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BeitragVerfasst: Samstag 11. Februar 2006, 09:41 
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Bundesverfassungsgericht könnte Luftsicherheitsgesetz kippen

Karlsruhe, 10. Februar (AFP) - Ob der Abschuss eines von Terroristen gekaperten Passagierflugzeugs durch die Luftwaffe oder der Schutz der Fußball-WM durch Soldaten: Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist rechtlich höchst umstritten. Am Mittwoch wird zwar das Bundesverfassungsgericht aller Erwartung nach das Luftsicherheitsgesetz kippen, das zumindest den Abschuss von entführten Flugzeugen bei Terrorangriffen regeln soll. Doch den Streit in der großen Koalition um den Truppen-Einsatz bei der WM wird das Urteil nicht befrieden. Dort sind die Fronten zwischen CDU-Befürwortern und SPD-Gegnern inzwischen so verhärtet, dass das von beiden Seiten gewollte Luftsicherheitsgesetz selbst dann auf der Strecke bleiben dürfte, wenn es durch eine von Karlsruhe zur Voraussetzung gemachte Grundgesetzänderung noch zu retten wäre.



Dem Gesetz zufolge darf die Bundeswehr ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug gezielt abschießen, wenn damit verhindert wird, dass das Flugzeug als Waffe missbraucht und in ein Hochhaus gelenkt wird - so wie bei den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Das Gesetz war nach dem Irrflug eines Kleinflugzeugs über Frankfurt am Main im Januar 2003 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossen worden. Allerdings ohne dazu das Grundgesetz zu ändern, obwohl nach Artikel 87 der Verfassung Streitkräfte außer zur Landesverteidigung "nur eingesetzt werden" dürfen, soweit es das Grundgesetz "ausdrücklich zulässt". Erlaubt ist der Bundeswehr nach einem weiteren Artikel die Katastrophenhilfe. Über den Einsatz von Waffengewalt findet sich dagegen nichts.



Bei der mündlichen Verhandlung am 9. November vergangenen Jahres äußerten die Verfassungshüter denn auch schwere Zweifel, ob die rechtlich ungeregelte Amtshilfe der Bundeswehr für die Polizei zulässig ist, und ob darüber hinaus der Staat überhaupt "Leben gegen Leben" abwägen darf, wenn er Unschuldige tötet, um andere Unschuldige zu retten.



Für den Fall, dass Karlsruhe diese Bedenken nun in ein Urteil gießt und etwa eine Grundgesetzänderung zur Voraussetzung des Luftsicherheitsgesetzes macht, haben die Koalitionäre im Streit um WM-Schützer in Tarnfarben schon Position bezogen: Eine mögliche Verfassungsänderung müsse sich "auch auf andere Bereiche beziehen", forderte der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Bernd Siebert (CDU), in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Freitag. Dem widersprach sein SPD-Kollege Rainer Arnold. "Man wird zur Luftsicherheit zu einer Lösung kommen. Man wird aber auf keinen Fall eine Grundgesetzänderung zu einem weiter gehenden Einsatz auf dem Boden bekommen", sagte Arnold dem Blatt.



Die "Lösung zur Luftsicherheit" könnte für die Koalitionäre nach einem abschlägigen Urteil aus Karlsruhe auch darin bestehen, einfach nichts zu tun: Schon jetzt steigen mehr als zwei Dutzend Mal im Jahr Alarmrotten der Luftwaffe auf, um Passagierflugzeuge zu überprüfen, die ohne Funkkontakt in den deutschen Luftraum einfliegen. Der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Klaus-Peter Stieglitz, bezeichnete das bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe als "ganz normalen Vorgang". Selbst der Abschuss eines Terrorflugzeugs hat Juristen zufolge schon heute eine zwar schmale, aber vielleicht ausreichende Rechtsgrundlage. Nach dem im Strafgesetzbuch geregelten übergesetzlichen Notstand handelt "nicht rechtswidrig", wer eine Tat begeht, um etwa Menschenleben zu retten.



Das hilft aber nicht weiter in dem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zugespitzten Streit um den soldatischen Schutz des Fußball-Großereignisses in Deutschland im nächsten Sommer. Dass die Verfassungshüter den Koalitionären auch dazu einen Fingerzeig geben werden, ist indes nicht zu erwarten.



http://www.airliners.de/news/news.php?articleid=7502


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