Zeit für Ruhe
Der Berliner Großflughafen bekommt ein Nachtflugverbot– aber das ist nicht so rigoros wie befürchtet
Für den Hauptstadtflughafen BBI soll ein weitreichendes Nachtflugverbot gelten. Wie wichtig ist es für den Erfolg eines Großflughafens, dass Starts und Landungen auch nachts möglich sind?
Kurz gesagt: Es kommt darauf an. In der Urteilsbegründung steht, dass der Erfahrung nach „kein Flughafen um seine Existenz bangen muss“, wenn nachts nur eingeschränkt geflogen werden darf. Das Thema ist vor allem mit drei Fragen verbunden: Sollen Passagiere oder Fracht transportiert werden? Wohin geht die Reise? Und wie lang ist die Nacht?
Am künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) in Schönefeld wird die Nacht aus einer Kernzeit von null bis fünf Uhr und aus „Randzeiten“ abends zwischen zehn und Mitternacht sowie frühmorgens zwischen fünf und sechs bestehen. Das Urteil enthält ein Flugverbot für die Kernzeit. In den Randzeiten muss die Notwendigkeit der Flüge nachgewiesen werden. Diesen Beleg wolle man nun „gemeinsam mit den Fluggesellschaften erarbeiten“, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel am Freitag. Um Details wird wohl noch gestritten werden – zum Beispiel um die Frage, ob die Easyjet-Maschinen allein deshalb noch spätabends in Schönefeld landen dürfen, weil hier ihr nächtlicher Parkplatz ist. Wirtschaftlich kann das attraktiv sein, denn wo die Flugzeuge nachts stehen, werden sie üblicherweise auch gewartet.
Dabei sollen sie nicht lange parken, sondern zahlende Passagiere oder Fracht transportieren. Bei kurzen Passagierflügen werden Kompromisse gemacht, weil kaum jemand nachts um zwei in Berlin starten und halb vier in Paris landen will. Bei den – von Berlin heiß ersehnten – Interkontinentalflügen dagegen sind nächtliche Starts und Landungen schwerer zu vermeiden, ebenso bei Frachttransporten. Letztere sollen in Berlin zwar nur eine Nebenrolle spielen – aber sie können viel wert sein, wie Eric Malitzke, Geschäftsführer des Flughafens Leipzig- Halle bestätigt: Die mit tausenden Jobs verbundene Ansiedlung des Großinvestors DHL belege die Notwendigkeit eines Nachtflugbetriebes. Der sei für Leipzig also „in der Tat essenziell“. Doch der erst in den letzten Jahren errichtete Leipziger Flughafen ist eine Ausnahme, denn für die meisten großen deutschen Airports gelten Beschränkungen: In München muss zwischen null und fünf Uhr Ruhe herrschen, in Nürnberg geht zwischen 22 und sechs Uhr fast nichts, in Hannover ist um 23 Uhr Schluss und selbst am größten deutschen Flughafen in Frankfurt darf nach Mitternacht keine Maschine landen. Es geht also auch mit Nachtflugverbot – aber ohne ginge es besser, wie Münchens Flughafensprecher Edgar Engert sagt: „Es tut uns schon weh, dass wir den Frachtverkehr nicht so ausbauen können, wie das beispielsweise in Köln-Bonn möglich ist.“ Die Münchner können nächtliche Starts von einem Diensthabenden im bayrischen Verkehrsministerium telefonisch einzeln genehmigen lassen. Die Fluggesellschaften jedenfalls sehen das schriftliche Urteil zum BBI eher als Ermutigung. Die genaue Analyse brauche zwar noch Zeit, sagte Thomas Kropp, Vorstandsbevollmächtigter der Lufthansa in Berlin. Doch scheine die Begründung die Basis für Genehmigungen in den Randzeiten zu bieten. „Der Bedarf ist da“, sagte Kropp, der auch für die Lufthansa-Töchter Condor und Germanwings spricht. Air-Berlin-Chef Joachim Hunold kündigte an, Schönefeld „zu einem zentralen Dreh- und Angelpunkt“ zu machen, wenn die Möglichkeiten des schriftlichen Urteils umgesetzt würden. In dem Fall rechne Air Berlin damit, dass die internen Wachstumsprognosen um 50 Prozent übertroffen werden können. „Damit wird auch der Wirtschaftsstandort Berlin gestärkt“, sagte Hunold. Zurückhaltender ist der Billigflieger Easyjet, der vor allem die Abendzeiten stark nutzen will: Die Maschinen seien zu teuer, „die können Sie ab 22 Uhr nicht einfach rumstehen lassen“.
http://www.tagesspiegel.de/fragen-des-t ... 602878.asp
Kein Vergleich alternativer Standorte
Jürgen Schwenkenbecher
Welche Vorgaben macht das Gericht für den Nachtbetrieb des geplanten Flughafens?
Zwischen 0 und 5 Uhr darf grundsätzlich nicht geflogen werden.
Was ist mit den Randzeiten von 22 bis 24 Uhr sowie 5 bis 6 Uhr?
Das Gericht sagt, in diesen Randzeiten kann bei nachweisbaren Gründen der Flugverkehr erlaubt werden - insbesondere zwischen 22 und 23 Uhr. Gründe könnten eine effektive Flugzeug-Umlaufplanung, Besonderheiten des Interkontinentalverkehrs und Schönefeld als Heimat- oder Wartungsflughafen von Airlines sein. Je näher die Randzeiten an die Kernzeit heranreichen, desto schwieriger wird es nach Intention des Gerichtes aber, Flüge zu genehmigen.
Wer trifft die Entscheidung über Flüge in den Randzeiten?
Die Planfeststellungsbehörde muss eine neue Nachtschutzkonzeption beschließen, die regelt, ob und in welchem Umfang nachts geflogen werden darf.
Kann gegen diesen Beschluss geklagt werden?
Ja.
Hat das Urteil Auswirkungen auf die Nachtfluggenehmigung für den derzeitigen Flughafen in Schönefeld?
Der vorhandene Flughafen kann wie bisher genutzt werden, also auch nachts.
Was sagt das Urteil zum Entschädigungsanspruch für Betroffene?
Das Gericht geht davon aus, dass in einem Planergänzungsverfahren die Entschädigungsgrenze von 65 auf 62 Dezibel herabzusetzen ist. Damit misst es den Außenwohnbereichen mehr Bedeutung zu als die Behörden bisher. Die Zahl der Betroffenen ist unklar.
Warum gibt es keinen Ausgleich für die Wertminderung von Grundstücken?
Das Gericht bestreitet nicht, dass der Verkehrswert von Grundstücken in den Schönefeld-Anliegergemeinden in den letzten Jahren gesunken ist. Allerdings könne selbst bei einer Wertminderung von 20 Prozent nicht die Rede davon sein, dass das Grundeigentum praktisch funktionslos werde.
Warum fanden die Argumente für den Alternativstandort Sperenberg keine Berücksichtigung?
Der Standort Sperenberg hatte sich 1994 in einem Raumordnungsverfahren, bei dem verschiedene mögliche Standorte verglichen wurden, als beste Variante erwiesen, Schönefeld als schlechteste. Das Gericht verweist darauf, dass die förmliche Pflicht zur Berücksichtigung dieser Einschätzung auf vier Jahre begrenzt war.
Reichten dem Gericht also formale Gründe, um sich auf Schönefeld zu konzentrieren?
Das Gericht betont, es habe keinen Anlass, den Standortvergleich einer gesonderten Prüfung zu unterziehen. Es macht aber deutlich, dass es keinen Zweifel an der Eignung Schönefelds als Flughafenstandort hat. Ob es der beste ist, musste das Gericht nicht klären.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte im Februar 2005 die Landesplanung, in der Schönefeld als Flughafenstandort festgeschrieben wird, aufgehoben. Ist dieses Urteil nun hinfällig?
Das Gericht in Leipzig sagt, das OVG-Urteil stelle zu hohe Anforderungen an die Landesplanung und sei mit Bundesrecht nicht vereinbar. Es sei nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, Abwägungsergebnisse der Planer "durch eigene Bewertung und Gewichtung ... zu korrigieren". Das formale Revisionsverfahren läuft noch.
Was sagt das Urteil zur Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof?
Die Planfeststellungsbehörde sei "ohne Rechtsfehler zu dem Ergebnis gelangt, dass die Flughäfen Tegel und Tempelhof aller Voraussicht nach ... im zeitlichen Zusammenhang mit der Inbetriebnahme" von Schönefeld außer Betrieb gehen werden. Ob Tempelhof schon vorzeitig geschlossen wird, ist dem Gericht ausdrücklich egal.
Spielt die Finanzierung des Hauptstadtflughafens eine Rolle?
Den Vorwurf, die veranschlagte Summe von 1,983 Milliarden Euro reiche für den Flughafenbau nicht aus, weist das Gericht zurück. Wo das Geld herkommt, ist für die Rechtsprechung unerheblich.
Wie beurteilt das Gericht die Schienen- und Straßenanbindung?
Die Verkehrsverbindungen seien in Trassenführung, Netzverknüpfung und Dimensionierung nicht am prognostizierten Bedarf vorbei geplant, sagen die Richter.
Welche Bedeutung hatte der Naturschutz für das Urteil?
Die Behörden hätten die Naturschutzbelange berücksichtigt, heißt es. Kläger könnten die Ergebnisse nicht beanstanden, weil ihre Rechte nicht verletzt werden.
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 60626.html