Europagericht billigt Fusion von Air France und KLM - Billigflieger Easyjet scheitert mit Wettbewerbsklage
4.7.2006, Luxemburg, 4. Juli (AFP) - Das Europäische Gericht erster Instanz hat die Fusion von Air France mit der niederländischen Fluggesellschaft KLM gebilligt. Mit ihrem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil wiesen die Richter eine Klage des britischen Billigfliegers Easyjet ab. Easyjet habe die behaupteten Entscheidungsfehler der Europäischen Kommission nicht belegen können, erklärten sie zur Begründung. (Az: T-177/04)
Bei ihrer Wettbewerbsanalyse hatte die EU-Kommission festgestellt, die Fusion führe zu einer marktbeherrschenden Stellung bei 14 Verbindungen. Ihre Genehmigung vom Februar 2004 verband sie deswegen mit der Auflage, dass Air France und KLM 94 Startrechte an Konkurrenten abgeben. Easyjet sah dennoch auf mehreren Verbindungen den Wettbewerb beeinträchtigt. Der Billigflieger monierte außerdem, die EU-Kommission habe für Flüge nach Paris die dortigen Flughäfen Orly und Charles de Gaulle nicht gemeinsam prüfen dürfen. Zudem sei der Wettbewerb auf dem Markt für Flughafendienstleistungen nicht untersucht worden.
Nach Überzeugung der Luxemburger Europarichter konnte Easyjet die befürchtete Marktmacht von Air France und KLM in keinem Punkt untermauern. Das Unternehmen habe nicht nachweisen können, dass die Auflagen der EU-Kommission unzureichend seien. Auch habe es keine konkreten Flugstrecken benannt, auf denen der Wettbewerb beeinträchtigt werde. Gegen das erstinstanzliche Urteil kann Easyjet innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
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