Frühere Subventionen für Ryanair auf Flughafen Lübeck unzulässig
Zum ersten Mal hat ein Gericht Subventionen für die Billigfluglinie Ryanair aus Irland auf einem deutschen Flughafen verboten. Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass die Unterstützung, die Ryanair vom Lübecker Regionalflughafen Blankensee bis Ende 2004 erhielt, unrechtmäßig war. Die Entgeltverordnung des Flughafens sei teilweise unzulässig gewesen, weil mit der irischen Airline individuelle Regelungen über erhebliche Preisnachlässe getroffen worden waren. Den Prozess hatte stellvertretend für den Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) die Fluglinie Air Berlin geführt.
Flughafen soll Rabatte für Ryanair offenlegen
Das Kieler Landgericht wird den Regionalflughafen Lübeck nun auffordern, alle Preisnachlässe und Unterstützungen für Ryanair offenzulegen. Dann will das Gericht entscheiden, ob das Unternehmen unerlaubte Subventionen an den Flughafen zurückzahlen muss. Ryanair hätte durch die Rabatte "Kunden binden und Passagiere aus dem Einzugsgebiet Hamburg abwerben" können, heißt es in dem Gerichtsurteil. Dadurch seien andere Kunden wie die Klägerin Air Berlin benachteiligt worden.
BDF: "Wichtige Grundsatzentscheidung"
Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften wertete das Urteil als wichtige Grundsatzentscheidung. Ryanair habe vom Lübecker Regionalflughafen aus Flüge zu Dumpingpreisen angeboten, die nur durch unerlaubte Subventionen möglich gewesen seien, sagte BDF-Geschäftsführerin Tanja Wielgoß. Air Berlin nahm das Urteil mit Freude auf: "Das Geschäftsmodell des Flughafens Lübeck ist damit ins Wanken geraten." Air Berlin hatte seine Flüge vom Flughafen Hamburg nach London wegen "Unwirtschaftlichkeit" eingestellt. Der Grund seien die subventionierten Ryanair-Preise für die gleiche Strecke von Lübeck aus gewesen.
Stadt Lübeck sieht Sache für erledigt an
Der BDF vermutet, dass der Flughafen nun möglicherweise auch zu einer Ordnungsstrafe verurteilt wird. Die Stadt Lübeck dagegen geht nach Informationen von NDR 1 Welle Nord davon aus, dass die Sache mit der seit 2005 geltenden neuen Gebührenordnung erledigt ist. Danach gebe es in Lübeck-Blankensee gleiche Gebühren für alle Fluglinien, so die Stadt. Auch Flughafenbetreiber Infratil erklärte gegenüber NDR 1 Welle Nord , das Urteil habe in der Praxis keine Auswirkungen.
Ryanair muss bereits in Belgien Subventionen zurückzahlen
Ryanair wurde bereits von einem anderen Gericht wegen des Empfangs unerlaubter Subventionen bestraft. Die Airline muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs erhaltene Subventionen des belgischen Flughafens Charleroi zurückzahlen.
Stand: 08.08.2006 14:36
Quelle: NDR
mmh und was machen wir mit FR in AOC?