Auf dem neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld sind trotz des gerichtlich verfügten Nachtflugverbots durchschnittlich rund 71 Flugbewegungen pro Nacht "unabweisbar".
Das geht aus einem bisher unveröffentlichten Gutachten des Münchner Beratungsunternehmens Intraplan Consult GmbH hervor, das der Berliner Morgenpost in Auszügen vorliegt. Die Studie wurde vom zuständigen brandenburgischen Infrastrukturministerium in Auftrag gegeben.
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In dem Gutachten werden die 71 Starts und Landungen als nächtlicher Durchschnittswert im Jahr 2020 bezeichnet. In einer "typischen Spitzennacht" könne auch mit 95 nächtlichen Flugbewegungen gerechnet werden. Von den 71 Starts und Landungen pro Nacht entfallen laut dem Gutachten rund 40 Flüge (56,7 Prozent) auf die Zeit zwischen 22 und 23 Uhr. Mit 17 Flügen (24,1 Prozent) ist zwischen 23 und 24 Uhr zu rechnen, und zwischen 5 und 6 Uhr morgens sind es noch einmal knapp zehn Starts und Landungen (13,2 Prozent). In der kritischen Zeit zwischen 0 und 5 Uhr ermittelt das Gutachten rund vier Flugbewegungen (6 Prozent).
Die Flughafengesellschaft hatte aufgrund der Wünsche der Airlines 87 Flugbewegungen in der Zeit von 22 bis 0 und 5 bis 6 Uhr beantragt. Nach Angaben von Flughafensprecher Ralf Kunkel sind zwei Drittel der Starts und Landungen für den Zeitraum von 22 bis 23 Uhr vorgesehen.
Damit decken sich die Ergebnisse des Gutachtens nahezu mit den Wünschen der Airlines. Inwieweit das Ministerium jedoch die Studie bei der Zulassung der Nachtflüge berücksichtigen wird, ist noch unklar. Der entsprechende Beschluss war bereits für den Spätsommer angekündigt, aber mehrmals verschoben worden. Die Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld hatte im August befürchtet, dass die Landesregierung den Beschluss bis in die Zeit nach der Landtagswahl hinauszögert, um potenzielle Wähler nicht zu verprellen. Insider gehen davon aus, dass der Beschluss noch im Oktober gefasst wird.
Das Ministerium muss dabei zwischen dem Lärmschutzbedürfnis der Anwohner und den wirtschaftlichen Interessen von Airlines und Flughafen abwägen. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte 2006 ein absolutes Flugverbot von 0 bis 5 Uhr festgelegt. In der Zeit von 22 bis 24 und 5 bis 6 Uhr könne es nur Ausnahmen geben, wenn der Flugbetrieb sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht während des Tages abwickeln lasse, also "unabweisbar" sei. Sollte in den Randzeiten geflogen werden, müsse das sorgfältig abgewogen werden, urteilten die Richter damals.
http://www.morgenpost.de/printarchiv/ti ... luege.html
Jetzt drehen die wirklich durch. Wenn die 95 Nachtflüge bekommen, dann verlange ich in/für LEJ den kompletten Nachtflugbetrieb von Air Berlin!