Einschränkungen. Passagiere dürfen Flüssigkeiten nur noch begrenzt ins Flugzeug mitnehmen - verpackt in Jausensackerln.
BRÜSSEL. Ab Anfang November gelten auch in Europa schärfere Sicherheitsregeln für Handgepäck bei Flugreisen.
Die EU-Kommission verabschiedete gestern, Donnerstag, einen Regelkatalog, der die Gefahr terroristischer Anschläge auf Flugzeuge verringern soll. Die neuen Bestimmungen zielen vor allem auf die Vereitelung von Attentaten mit Flüssigsprengstoff ab. Anfang August hatten Extremisten in London geplant, auf diesem Weg mehrere Flugzeuge in die Luft zu sprengen.
Ab November dürfen Passagiere Flüssigkeiten nur noch in Behältern zu je maximal 100 Milliliter an Bord mitnehmen. Auch Toilettenartikel wie Zahnpasta, Haargel, Sprays und Gesichtscremen fallen in die Kategorie Flüssigkeiten. Alle Tuben, Dosen und Fläschchen, die Flüssigkeiten enthalten, müssen zudem in durchsichtigen Kunststoffsäcken mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert und unaufgefordert an den Kontrollstellen vorgezeigt werden.
Die EU-Kommission empfiehlt Passagieren die in Supermärkten erhältlichen Tiefkühlsäckchen. Für vergessliche Reisende soll es anfangs auch an den Kontrollstellen Möglichkeiten für den Erwerb der verpflichtenden durchsichtigen Säckchen geben.
Ausnahmen für die Einschränkung von Flüssigkeiten wird es für Medikamente, Babynahrung und Diätnahrung geben. Parfums und Getränke, die nach der Sicherheitskontrolle in Flughafengeschäften gekauft werden, dürfen auch weiterhin an Bord gebracht werden. Damit sollen Umsatzeinbrüche bei den Duty-Free-Läden verhinderten werden.
Handgepäckstücke dürfen künftig nur mehr maximal 56 mal 45 mal 25 Zentimeter groß sein. Fluglinien können die Größe des erlaubten Handgepäcks individuell auch noch weiter beschränken. Einige Ausnahmen, etwa für Musikinstrumente, Kameras, Fotoausrüstungen und zerbrechliche Gegenstände, werden laut EU-Kommission in jedem Fall ermöglicht. Passagiere müssen allerdings bereits beim Einchecken auf die Übergröße verweisen und um eine Genehmigung bitten.
Bei den Kontrollen selbst wird verpflichtend, was schon jetzt in einigen EU-Staaten zur Standard-Prozedur gehört: Passagiere müssen Jacken und Mäntel ausziehen und mit dem Gepäck durch die Röntgenkontroll-Röhre schicken. Laptops und andere elektronische Geräte müssen ebenso ausgepackt und durchleuchtet werden.
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