Flughafen-Prozeß um eine Woche verlängert
Leipzig - Zum ersten Mal im Airport-Prozeß vor dem Bundesverwaltungsgericht schlugen gestern die Wogen hoch. So hoch, daß die Klägeranwälte einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht in Erwägung zogen, davon aber letztlich absahen. Vorsitzender Richter Stefan Paetow war sichtlich ungehalten über die Prozeßbeteiligten, insbesondere die Klägerseite, und rief dazu auf, die Verhandlung nicht unnötig zu verzögern.
Anlaß zu dem Disput bot im Streit über das Für und Wider des Hauptstadtflughafens BBI in Schönefeld das zentrale Thema Lärmschutz. Die Klägerseite wollte über einen Beweisantrag mittels neuer Gutachter nachweisen, daß die Planfeststellungsbehörde sich in ihrer Genehmigung für den BBI auf ein "methodisch bedenkliches und wissenschaftlich nicht begründbares" Gutachten zur Lärmwirkungsforschung stütze. Das Gutachten, die sogenannte Synopse der Hochschulprofessoren Manfred Spreng, Klaus Scheuch, Barbara Griefahn und Gerd Jansen, sei für die Beurteilung der Fluglärmwirkung nicht geeignet, und wegen fehlerhafte Grenzwerte für den Lärmschutz der Betroffenen stehe die Genehmigung des BBI zur Disposition. So enthalte das Gutachten beispielsweise nicht repräsentative Werte, weil bei Lärmuntersuchungen nur 6 bis 20 bis zu 55 Jahre alte Männer als Probanden in Frage kamen, aber keine Frauen und Kinder.
Der vierte Senat lehnte den Antrag ab, wodurch die Anwälte der Kläger die Rechte ihrer Mandantschaft und damit der vom Lärm betroffenen Anwohner nicht ausreichend berücksichtigt sah. Richter Paetow begründete die Ablehnung des Beweisantrages mit bereits ausreichend vorliegendem Gutachtermaterial: "Das setzt den Senat in die Lage, über diese Problematik zu befinden."
Entgegen der ursprünglichen Planung des Leipziger Gerichts wird die öffentliche Verhandlung in die kommende Woche hinein fortgesetzt. Es ist ihre dritte.
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