Verbraucherschützer kritisieren Praxis bei Fluggastrechten
15.4.2006, Berlin (ddp.djn). Reisende in Deutschland haben häufig erhebliche Schwierigkeiten, die europaweit geltenden neuen Fluggastrechte für sich in Anspruch zu nehmen. Grund sei «die laxe Haltung» der Bundesregierung, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Samstag in Berlin. Sie erlaube es den Fluggesellschaften, sich den Ansprüchen der Fluggäste durch Hinhaltetaktik zu entziehen.
In mehr als 300 Fällen hätten sich mehrere Fluggesellschaften geweigert, mit Schlichtungsstellen für Streitfälle zusammenzuarbeiten. Dazu hätten die Lufthansa, easyjet, Germanwings und Air Berlin gehört. «Die EU-Fluggastrechte sind gut - der Vollzug findet in Deutschland praktisch nicht statt», sagte vzbv-Chefin Edda Müller.
Zum Februar 2005 waren die Rechte der Fluggäste vom EU-Gesetzgeber gestärkt worden: Bei Ausfällen, Verspätungen oder Überbuchungen haben die Verbraucher nunmehr ein Recht auf Entschädigung. Problematisch werde es für die Verbraucher, wenn sie diese Rechte geltend machen wollen, berichten die Verbraucherschützer. Die Bundesregierung habe zwar das Luftfahrtbundesamt als «Durchsetzungsstelle» für die Fluggastrechte benannt. Wer sich dorthin wende, erfahre aber nur, dass das Luftfahrtbundesamt bei der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche von Verbrauchern gerade nicht behilflich ist. Es gebe zwar eine Einrichtung, die den Fluggästen in solchen Situationen zu ihrem Recht verhelfen soll. Das sei die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland (VCD), ein Projekt des Verbraucherschutzministeriums. Dies sei aber auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes nicht vermerkt. Die Schlichter setzen sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung und versuchen, mit dieser außergerichtlich eine Lösung auszuhandeln. «Bei einigen Fluggesellschaften funktioniert das gut, andere weigern sich aber nach wie vor, mit uns zusammenzuarbeiten», erläutert Birgit Zande-Schaffhäuser, juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität. Namentlich nannte sie unter anderem die Deutsche Lufthansa, easyjet, Germanwings und Air Berlin.
Vielen Verbrauchern bleibe daher nur der Weg vor Gericht. Verbraucherbeschwerden, die dem Verbraucherzentrale Bundesverband vorliegen, deuteten darauf hin, dass manche Unternehmen eine gezielte Hinhaltetaktik einsetzen, damit die Kunden irgendwann entnervt aufgeben.
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