Niederlage für die Gegner des Großflughafens in Schönefeld: Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat die Beschwerden der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Eichwalde und Schulzendorf gegen die Planungen des Landes für unzulässig erklärt und zurückgewiesen. Die vier Gemeinden hatten sich bei den Planungen für den Großflughafen übergangen gefühlt und sahen ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung und ihre Planungshoheit verletzt. Das sah das Verfassungsgericht jedoch anders. Danach läßt der Landesentwicklungsplan, in dem die Vorbereitungen für den Flughafen Berlin-Brandenburg International festgeschrieben sind, mehrere Möglichkeiten zu. Danach sei auch ein Festhalten am bisherigen System mehrerer Flughafenstandorte in beiden Ländern möglich und der Aus- oder Neubau eines anderen Flughafens als Schönefeld nicht ausgeschlossen.
http://www.welt.de/data/2005/10/13/788255.html