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Gericht weist weitere Klage gegen Startbahnverlängerung in Hahn ab
21.4.2006, Koblenz/Hahn (ddp-rps). Das Oberverwaltungsgericht (OLG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat erneut eine Klage gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Hahn abgewiesen. Auch die Notwendigkeit zur Verschärfung der Lärmschutzauflagen am Tag besteht nicht, wie das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. Damit sei das letzte Klageverfahren eines lärmbetroffenen Nachbarn abgeschlossen.
Geklagt hatte ein in Flughafennähe wohnender Mieter aus der Gemeinde Morbach-Hinzerath. Er verlangte die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlängerung der Startbahn oder aber einen besseren Lärmschutz. Der Mieter begründete seinen Wunsch damit, dass der steigende Fluglärm zu erhöhten und gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen führen werde.
Der Flughafenbetreiber habe dem Mann zugesagt, im Schlafzimmer der Wohnung Schallschutzfenster und Lüfter einbauen zu lassen, heißt es in dem Urteil. Allerdings müsse weder der Planfeststellungsbeschlusses aufgehoben noch müssten passive Schallschutzmaßnahmen für die tagsüber genutzten Räumen eingebaut werden. Die Lärmwerte in den Räumen, die im Planfeststellungsbeschluss angegeben werden, sind nach Überzeugung der Richter nicht zu beanstanden.
Die Lärmschutzklage eines Grundstückseigentümers hatte sich kurz vor dem Gerichtstermin erledigt. Auch hier hatte sich der Flughafenbetreiber verpflichtet, Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen zu erstatten.
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