Natürlich häufen sich kurz vor Verhandlungsbeginn zum BBI die Pressemeldungen. Der Vollständigkeit halber ein paar:
Kreis steht in den Startlöchern
Büro im Rathaus für Flughafen-Investoren geplant / Kritik vom Verein
SCHÖNEFELD Vor dem Flughafen-Prozess in Leipzig zum Bau des Schönefelder "Airport Berlin-Brandenburg International" hat der Landkreis abermals deutlich gemacht, dass er von einem positiven Ausgang ausgeht und in den Startlöchern steht.
Im Bauausschuss des Kreistages stellte Vize-Landrat Stephan Loge jetzt die Pläne für die Einrichtung eines Büros im Schönefelder Rathaus vor. Dorthin soll ein Teil des Bauordnungsamtes verlegt werden, um Bauanträge von Investoren schneller bearbeiten zu können. "Wir sind auch personell gewappnet", sagte er im Ausschuss. Der Kreis rechnet mit einem "forcierten Ausbau" ab Mai. Schönefelds Bürgermeister Udo Haase informierte im Ausschuss darüber, dass eine Konferenz vorbereitet werde, um die vielen Anfragen von Investoren besser koordinieren zu können. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde sind bereits 700 Hektar Gewerbefläche für Ansiedlungen im Zusammenhang mit dem Großflughafen vorgesehen.
Die Äußerungen Loges stießen bei den Schönefeld-Gegnern vom Bürgerverein BVBB auf Kritik. "Es ist zwar das gute Recht des Kreises, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Aber etwas vorwegzunehmen, ist grob fahrlässig. Wir können darüber nur lachen", sagte Sprecher Kristian-Peter Stange gestern. "Wir feiern die Siege erst, wenn sie anstehen." Er warf den Befürwortern des BBI vor, mit "massiver Propaganda politischen Druck auf das Gericht" auszuüben. Berlins Regierungschef Klaus Wowereit und Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck hätten das zuletzt mehrfach getan. "Wir hoffen auf eine Entscheidung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen", sagte Stange. Der Verein sei "optimistisch", werde einen Beschluss des Gerichts aber nicht vorwegnehmen.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beginnt am 7. Februar die Verhandlung zu ausgewählten Klagen von BVBB-Mitgliedern gegen die Baugenehmigung für den Flughafen. Insgesamt wurden knapp 4000 Klagen eingereicht. paw 16 (Dahme-Spreewald)
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... 092/62129/
Nur 58 Karten für 3000 Kläger
Gericht in Leipzig macht Bürgerverein BVBB Strich durch die Rechnung
ELKE HÖHNE
MAHLOW Der Zutritt der "Musterkläger" ist auf jeden Fall gesichert. Doch für die weiteren über 3000 so genannten Passiv-Kläger lässt das Bundesverwaltungsgericht pro Verhandlungstag nur 58 Einlasskarten zu.
Mit dieser Option für die Teilnahme an der Verhandlung gegen den Planfeststellungsbeschluss "Neubau eines Großflughafens BBI in Schönefeld" hat das Oberverwaltungsgericht dem Bürgerverein BVBB die Hoffnung zunichte gemacht, möglichst zahlreich an den am 7. Februar beginnenden Verhandlungen teilzunehmen. "Das Gericht ist nicht bereit, uns mehr Karten bereitzustellen, gerade haben wir die Mitteilung erhalten", sagt BVBB-Vorsitzender Ferdi Breidbach. Im Mahlower Vereinsbüro hatten sich mehr als 90 Betroffene, die die Verhandlungen verfolgen wollten, gemeldet. " Jetzt müssen wir jede Menge Absagen schreiben. Es können nur die mitkommen, die sich in der Liste als erste eingetragen haben, unabhängig von Rang und Namen", so Breidbach.
Der BVBB hat das Reisebüro Müller-Blankenfelde dafür gewonnen, für Kläger, die nicht privat nach Leipzig fahren, einen Bustransfer zum Bundesverwaltungsgericht einzurichten. Nun wird ein Bus für die 58 Kläger pro Tag reichen. Angeblich, so sagt Ferdi Breidbach, stehe dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kein größerer Raum zur Verfügung. Doch diesem Argument glaubt er nicht. "Denn es spricht selbst von dem größten Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik, und allein 4000 Aktenordner müssen im Saal vorgehalten werden, dazu die Gutachter. Man will wahrscheinlich den Gerichtssaal 'sauber' halten", mutmaßt er.
Auch Herbert Burmeister, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Schönfeld, hat dafür kein Verständnis. "Immerhin geht es in Leipzig um alles." Dennoch ist er optimistisch. "Wir haben gute Chancen, unsere Anwälte haben ordentliche Arbeit geleistet", sagt er.
Die Schutzgemeinschaft selbst klagt nicht, jedoch vier betroffene Gemeinden. Jeder davon wird ein Platz im Gerichtssaal zugestanden. So ist Burmeister als Bürgermeister von Schulzendorf vor Ort, ebenso sein Amtskollege Ortwin Baier aus Blankenfelde-Mahlow. Von Eichwalde und Großbeeren liegen noch keine Informationen vor.
Es sind bis zum 23. Februar neun Verhandlungstage in Leipzig angesetzt. Im Vorjahr hatte ein Gericht die Vorbereitungen für den Flughafen-Ausbau teilweise gestoppt.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... 966/61939/
Der Trick mit der Rückwirkung
Landesplaner wollen Schönefeld-Schlappe korrigieren
Jürgen Schwenkenbecher
POTSDAM. Mit einem juristischen Trick wollen sich Brandenburg und Berlin kurz vor Beginn des Schönefeld-Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine günstigere Ausgangsposition verschaffen. Dort wird am 7. Februar über den Ausbau des Flughafens verhandelt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss des brandenburgischen Verkehrsministeriums zu Schönefeld hatten 4 000 Flughafengegner Klage eingereicht. Am 1. Februar tritt nun eine kleine aber entscheidende Gesetzesänderung in Kraft, die ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg (OVG) zu Schönefeld praktisch im Nachhinein aushebeln soll.
Mit seinem Urteil vom Februar 2005 hatte das OVG dem umstrittenen Flughafen-Ausbau in Schönefeld die landesplanerische Grundlage entzogen und damit die Wahl des Standortes in Zweifel gezogen. Im "Dritten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages", der ab Mittwoch wirksam ist, wird eine Formulierung in einem Gesetzestext so geändert, dass das OVG nach Ansicht der Landesplaner jetzt anders urteilen müsste. Brisant: Ausdrücklich ist die Rückwirkung vorgesehen. Rechtsexperten zweifeln, ob dieser Passus zulässig ist. Der Chef der gemeinsamen Landesplanungsbehörde von Berlin und Brandenburg, Gerhard Steintjes, bleibt gelassen: "Unsere Juristen haben diese Möglichkeit geprüft."
Geklagt hatten vor dem OVG vier Nachbargemeinden von Schönefeld, die sich durch den "Landesentwicklungsplan Flughafen Standortsicherung" (LEP-FS) in ihren Rechten unzulässig beeinträchtigt fühlten und "Abwägungsmängel" beim Vergleich mit dem Alternativstandort Sperenberg geltend machten. Die Schlappe der Landesplaner vor Gericht hatte Steintjes' Vorgänger den Job gekostet. Die OVG-Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung unter anderem auf eine Formulierung im Landesplanungsvertrag: "Abwägungsmängel sind nur beachtlich, wenn sie offensichtlich oder auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind." In der nun geänderten Fassung, die in den Gesetzesblättern Berlin und Brandenburgs schon veröffentlicht ist, wird das Wort "oder" durch "und" ersetzt. Durch diese juristische Spitzfindigkeit müssen Richter künftig prüfen, ob Abwägungsmängel auch das Ergebnis beeinflusst hätten - was zumindest auf den Fall Schönefeld kaum zutreffen dürfte. Die Standortfrage des geplanten Flughafens ist aber der zentrale Punkt, über den das Bundesverwaltungsgericht befinden muss.
Orientiert am Baugesetzbuch
Laut Steintjes orientiert sich die Regelung am Baugesetzbuch. Die strittige Formulierung hätten alle Bundesländer außer Bayern übernommen. "Die Interpretation des Vertrages durch das OVG war so nicht erwartet worden", räumte Steintjes ein. Die Neufassung mache jetzt den Zusammenhang zwischen Abwägungsmängeln und Abwägungsergebnis deutlich, wie es die Intention des Gesetzgebers gewesen sei. Ob die zielgerichtete Gesetzesänderung im Leipziger Verfahren eine Rolle spielt, ist ungewiss. "Wir haben aber mit großem Einsatz daran gearbeitet, dass die Neufassung rechtzeitig fertig wurde", sagt Steintjes.
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 21984.html