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BeitragVerfasst: Dienstag 24. Oktober 2006, 12:03 
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Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherung abgelehnt.



Zur Begründung führte Köhler an, das am 7. April vom Bundestag verabschiedete Vorhaben verstoße gegen das Grundgesetz, teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit.



Insbesondere kritisierte der Bundespräsident, eine privatisierte Flugsicherung sei "mit dem Erfordernis der bundeseigenen Verwaltung" nicht vereinbar sowie die mangelnden Kontrollrechte des Bundes und die geringen gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten.



Köhler betonte, die Entscheidung richte sich nicht gegen die Privatisierung einer staatlichen Aufgabe an sich. Diese müsste jedoch verfassungsgemäß sein. Köhler habe seine Entscheidung der Bundeskanzlerin, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und dem Präsidenten des Bundesrates mitgeteilt.



GMX



Stopp für private Flugsicherung



Berlin (dpa) - Bundespräsident Horst Köhler wird nach Informationen von "Spiegel Online" das geplante Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung nicht unterschreiben. Ohne die Unterschrift Köhlers kann die neue Regelung nicht wie geplant zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.



"Spiegel Online" will aus Kreisen der Bundesregierung erfahren haben, dass das Bundespräsidialamt die Verfassungsorgane darüber informiert habe, dass Köhler seine Zustimmung zu dem Gesetz verweigert. Köhlers Sprecher wollte die Informationen den Angaben zufolge weder bestätigen noch dementieren.



Zuvor hatte es bereits seit geraumer Zeit Spekulationen gegeben, dass Köhler die vom Gesetzgeber vorgesehene "Kapitalprivatisierung" als nicht verfassungskonform einschätze. Aus Regierungskreisen verlaute, die Entscheidung Köhlers solle erst am Dienstag - heute - offiziell mitgeteilt werden. Es wäre das erste Mal, das ein schwarz-rotes Vorhaben am Votum von Köhler scheitert. Führende Verkehrspolitiker der Koalition hatten am Wochenende für den Fall einer Ablehnung Köhlers angekündigt, das Grundgesetz zu ändern.



Von der Privatisierung der Flugsicherung hatte sich die Bundesregierung Einnahmen von rund einer Milliarde Euro erwartet. Der Bund wollte laut den bisherigen Planungen 74,9 Prozent der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung (DFS) veräußern. Schon im Bundestag hatten Abgeordnete verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Verkauf geltend gemacht, die nun auch im Präsidialamt geteilt werden. Das Gesetz zur Neuregelung hatte den Bundestag bereits im April 2006 passiert.



Seit Anfang des Sommers lag das Flugsicherungsgesetz, das die Privatisierung einleiten soll, zur Prüfung bei Köhler. Dessen Bedenken zielen auf die Frage, ob die hoheitliche Aufgabe der Flugsicherung auch nach der Kapitalprivatisierung weiterhin in staatlicher Verantwortung wahrgenommen wird. Das Prüfverfahren hatte zusätzliche Brisanz durch das Urteil des Landgerichts Konstanz erfahren. Danach hat die Bundesrepublik für die Folgen eines Flugzeug-Unglücks in Überlingen am Bodensee im Jahr 2002 einzustehen, obwohl das Schweizer Unternehmen skyguide mit der Flugsicherung beauftragt war. Damals waren eine Passagiermaschine der Bashkirian Airlines und ein Frachtflugzeug in der Luft kollidiert und 71 Menschen getötet worden.



Web.de



BESTÄTIGUNG AUS DEM PRÄSIDIALAMT



Köhler stoppt Privatisierung der Flugsicherung



Jetzt ist es amtlich: Bundespräsident Horst Köhler hat die umstrittene Privatisierung der Flugsicherung gestoppt. Wie SPIEGEL ONLINE bereits gestern berichtet hatte, stuft er das Gesetz als nicht verfassungskonform ein.



Berlin - Köhler will das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung nicht unterschreiben. Das teilte das Bundespräsidialamt heute mit. Damit scheitert erstmals ein Gesetzesvorhaben der schwarz-roten Regierung.



Köhler moniert, dass der Staat bei der Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu wenig Einfluss auf die Flugsicherung habe. Der Bund müsse weiter die Verantwortung für die Flugsicherung tragen können.



Die Entscheidung richte sich nicht grundsätzlich gegen die Privatisierung einer staatlichen Aufgabe, heißt es in der heutigen Mitteilung des Bundespräsidialamtes weiter. "Eine solche Privatisierung kann jedoch nur nach Maßgabe des geltenden Verfassungsrechts erfolgen. Dem Gesetzgeber ist es unbenommen, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für sein Vorhaben zu schaffen." Seine Bedenken habe er in gleich lautenden Briefen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundestagspräsident Norbert Lammert und dem Präsidenten des Bundesrates, Peter Harry Carstensen, mitgeteilt.



Köhlers Entscheidung war keine große Überraschung. Schon seit längerem war spekuliert worden, dass der Bundespräsident bei dem Gesetzesvorhaben eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz sieht. Schon im Bundestag hatten Abgeordnete verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Verkauf geltend gemacht.



Bisher war ein Verkauf von 74,9 Prozent des Bundesunternehmens an private Anteilseigner geplant. Der Bund erhofft sich von dem Verkauf bis zu eine Milliarde Euro. Interesse hatten Fluggesellschaften wie Lufthansa und Air Berlin gezeigt - auch der TUI-Konzern und internationale Finanzinvestoren waren nicht abgeneigt.



Regierung und Bundestag hatten die Privatisierung damit begründet, dass die DFS mehr Freiraum für unternehmerisches Handeln gewinnen müsse, um in Europa zu bestehen. 25,1 Prozent der DFS sollten als Sperrminorität in staatlicher Hand bleiben. Verkehrspolitiker von Union und SPD hatten schon angekündigt, notfalls das Grundgesetz zu ändern, um eine Privatisierung zu ermöglichen.



Das Gesetz hatte den Bundestag bereits im April passiert. Seit Anfang des Sommers lag es bei Köhler. Zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit hatte der Bundespräsident ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.



Köhlers Prüfverfahren hatte zusätzliche Brisanz durch das Urteil des Landgerichts Konstanz erfahren. Danach hat die Bundesrepublik für die Folgen eines Flugzeug-Unglücks in Überlingen am Bodensee im Jahr 2002 einzustehen, obwohl das Schweizer Unternehmen skyguide mit der Flugsicherung beauftragt war. Damals waren eine Passagiermaschine der Bashkirian Airlines und ein Frachtflugzeug in der Luft kollidiert und 71 Menschen getötet worden.



ler/dpa/AP



Spiegel Online

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