Aktuelle Zeit: Freitag 27. Dezember 2024, 13:12

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Mittwoch 5. Juli 2006, 12:26 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 25. Juni 2005, 16:13
Beiträge: 1795
Flughafengegner ziehen vor das Bundesverfassungsgericht



4.7.2006, Berlin (ddp-bln). Der juristische Streit um den geplanten Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld geht in eine neue Runde. «Wir werden Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen», sagte der Anwalt der Airport-Gegner, Christian Schöning, der «Berliner Zeitung» (Mittwochausgabe). Die Entscheidung sei nach der Prüfung der schriftlichen Begründung für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erfolgt.



Das Bundesverwaltungsgericht hatte den BBI im März unter strengen Auflagen genehmigt. So verfügten die Richter unter anderem ein Nachtflugverbot für die Zeit von 0.00 bis 5.00 Uhr.



Schöning sagte der Zeitung: «Wir glauben, zwei Punkte gefunden zu haben, die für die Verfassungsrichter von Interesse sein könnten.» Dabei gehe es zum einen um Schönefeld als Standort des neuen Flughafens, zum anderen um Lärmschutzfragen. Auch der Würzburger Anwalt Wolfgang Baumann bestätigte dem Blatt, für seine Mandanten Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Ein Erfolg der jeweils 58 000 Euro teuren Beschwerden in Karlsruhe könnte den Bau des BBI im Extremfall noch verhindern.



http://www.airliners.de/airports/nachri ... cleid=8911

_________________
Bild Bild


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mittwoch 5. Juli 2006, 19:43 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 15. Juli 2005, 17:21
Beiträge: 2385
Wohnort: Naunhof
BBI-Streit geht weiter: Gegner reichen Anhörungsrügen und Verfassungsbeschwerde ein



5.7.2006, Berlin/Würzburg (ddp-bln). Die Gegner des geplanten Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld haben beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig Anhörungsrügen eingereicht. Das sagten die Anwälte Wolfgang Baumann und Christian Schöning am Mittwoch auf ddp-Anfrage. Die Rügen seien eine Voraussetzung für die bereits angekündigten Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des BVG zum Ausbau des Airports südlich von Berlin. Diese sollten bis spätestens 17. Juli beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg reagierten gelassen auf die Ankündigung der Verfassungsbeschwerden.







Brandenburgs Regierungssprecher Thomas Braune sagte, eigentlich habe das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen. Es sei aber Jedermanns Recht, das Verfassungsgericht anzurufen. Der stellvertretende Sprecher des Berliner Senats, Günter Kolodziej, betonte, der Gang nach Karlsruhe sei das «legitime Recht» der Kritiker. Die Landesregierung sei aber «überzeugt, dass die Klage keinen Bestand haben wird».



Brandenburgs CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek rechnet ebenfalls nicht mit einem Erfolg der Beschwerden. Das Flughafenprojekt sei über mehrere Jahre in verschiedenen Gerichtsinstanzen bestätigt worden. Das BVG habe gründlich geprüft und abgewogen.



Aus Sicht der Anwälte wurden bei dem Urteil jedoch wesentliche Belange der Anwohner nicht berücksichtigt. Schöning sagte, im Wesentlichen gehe es um die Grundrechte auf Unversehrtheit und Eigentum. Baumann betonte, die Beschwerden bezögen sich zudem auf die Standortwahl. Während in Schönefeld bis zu 150 000 Menschen vom Fluglärm betroffen seien, wären es bei einer Entscheidung für Sperenberg nur 3000 gewesen.



Voraussetzung für die Zulassung einer Verfassungsbeschwerde sei, dass zuvor alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden, sagte Baumann. Ein Rechtsmittel sei die Anhörungsrüge. Die Rügen richteten sich unter anderem gegen die Entscheidung der BVG-Richter, während des Verfahrens keine weiteren Beweisanträge zuzulassen.



So hatten die Flughafengegner beantragt, dass das Gericht weitere Sachverständigen-Gutachten einholt. Das Gericht habe die Anträge mit dem Argument zurückgewiesen, genügend Informationen für eine Entscheidung zu haben, erklärte Baumann. Außerdem rügt der Anwalt zahlreiche «Missverständnisse» bei der Bewertung technischer Sachverhalte sowie Unterstellungen, die zu Verfälschungen von Sachverhalten geführt hätten.



Anhörungsrügen ermöglichen Klägern bei unanfechtbaren Urteilen wie im Fall des BBI eine Wiedereröffnung des Verfahren zu erzwingen, wenn wesentliche Gesichtspunkte vom Gericht übersehen wurden. «Die Konsequenz wäre eine Fortführung des Verfahrens vor dem BVG - und zwar mit der Beweisführung», sagte Baumann. Schöning rechnet jedoch nicht mit einem Erfolg der Rügen. Das BVG werde sie wahrscheinlich ablehnen.



Die Berliner Flughäfen haben unterdessen mit weiteren Bauvorbereitungen für die BBI begonnen. Wie das Unternehmen mitteilte, entsteht bis April 2007 am westlichen Rand des künftigen Flughafengeländes bei Selchow das so genannte «Brückenbauwerk 262». Die Brücke wird über die künftige westliche Schienenanbindung für den BBI-Terminalbahnhof führen.



Auch südöstlich des BBI-Geländes am Rotberger Becken gehen die Arbeiten weiter. Nachdem das Regenrückhaltebecken Rotberg und der Zulauf des Selchower Flutgrabens saniert sowie Altlasten beseitigt wurden, erfolgt nun bis Oktober eine Erweiterung des Beckens in Richtung Nordwesten. Das Rotberger Becken ist ein zentraler Bestandteil des Entwässerungskonzeptes für den neuen Airport.



airliners.de

_________________
Bild


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Donnerstag 20. Juli 2006, 17:17 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 25. Juni 2005, 16:13
Beiträge: 1795
Zweite Verfassungsbeschwerde gegen BBI in Karlsruhe eingetroffen



19.7.2006, Karlsruhe (ddp-bln). Weitere Gegner des geplanten Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Airports erhoben. Am Montagabend sei eine zweite Verfassungsbeschwerde von insgesamt acht Klägern eingegangen, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Karlsruhe mit.



Ebenso wie die erste, ebenfalls am Montag eingetroffene Verfassungsbeschwerde sei sie nicht mit einem Eilantrag verbunden. In der ersten Beschwerde hatten sich 16 Flughafengegner zusammengeschlossen. Am Montag lief die Einreichungsfrist ab.



Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März den Ausbau des Airports unter Auflagen genehmigt. So verfügten die Richter ein Nachtflugverbot und ordneten zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an. Aus Sicht der Anwälte der Flughafengegner wurden bei dem Urteil jedoch wesentliche Belange der Anwohner nicht berücksichtigt. Im Wesentlichen gehe es um die Grundrechte auf Unversehrtheit und Eigentum sowie die Standortwahl.



http://www.airliners.de/airports/nachri ... cleid=9044

_________________
Bild Bild


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie dürfen keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de