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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. November 2005, 14:11 
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OVG verhandelt Klagen gegen Schließung von Flughafen Tegel



Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt heute die Klagen von fünf Fluggesellschaften gegen die geplante Schließung des Flughafens Tegel im Jahr 2012. Die Klagen richten sich gegen den Widerruf der Betriebsgenehmigung für Tegel aus dem Jahr 2004. Der Flughafen soll sechs Monate nach der für 2012 vorgesehenen Inbetriebnahme des Schönefelder Airports Berlin-Brandenburg International (BBI) schließen.



Hintergrund des Rechtsstreits sind offenbar Befürchtungen der Fluggesellschaften, dass Tegel vor der kompletten Fertigstellung des BBI seinen Betrieb einstellt. Vertreter von Airlines hatten unter anderem geltend gemacht, dass ein Umzug erst zumutbar ist, wenn das Terminal sowie die Parkhäuser fertig sind und die Verkehrsanbindung funktioniert.



Ob der Großflughafen wie vorgesehen 2012 seinen Betrieb aufnehmen kann, ist Gegenstand eines weiteren Rechtstreits. Gegen den Planfeststellungsbeschluss des brandenburgischen Verkehrsministeriums zum BBI haben mittlerweile insgesamt etwa 4000 Personen Klage eingereicht. Ab dem 7. Februar verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über mehrere Musterklagen.



Ursprünglich sollte Medienberichten zufolge heute vor dem OVG Berlin-Brandenburg über die Klage gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof entschieden werden. Die Streitparteien hätten sich aber auf einen späteren Prozesstermin geeinigt. Tempelhof soll nach bisherigen Planungen geschlossen werden, wenn die BBI-Planfeststellung rechtskräftig ist.



http://www.berlinonline.de/aktuelles/br ... 97230.html


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BeitragVerfasst: Freitag 25. November 2005, 09:59 
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Aus für Tegel – bessere Chancen für Schönefeld

Gericht bestätigt für 2011 geplante Schließung: Fluggesellschaften haben keinen Anspruch auf einen Airport ihrer Wahl



Auf dem Weg zum Ausbau Schönefelds als Flughafen Berlin–Brandenburg International (BBI) hat die Flughafengesellschaft gestern eine weitere Hürde übersprungen: Zum ersten Mal in Deutschland hat ein Gericht entschieden, dass ein internationaler Flughafen gegen den Willen der Fluggesellschaften durch ein Verwaltungsverfahren aufgegeben werden darf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies die Klagen von fünf Gesellschaften gegen den Schließungsbescheid der Luftfahrtbehörde ab. Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Auch die Schließung von Tempelhof rückt somit näher. Parallel dazu laufen bereits die Verfahren, um die Planfeststellung aufzuheben, die beide Standorte noch als Flughafen ausweisen. Die Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) freute sich, dass durch die Schließung Tegels auch mehrere zehntausend Anwohner von der Belastung durch Fluglärm vollständig befreit würden.



Die Schließung von Tegel sei grundsätzlich zulässig und setze nicht voraus, dass vorher die Planfeststellung als Flughafen aufgehoben werden müsse, entschied gestern der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts unter dem Vorsitz des OVG-Präsidenten Jürgen Kipp. Die Klägerinnen seien durch den Widerruf der Betriebsgenehmigung nicht in ihren Rechten verletzt. Ein Luftfahrtunternehmen habe keinen Anspruch darauf, dass ein von ihm genutzter Flughafen auf Dauer erhalten bleibe.



Geklagt hatten Air Berlin und Germania, die ihren Sitz in Tegel haben, sowie die dba, Hapag Lloyd und Hapag Lloyd Express, die von Tegel aus fliegen. Während Germania sich in der Klagebegründung grundsätzlich dafür aussprach, einen Cityflughafen in Berlin behalten zu wollen, war Air Berlin bereit, nach einem Ausbau in Schönefeld zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BB)I) von dort zu fliegen, wenn es einen funktionsfähigen Flughafen BBI gebe.



Im 2004 erlassenen Schließungsbescheid für Tegel heißt es nämlich nur, der Flughafen werde sechs Monate nach der für 2011 vorgesehenen Inbetriebnahme der verlängerten und der neuen Start- und Landebahn in Schönefeld geschlossen. Dies war Air Berlin zu vage. Die Gesellschaft befürchtete, in Schönefeld möglicherweise auf einer „Baustelle“ starten und landen zu müssen. Diese Sorge sei unbegründet, stellte das Gericht fest. Der neue BBI-Flughafen werde erst in Betrieb genommen, wenn er voll funktionstüchtig sei. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Luftfahrtbehörde und der Flughafengesellschaft.



„Voller Staunen“ habe das Gericht festgestellt, dass alle vorstellbaren Verfahrenswege zum selben Ergebnis geführt hätten, dass der Flughafen geschlossen werden darf, sagte der Vorsitzende Richter. Damit ist nach Ansicht von Flughafenchef Dieter Johannsen-Roth auch der Weg für die Schließung Tempelhofs vorgegeben. Im ersten Anlauf hatte die Luftfahrtbehörde nur beantragt, der Flughafengesellschaft die Betriebserlaubnis zu entziehen. Diesen Weg machte das OVG 2004 nicht mit. Für die fünf klagenden Gesellschaften aus Tegel wird der Gang vor die Richter teuer: Das Gericht erhöhte den Streitwert von 75 000 Euro auf 250 000 Euro.



http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/25 ... 198768.pnn


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BeitragVerfasst: Freitag 25. November 2005, 10:47 
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Gericht macht Weg frei: Tegel darf geschlossen werden



OVG weist die Klage von fünf Fluggesellschaften zurück - Revision nicht zugelassen



Der Flughafen Tegel kann, so wie es die Berliner Luftverkehrsbehörde im vergangenen Jahr beschieden hat, sechs Monate nach Inbetriebnahme des neuen Single-Airports BBI in Schönefeld geschlossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies gestern die Klagen von fünf Fluggesellschaften gegen den von der Luftverkehrsbehörde verfügten Widerruf der Betriebsgenehmigung und damit gegen die geplante Schließung Tegels zurück. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.



Die Kläger würden durch die Schließung Tegels nicht in ihren Rechten verletzt, begründete der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichtes seine Entscheidung. So sei die Schließung des Flughafens im Einverständnis mit der Flughafengesellschaft als Betreiberin grundsätzlich zulässig und setze eine Aufhebung der Planfeststellung nicht voraus.



Die von den Airlines ins Feld geführten Beeinträchtigungen ihres Geschäftsbetriebes im Falle der Schließung Tegels bewerteten die Richter als nicht justitiabel, sondern verwiesen diese in den Bereich des unternehmerischen Risikos. Die Fluggesellschaften Air Berlin, dba, Germania, Hapag Lloyd Express und Hapag Lloyd hatten im Falle der Schließung Tegels hohe Kosten für den Umzug an den neuen Single-Airport BBI in Schönefeld und die dortige neue Wettbewerbssituation als erheblich beeinträchtigend bezeichnet. Zum anderen prangerten sie die fehlende Rechtsgrundlage für den Schließungsbescheid an und monierten deren unsaubere Formulierungen. Es sei nicht ausreichend und im Interesse der Airlines, wenn der Bescheid die Schließung Tegels sechs Monate nach Inbetriebnahme der beiden BBI-Start- und Landebahnen vorsehe, hatte es von Seiten der Anwälte der Airlines geheißen. Allein Start- und Landebahnen garantierten keinen reibungslosen Flugverkehr.



Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) begrüßte gestern das Urteil. Es sei "ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des Single-Airports BBI". Auch Brandenburgs Infrastrukturminister Frank Szymanski (SPD) sieht in dem Urteil "weiteren Rückenwind für das BBI-Projekt". Der Chef der Flughafengesellschafter, Dieter Johannsen-Roth, nannte die Gerichtsentscheidung auch im Hinblick auf die Klage gegen die geplante Schließung des City-Airports Tempelhof "ein positives Signal." "Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die Durchsetzung des Konsensbeschlusses und bestätigt die Strategie der Flughafengesellschafter", sagte Johannsen-Roth. Die zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschland Air Berlin dagegen reagierte mit Unverständnis. Sie will eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision prüfen.



Quelle: Berliner Morgenpost


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