British Airways gewinnt Rechtsstreit um Zwangsgelder
14.3.2006, Leipzig (ddp). Im Streit um Zwangsgelder wegen illegal nach Deutschland eingereister Ausländer hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Fluglinie British Airways teilweise Recht gegeben. Die Bundesrepublik muss der Airline ein bereits festgesetztes Zwangsgeld in Höhe 1000 Euro zurückzahlen, urteilten die Richter am Dienstag in Leipzig. Grundsätzlich bleibe die Festsetzung der Zwangsgelder rechtens, wenn Fluglinien Ausländer erkennbar illegal, ohne Visum und Ausweis, nach Deutschland bringen. Im vorliegenden Fall aus dem Jahr 2002 sei die Grenzschutzdirektion Koblenz aber nicht befugt gewesen, die Strafgelder zu erheben, begründete das Gericht.
Zur rechtmäßigen Festsetzung von Strafgeldern hätte die Grenzschutzkommission nur auf Grundlage einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums handeln dürfen. Eine solche habe damals aber nicht vorgelegen. Da diese Grundlage auch bei zahlreichen anderen Fällen nicht gegeben gewesen sei, habe das jetzige Urteil auch Auswirkungen auf zahlreiche andere Zwangsgeldverfahren. Allein gegen British Airways sind laut Gericht damals mehr als 40 Zwangsgeldbescheide über mehr als 70 000 Euro ergangen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar 2003 grundsätzlich die Rechtmäßigkeit von Zwangsgeldern bejaht. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sei dadurch nicht verletzt, eine übermäßige Belastung der Fluggesellschaften konnten die Richter nicht erkennen. Damals hatte Turkish Airlines gegen die Praxis der Zwangsgelder geklagt.
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