Jung: Verteidigungsfall könnte Flugzeug-Abschuss rechtfertigen
5.4.2006, Berlin (ddp). Der vom Verfassungsgericht verbotene Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs könnte nach Einschätzung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) unter bestimmten Voraussetzungen doch gerechtfertigt sein. Es stelle sich die Frage, ab wann es sich bei einer solchen Attacke «vielleicht schon um einen Verteidigungsfall» handele, sagte Jung dem Berliner «Tagesspiegel» (Mittwochausgabe). In einem solchen Fall gälten «andere Grundsätze». Er sei als Wehrdienstleistender bei der Flugabwehr gewesen. «Da hätten wir im Verteidigungsfall nicht geprüft, ob an Bord eines Flugzeugs Unbeteiligte gewesen wären», betonte der Minister.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Abschuss einer Maschine mit Unbeteiligten an Bord als Verstoß gegen die Grundrechtsgarantien des Grundgesetzes untersagt. Jung betonte, er respektiere dieses Urteil selbstverständlich. Es stelle sich aber die «ganz andere Frage», ab wann ein Fall von Nothilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes, der Bündnis- oder der Verteidigungsfall vorliege. Nach den Anschlägen vom 11. November 2001 in New York und Washington habe die NATO schließlich den Bündnisfall ausgerufen.
Der Minister äußerte zugleich die Hoffnung, dass sich die Frage nach einem Flugzeugabschuss nie stellen werde. Die Piloten der Bundeswehr seien sehr gut ausgebildet im Abdrängen und Niederbringen verdächtiger Flugzeuge. «Das gibt mir die berechtigte Hoffnung, dass sich ein solcher Vorfall auf diese Weise beherrschen lässt», sagte der CDU-Politiker.
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