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 Betreff des Beitrags: Schönefeld-Urteil wird überprüft
BeitragVerfasst: Donnerstag 4. August 2005, 08:41 
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Registriert: Freitag 29. April 2005, 19:14
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Schönefeld-Urteil wird überprüft



Leipzig/Potsdam (ddp-bln). Der Landesentwicklungsplan für den Flughafenstandort Schönefeld wird weiter die Justiz beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig ließ am Mittwoch die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Februar zu. Die Frankfurter Richter hatten den Plan damals für unwirksam erklärt und zugleich eine Revision nicht zugelassen. Dagegen hatte das Land Brandenburg Beschwerde eingelegt, der das BVG «wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache» jetzt stattgab. Brandenburgs Infrastrukturminister Frank Szymanski und Berlins Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (beide SPD) begrüßten die BVG-Entscheidung.



Mit der Zulassung der Revision sei allerdings noch keine Vorentscheidung über den Ausgang des Revisionsverfahrens gefallen, sagte ein BVG-Sprecher. Das Bundesverwaltungsgericht habe vielmehr zu überprüfen, ob das Frankfurter Urteil Bestand hat oder nicht. Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Landesplan unter Verstoß gegen höheres Recht zustande gekommen sei. So seien Belange des Lärmschutzes nicht hinreichend abgewogen worden. Zudem sei nicht einmal annähernd ermittelt worden, wie viele Anwohner in Schönefeld und wie viele am Alternativstandort Sperenberg vom Fluglärm betroffen wären. Geklagt hatten vier Anliegergemeinden.



Szymanski sagte, mit der Revision bestehe die Chance, das Verhältnis von Raumordnung und Fachplanung eindeutig klären zu lassen. Junge-Reyer verwies allerdings darauf, dass der Ausgang des Verfahrens weiter offen sei. Deshalb werde das nach dem Frankfurter Urteil eingeleitete «ergänzende Verfahren» zum Landesentwicklungsplan gemäß den Empfehlungen einer Berlin-Brandenburger Projektgruppe vorsorglich fortgesetzt.



Der Sprecher des Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass das Revisionsverfahren unabhängig von der Klage derselben Gemeinden und von annähernd 4000 Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung des Großflughafens verhandelt werde. Bei den Musterverfahren in dieser Sache ständen die mündlichen Verhandlungen im ersten Halbjahr 2006 an.



http://de.biz.yahoo.com/050803/336/4mxy0.html



Ergänzend dazu:



BVerwG: Revision gegen Urteil des OVG Frankfurt (Oder) zum Landesentwicklungsplan Flughafen Berlin-Schönefeld zugelassen

Das BVerwG hat auf die vom Land Brandenburg erhobene Beschwerde die Revision gegen das Urteil des OVG Frankfurt (Oder) vom 10.02.2005 zum "Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung" (Flughafen Berlin-Schönefeld) zugelassen.



Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung enthält landesplanerische Vorgaben, insbesondere die Standortsicherung für den beabsichtigten Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zu einem internationalen Verkehrsflughafen. Der Plan wurde auf der Grundlage des Landesplanungsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg durch die gemeinsame Landesplanungsabteilung aufgestellt und in beiden Ländern jeweils als Rechtsverordnung erlassen. Er legt u. a. fest, dass der Flughafen Berlin-Schönefeld zur Deckung des nationalen und internationalen Luftverkehrsbedarfs der Länder Berlin und Brandenburg weiter zu entwickeln und hierfür die künftige Flughafenfläche von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten ist. Ferner werden zur Sicherung des Standorts verschiedene Planungszonen ausgewiesen, in denen aus Gründen der Luftsicherheit und der zu erwartenden Lärmbelastungen die künftigen bauplanerischen Möglichkeiten der hiervon erfassten Gemeinden eingeschränkt werden.





Gegen die vom Land Brandenburg am 28.10.2003 erlassene Verordnung über den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung haben die in der Nachbarschaft des Flughafens gelegenen, von den Siedlungsbeschränkungen betroffenen Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf ein Normenkontrollverfahren beim hierfür erstinstanzlich zuständigen OVG Frankfurt (Oder) eingeleitet, mit dem sie umfangreiche Einwendungen gegen den Landesentwicklungsplan und letztlich gegen die Planung und den Bau des internationalen Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld geltend machen. Das OVG Frankfurt (Oder) hat dem Antrag mit dem erwähnten Urteil vom 10.02.2005 stattgegeben und die Verordnung über den Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt. Das OVG hält die von der Landesplanung vorgenommene Abwägung der für und gegen die planerische Standortsicherung sprechenden Belange für fehlerhaft, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes. Das BVerwG hat die Revision gegen das Urteil des OVG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.





Mit der Zulassung der Revision ist noch keine Vorentscheidung über den Ausgang des Revisionsverfahrens gefallen. Vielmehr ist der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung unabhängig von den Erfolgsaussichten einer Revision dann gegeben, wenn - wie hier - die Streitsache höchstrichterlich noch nicht geklärte Fragen von allgemeiner Tragweite aufwirft.





Beschluss des BVerwG vom 03.08.2005



http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/ind ... &aid=73232


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