Luftfahrtbundesamt untersagt dauair den Flugbetrieb
10.8.2006, Dortmund/Lübeck (ddp-nrd). Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat der Fluggesellschaft dauair den Flugbetrieb bis auf weiteres untersagt. Wie das LBA in Braunschweig mitteilte, wurde für dauair die Genehmigung als Luftfahrtunternehmen ausgesetzt, weil das Unternehmen «die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen» nicht nachgewiesen habe. Ab Donnerstag durften deshalb keine Maschinen der dauair mehr starten oder landen. Weitere Angaben machte das LBA zunächst nicht.
Ein Sprecher der Fluglinie erklärte in Dortmund, dass sich das Unternehmen derzeit darum bemühe, die Genehmigung wiederzuerlangen. Im Laufe des Donnerstag werde sich vermutlich entscheiden, ob dies gelinge.
dauair hatte im April 2005 am Dortmunder Flughafen seine erste operationelle Basis geschaffen, eine weitere Basis hat die Fluglinie in Rostock/Laage. Das Unternehmen fliegt mit drei Turbopropmaschinen unter anderem den Flughafen Berlin-Tempelhof, die polnische Messehauptstadt Poznan (Posen) und Zürich an.
Die Fluglinie, deren Verwaltungssitz in Lübeck ist, beschäftigt derzeit rund 60 Mitarbeiter. Gegründet wurde das Unternehmen Anfang 2005 von dem Luft- und Raumfahrtingenieur Hans-Jörg Dau. Vor allem mit Angeboten in der Nische zwischen Billig-Fluglinien und herkömmlichen Airlines wollte dauair Kunden locken.
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