Aktuelle Zeit: Sonntag 5. Januar 2025, 07:34

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Freitag 21. Dezember 2007, 20:29 
Offline

Registriert: Dienstag 2. August 2005, 12:21
Beiträge: 188
Tja, ganz so einfach ist das halt doch nicht. Der Zoll, wenn er die Vermutung hat, dass die Ware nicht aus Deutschland kommt, kann dann einen Nachweis einfordern, dass die Ware in Deutschland gekauft worden ist.



Wenn man diesen Nachweis nicht erbringen kann, dann passiert folgendes:



19% EUST (Einfuhrumsatzsteuer)

6 oder 7% Zoll

plus Zollstrafe



Alles zusammen kann es recht teuer werden.



Quelle: Zoll.de





Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?



Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.



Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Freitag 21. Dezember 2007, 20:44 
Offline

Registriert: Sonntag 24. Dezember 2006, 13:32
Beiträge: 2492
bosvg hat geschrieben:
Tja, ganz so einfach ist das halt doch nicht. Der Zoll, wenn er die Vermutung hat, dass die Ware nicht aus Deutschland kommt, kann dann einen Nachweis einfordern, dass die Ware in Deutschland gekauft worden ist.



Wenn man diesen Nachweis nicht erbringen kann, dann passiert folgendes:



19% EUST (Einfuhrumsatzsteuer)

6 oder 7% Zoll

plus Zollstrafe



Alles zusammen kann es recht teuer werden.



Quelle: Zoll.de





Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?



Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.



Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


Genau weil ich dies gelesen habe werde ich auch des entsprechende Blatt INF3 beim Zoll ausfüllen und mitnehmen.

_________________
meine Fotos auf JetPhotos.net.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Dienstag 25. Dezember 2007, 20:13 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 15. Juni 2005, 16:22
Beiträge: 109
Wohnort: nördlich EDOE
Also ich war das letzte Mal im November in ZRH,

und bei der Einreise nach Deutschland, war in TXL kein Zoll anwesend.

Neulich in MUC gab es vom Zoll nur die Frage nach Alkohol und Tabak, aber keine Kontrolle.

Und bisher wurde ich auch nur zweimal

vom Zoll durch richtige Gepäckkontrolle belästigt.

Dabei wurde meine Fotoausrüstung nicht beachtet.

Das heißt, auch nicht angeschaut, ob wertvoll oder nicht.

Das wichtigste ist heutzutage die Flüssigkeitsregelung für's Handgepäck,

dieser Schwachsinn breitet sich immer weiter aus,

mittlerweile schon bis nach Rußland.



Bild


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de