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BeitragVerfasst: Freitag 10. August 2007, 11:45 
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ArbG München schränkt Hubschrauber-Pilotenstreik beim ADAC ein



Nach den Auseinandersetzungen bei der Deutschen Bahn hat jetzt ein Gericht auch in den Streik der ADAC-Hubschrauberpiloten eingegriffen. Der Pilotenvereinigung Cockpit wurde vom Arbeitsgericht München unter anderem untersagt, dazu aufzurufen, kurzfristige Vertretungen außerhalb der Bereitschaft nicht anzunehmen. Der größere Teil des ADAC-Antrags wurde nach Angaben eines Justizsprechers vom 09.08.2007 allerdings abgewiesen (Az.: 396A159/07).



Streiks dürfen Rettungsdienst nicht gefährden



Der ADAC erklärte in einer Mitteilung, das Arbeitsgericht habe Arbeitskampfmaßnahmen untersagt, von denen eine direkte Gefährdung des Rettungsdienstes ausgehen könnte. Andere Tätigkeiten dürften weiterhin bestreikt werden, räumte der Autoclub ein. Cockpit hatte bereits vor Beginn des Arbeitskampfes angekündigt, dass die Rettung von Menschenleben in jedem Fall sichergestellt werden solle. Nach früheren Angaben des ADAC beschränkte sich der Streik denn auch auf den Verwaltungsbereich wie beispielsweise die Abrechnung der Flüge mit den Krankenkassen.



Hubschrauberpiloten fordern wie Lokführer eigenen Tarifvertrag



Die 125 Hubschrauberpiloten hatten in der vergangenen Woche mit dem Arbeitskampf begonnen, weil sie - ähnlich wie die Lokführer bei der Bahn - einen eigenen Tarifvertrag und höhere Gehälter fordern.



ADAC: Kein Spielraum für gewünschte Einkommenssteigerungen



Der ADAC betonte am 09.08.2007, die Luftrettung habe für die Piloten eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die zusammen mit der jährlichen Gehaltsanpassung in diesem Jahr zu einer Einkommenssteigerung von durchschnittlich acht Prozent führe. Cockpit reiche das aber bei weitem nicht aus. Für größere Sprünge sieht der ADAC keinen Spielraum. Mit 44 Hubschraubern sei man zwar der größte Anbieter innerhalb der öffentlich-rechtlichen Luftrettung in Deutschland. Die ADAC-Luftrettung sei aber von Aufträgen der Rettungsleitstellen abhängig. Die Luftrettung sei zudem auf Zuschüsse der Mutter ADAC angewiesen, da die Krankenkassen nur etwa 90 Prozent der Kosten regulierten.



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