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BeitragVerfasst: Samstag 1. April 2006, 10:56 
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Bund scheitert weitgehend im Prozess um Flughafen-Erbbaupacht



31.3.2006, Köln (ddp-nrw). Im Zivilprozess um die Erbbaupacht für den Flughafen Köln/Bonn hat der Bund als Kläger eine Schlappe hinnehmen müssen. In dem am Freitag verkündeten Urteil wies die 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln die 24-Millionen-Euro-Klage des Bundes weitgehend ab und verurteilte die Flughafen Köln/Bonn GmbH lediglich zur Zahlung von rund 2,25 Millionen Euro nebst Zinsen (Az. 7 O 573/00).



Die Parteien streiten über die Zulässigkeit von Pachtzinserhöhungen. Die Bundesrepublik ist Eigentümerin des Flughafengeländes, das mit Erbbauvertrag vom 9. Oktober 1961 mit seiner Hauptfläche an die beklagte Flughafen Köln-Bonn GmbH verpachtet ist.



In dem aktuellen Rechtsstreit geht es um Flächen, die mit Nachtragsverträgen in den Jahren 1964, 1973 und 1989 hinzugepachtet wurden. Für die Zeit von 1991 bis 1995 war die Jahrespacht für die gesamte Flughafenfläche noch einvernehmlich auf 695 000 Mark vereinbart worden. Im Jahr 2000 entstand Streit über die Angemessenheit weiterer, rückwirkender Erhöhungen ab 1996.



Die Bundesrepublik bezifferte nun den Verkehrswert allein der Erweiterungsflächen auf rund 68 Millionen Euro und forderte eine Jahrespacht von über 4 Millionen Euro, woraus sie eine Nachzahlung in Höhe der Klagesumme von rund 24 Millionen Euro errechnete.



Die beklagte Flughafengesellschaft hat sich im Prozess im Wesentlichen gegen die Ermittlung des Grundstückswertes gewandt. Dazu hatte die Kammer ein eigenes Wertgutachten sowie zwei Ergänzungsgutachten eingeholt, außerdem eine Reihe von Zeugen vernommen.



Auf der Basis dieser Gutachten ging die Kammer von einem Verkehrswert der Nebenflächen in Höhe von nur 40 Millionen Mark zum Stichtag 1. Januar 1996 aus, woraus sich ein deutlich geringerer Pachtzins als vom Bund gefordert ergibt.



Die umfangreichen Einwände des Bundes wies die Kammer ebenso zurück wie Einwendungen der Flughafen GmbH. Sie bezeichnete die von ihr eingeholten Sachverständigengutachten als insgesamt überzeugend und sah sich nicht zur Einholung weiterer Gutachten veranlass.



Das Ende eines weiteren Prozesses betreffend Pachtzinserhöhungen für die Hauptflächen ist derzeit nicht abzusehen; hier dauert die Begutachtung noch an (Az. 7 O 293/00).



http://www.airliners.de/airports/nachri ... cleid=8135

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