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BeitragVerfasst: Samstag 8. April 2006, 08:50 
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Tipp: Bei Ausfall des Flugs in die Osterferien auf Entschädigung pochen



7.4.2006, Berlin (AFP) - Flugreisende in der EU haben bei Annullierung oder Überbuchung von Flügen Anspruch auf Entschädigung. Häufig versuchen Airlines aber, die in einer EU-Verordnung festgelegten Rechte unter Verweis auf höhere Gewalt auszuhebeln. AFP gibt Tipps, wie Verbraucher bei einer missglückten Osterreise zu ihrem Recht kommen können:



ENTSCHÄDIGUNG: Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Die Vorschrift gilt für alle Flüge von oder zu einem Flughafen in der Europäischen Union.



BEWEISPFLICHT: Die Airline muss nur dann nicht zahlen, wenn sie nachweist, dass sie kein Verschulden trifft. Als "höhere Gewalt" gelten etwa miserables Wetter oder ein technischer Defekt. Hierbei sollten Kunden hartnäckig auf glaubhafte Beweise bestehen. Im Zweifel sollte am Schalter eine schriftliche Begründung eingefordert werden. Die Airline muss vor Gericht beweisen können, dass sie etwa trotz eines Defekts keinen Ersatzflieger stellen konnte. Mauert die Airline, hilft eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Mobilität, die kostenlos zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden vermittelt.



INFORMATION: Billigflieger beklagen laut einer Umfrage, dass Kunden "für alles mögliche unberechtigte Forderungen stellen". Mehr Information tut not, argumentiert auch die Schlichtungsstelle - allerdings von Seiten der Airlines. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Kunden auf Anfrage einen Handzettel mit einem Überblick über ihre Rechte auszuhändigen. Wird der Flug annulliert, muss die Airline die Passagiere sogar zwei Wochen vor Abflug über den Ausfall informieren oder einen Alternativflieger stellen. Ansonsten ist die Entschädigung fällig.



VERSPÄTUNGEN: Bei Verspätungen haben Passagiere zwar keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, aber auf eine angemessene Betreuung. Auf diese Rechte sollten die Kunden am Schalter pochen. Passagiere haben ein Recht auf Mahlzeiten und Erfrischungen sowie gegebenenfalls auf eine Übernachtung im Hotel, wenn sie länger als zwei Stunden warten müssen. Dies gilt auf Strecken bis zu 1500 Kilometern, bei längeren Strecken gelten längere Wartezeiten. Zudem muss die Airline ihren Kunden Telefonate ermöglichen. Nimmt der Kunde seine Rechte nicht in Anspruch, kann er später keinen Ausgleich verlangen.



ALTERNATIVE BEFÖRDERUNG: Ist ein Flug überbucht oder wird kurzfristig gestrichen, können sich Passagiere den vollen Ticketpreis erstatten lassen. Die Fluggesellschaft kann aber auch eine "alternative Beförderung" anbieten. Was darunter zu verstehen ist, lässt die EU-Verordnung offen. Theoretisch kann auch eine Busreise angeboten werden. Für die hierdurch entstehende Verspätung kann der Kunde keinen Schadenersatz einklagen.



http://www.airliners.de/tourismus/nachr ... cleid=8209

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