Von Katrin Schoelkopf
Wie soll das denkmalgeschützte Gebäude des Flughafens Tempelhof genutzt werden, wenn der City-Airport, wie vom Senat geplant, für den Flugbetrieb geschlossen wird? Eine Frage, die bislang von den Eigentümern Land Berlin und Bund mit Ratlosigkeit beantwortet wurde.
Jetzt aber legt das Bundesbauministerium eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Immobilie als Behördenzentrum vor, die bereits für März angekündigt war. Am heutigen Montag soll sie der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vorgestellt werden. Untersucht wurde, inwieweit sich das von Architekt Ernst Sagebiel 1936 bis 1941 als Flughafen geplante Gebäude für die Büronutzung eignet.
Nach Auskunft von Thomas Leitschuh von der Bundesanstalt wurden dafür verschiedene Varianten mit entsprechenden Kosten-Nutzungsrechnungen im Auftrag des Bauministeriums von einem Berliner Architektenbüro durchgespielt. Nach Informationen dieser Zeitung fällt das Ergebnis der Studie nicht besonders günstig aus. So soll sich nur ein Fünftel der insgesamt 290 000 Quadratmeter Nutzfläche für die Büronutzung eignen. Die Kosten für eine Grobsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes werden auf 500 Millionen Euro geschätzt. Dem Land Berlin gehören 17, dem Bund 83 Prozent des mit insgesamt 1200 Metern Länge riesigen Gebäudekomplexes.
Wann der Flughafen Tempelhof tatsächlich endgültig geschlossen werden kann, hängt von der Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichtes (OVG) ab. Bis auf weiteres werden derzeit noch jährlich mehr als 400 000 Passagiere in dem Flughafen abgefertigt. Berlins ehemaliger Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen hatte kürzlich vorgeschlagen, Tempelhof für die Regierung und den Bundesgrenzschutz offen zu halten.
Politisch gewollt ist die Schließung, sobald bestandskräftiges Baurecht für den neuen Großflughafen in Schönefeld vorliegt. Dies wird nicht vor Mitte 2006 erwartet. Ein entsprechender Schließungsbescheid der Berliner Luftverkehrsbehörde liegt seit Juni 2004 vor und wird beklagt. Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird das OVG eine Entscheidung fällen.
Quelle:
http://morgenpost.berlin1.de/content/20 ... 62709.html