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BeitragVerfasst: Freitag 27. Januar 2006, 10:17 
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Leipzig (AP) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereitet sich derzeit auf das größte Verfahren seiner Geschichte vor: In zwei Wochen beginnt die mündliche Verhandlung über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld, wie Gerichtspräsident Eckart Hien am Donnerstag vor Journalisten sagte. Die Richter des Vierten Senats werden sich mit 120 ausgewählten Musterverfahren aus den insgesamt 4.000 dem Gericht vorliegenden Klagen zu befassen haben.



Nach Hiens Angaben wurde eigens eine Extrageschäftsstelle

am Bundesverwaltungsgericht eingerichtet. Die sechs Richter des Vierten Senats sowie acht nichtrichterliche Mitarbeiter wühlen sich bereits seit Monaten durch die Aktenberge. «Schon die kürzeste der 4.000 Klageschriften umfasst mehrere hundert Seiten», erläuterte der Gerichtspräsident. Hinzu kämen Dutzende von Beiakten für jede Klage, der 1.000 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg für den Flughafenausbau und die dazugehörigen 27 Aktenordner nur für dieses Papier. Die vom Gericht herbeigezogenen Behördenakten füllten noch einmal 2.000 Ordner.



So umfangreich dieses Verfahren auch ist, rein statistisch gesehen scheint die Arbeitsbelastung der Richter am Bundesverwaltungsgericht abzunehmen. Mit 1.899 neuen Fällen ist ein Rekordtiefststand erreicht worden. Nur im Gründungsjahr 1953 wurden weniger Neuzugänge registriert, schon 1954 gab es mehr Eingänge als in 2005, berichtete Hien. Dies bedeute nun aber nicht, dass das Gericht weniger zu tun habe. Neben dem Jahrhundertverfahren um den Flughafen Schönefeld lägen dem Gericht weitere nicht weniger komplexe Fälle vor.



Verschiebungen gab es laut Hien bei den unterschiedlichen Sachbereichen, die in die Zuständigkeit des Gerichts fallen. Um knapp 30 Prozent habe etwa die Zahl der Asylverfahren abgenommen, sagte Hien. Auch seien weniger Fälle aus dem Sozialhilferecht seien beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Deutliche Steigerungen habe es dagegen beim Personalvertretungsrecht und beim Telekommunikationsrecht gegeben.



Mit Blick auf Diskussionen darüber, ob dem Bundesverwaltungsgericht bestimmte Verkehrswegeplanungen als alleiniger Instanz zufallen sollen, warnte der Gerichtspräsident vor übertriebenen Hoffnungen auf eine damit verbundene Verfahrensbeschleunigung. Wenn mehrere große Verfahren gleichzeitig beim Bundesverwaltungsgericht vorlägen, könne es vielmehr zu einem Verfahrensstau kommen. Hinzu käme, dass das Bundesverwaltungsgericht nach dem föderalen Prinzip der Bundesrepublik nur für Bundesrecht zuständig sei, Verkehrswegeplanung aber Ländersache sei.



Ebenfalls kritisch betrachtet Hien Vorschläge, Verfahren in der ersten Instanz zukünftig anders zu führen. Bislang entscheide grundsätzlich eine mit drei Berufsrichtern und zwei Laien besetzte Kammer, die Fälle von geringerer Bedeutung an einen Einzelrichter übertragen könne. Nun gebe es Bestrebungen, dieses Prinzip umzukehren: Einzelrichter sollten entscheiden, welche Fälle an eine Kammer abzugeben wären. Aus Unerfahrenheit oder sogar aus politischen Interessen heraus könnten sich Richter dann Entscheidungen über interessante Fälle eventuell selbst vorbehalten. Damit könnten Einzelrichter die Rechtsentwicklung mehr beeinflussen als das wünschenswert wäre, warnte Hien.



Quellen: YAHOO-Nachrichten



gleicher Artikel auch in gedruckter Form in der Leipziger Volkszeitung


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BeitragVerfasst: Freitag 27. Januar 2006, 10:22 
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird ab



Dienstag, dem 7. Februar 2006,

an zunächst zwei mal drei Verhandlungstagen

– jeweils Dienstag, Mittwoch und Donnerstag –,

am 7. Februar 2006 ab 10.00 Uhr,

an den folgenden Verhandlungstagen (8., 9., 14-16. Februar 2006)

ab 9.30 Uhr



über ausgewählte Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburg vom 13. August 2004 zum Flughafen Berlin-Schönefeld mündlich verhandeln. In einem vorangegangenen Eilverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 14. April 2005 die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses bis zu der – nunmehr bevorstehenden – Entscheidung über die Hauptsache weitgehend ausgesetzt. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Hauptsacheverhandlung nicht um eine allgemeine Anhörung der Öffentlichkeit bzw. der Flughafenanwohner wie im vorangegangenen behördlichen Verfahren handelt. Verhandlungsgegenstand ist vielmehr die Frage, ob die Musterkläger durch den Planfeststellungsbeschluss in ihren Rechten verletzt werden.



* Schwerpunkte der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung werden – in der ersten Woche und erforderlichenfalls zu Beginn der zweiten Woche – in der angegebenen Reihenfolge folgende Themenkomplexe sein:

* Planrechtfertigung (Bedarf, Kapazität, Dimensionierung),

Standortwahl (Landesplanung, Alternativenprüfung),

Flugsicherheit und Fluglärm einschließlich Nachtflugbetrieb.

* Anschließend geht es u. a. um Fragen der wasserrechtlichen Auswirkungen, der Altlasten und des Naturschutzes.



Eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Musterklagen wird nicht bereits am Ende der mündlichen Verhandlung, sondern in einem späteren, am letzten Verhandlungstag bekannt zu gebenden gesonderten Verkündungstermin ergehen.



Allgemeine Hinweise



Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze für nicht am Verfahren beteiligte Zuhörer ist begrenzt. Es werden deshalb für jeden Verhandlungstag gesonderte Besucherkarten ausgegeben, die am jeweiligen Sitzungstag nach der Reihenfolge des Eintreffens im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes ausgegeben werden.



Einlass in den Sitzungssaal wird ab eine Stunde vor Beginn der Verhandlung gewährt.



Parkmöglichkeiten in der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts stehen nur ausnahmsweise zur Verfügung. Es wird daher empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.



Mobiltelefone sind im Verhandlungssaal auszuschalten. Auch Laptops sind zur Vermeidung von akustischen Störungen nicht zulässig. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen während der Verhandlung sind untersagt.



Organisatorische Hinweise für Medienvertreter:



1. Akkreditierungen



Für Vertreter der Medien stehen an jedem Verhandlungstag auf der Empore des großen Sitzungssaales 25 Sitzplätze zur Verfügung. Alle Medienvertreter werden gebeten, sich bis Donnerstag, den 2. Februar 2006, 12.00 Uhr, schriftlich bei der Pressestelle zu akkreditieren (Postanschrift: Postfach 10 08 54, 04008 Leipzig, Fax-Nr.: 0341-2007 1662, E-Mail: pressestelle@bverwg.bund.de). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Verspätet eingehende Akkreditierungswünsche können nicht mehr berücksichtigt werden. Für jede Anstalt, Agentur etc. ist nur eine Akkreditierung pro Verhandlungstag möglich.



2. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen



a) Entsprechend der Regelung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 169) sind Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig.



Für diese Aufnahmen gilt eine "Pool-Regelung": es werden zwei Fernsehteams (je ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender) mit jeweils zwei Kameras sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung des Pools bleibt den Rundfunk- und Fernsehanstalten und den Agenturen überlassen.



Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich, die Aufnahmen den anderen Sendern unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden.



Die Pool-Mitglieder sind der Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts bis Donnerstag, den 2. Februar 2006 schriftlich mitzuteilen.



b) Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaales gestattet.



Quelle: Bundesverwaltungsgericht


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