeit bestehe nicht.
Doch auf die Wünsche der Lufthansa kommt es nach dem Erfurter Urteil nicht an. Das BAG unterstrich, wer im Auftrag eines anderen handele, müsse laut Bürgerlichem Gesetzbuch alles herausgeben, was er dadurch erlange. Dies gelte auch für das Arbeitsverhältnis und für alle Vorteile, die in einem "inneren Zusammenhang" mit der Arbeit stünden.
Auf die Bonus-Meilen treffe dies zu, weil sie auf vom Arbeitgeber gebuchte Flüge zurückgingen. Daher durfte das Unternehmen die private Nutzung der Punkte untersagen, um sie zur Bezahlung von Dienstflügen einzusetzen, urteilte das BAG. Nach derselben Vorschrift müssen Arbeitnehmer auch dienstliche Geschenke oder etwa auch Schmiergelder herausgeben.
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