Bundestag billigt Privatisierung der Flugsicherung
7.4.2006, Berlin (ddp.djn). Der Bundestag hat am Freitag die Neuregelung der Flugsicherung beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) vor. Der Bund will 74,9 Prozent seiner Anteile an der DFS an private Anleger verkaufen und sich somit eine Sperrminorität von 25,1 Prozent vorbehalten. Für das Paket interessieren sich mehrere deutsche Unternehmen wie Lufthansa, TUI, LTU, Air Berlin, dba und Fraport. Aber auch Finanzinvestoren gehören zu den potenziellen Käufern.
Die DFS bezeichnete das Flugsicherungsgesetz als «einen wichtigen Schritt für die Zukunft» des Unternehmens. Es stärke dessen Handlungsfähigkeit, sagte Dieter Kaden, Vorsitzender der DFS-Geschäftsführung, in Langen.
Die Rechte des Bundes sollen nach der Privatisierung laut Gesetz zum einen durch die Sperrminorität und zum anderen durch eine nationale Aufsichtsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, abgesichert werden. Diese Behörde soll die Rechts- und Fachaufsicht über die DFS haben und mit Weisungsrecht ausgestattet sein. Private DFS-Gesellschafter können zudem im Verteidigungsfall verpflichtet werden, ihre Geschäftsanteile mit sofortiger Wirkung an den Bund zurückzugeben. Mit dem Gesetz wird es außerdem für Lotsen anderer EU-Länder einfacher, in Deutschland zu arbeiten.
Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, FDP und den Grünen hatten zuvor in der Bundestagsdebatte die Gesetzesneuregelung befürwortet und waren Bedenken vor allem der Gewerkschaften entgegengetreten, dass die Privatisierung eine Absenkung des Sicherheitsniveaus und der sozialen Standards in der Flugsicherung zur Folge haben könnte.
airliners.de
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