Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat den beiden Kommunalparlamenten von Egelsbach und Langen (Kreis Offenbach) verboten, wie geplant am Donnerstagabend über die Privatisierung von Deutschlands größtem Verkehrslandeplatz für kleinere Maschinen abzustimmen. Seit Wochen blicken die Bürger gespannt auf den 5. März.
Denn an diesem Tag wollten die Parlamentarier zu dem geplanten Verkauf des Egelsbacher Airports an die Firma Netjets des US-Milliardärs Warren Buffett eine letzte Entscheidung treffen und den bereits unterzeichneten Vertrag wasserdicht machen. Doch am Donnerstag herrschte auf Anordnung der Richter Debattierverbot.
ANZEIGE
Wegen der "komplexen Sach- und Rechtslage" will sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) bis spätestens 19. März Zeit nehmen, um über die Beschwerden der Bürgerinitiativen aus Egelsbach und Langen zu entscheiden. Die beiden Gruppen sammelten bereits Unterschriften für Bürgerentscheide. Sie befürchten mehr Lärm.
Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt versuchten die Bürgerinitiativen in dieser Woche, die für Donnerstagabend vorgesehenen Abstimmungen in den Parlamenten zu stoppen. Ohne Erfolg. Daraufhin wurde beim VGH Beschwerde eingelegt. Die Juristen betonten, dass mit der Verzögerung bis zum 19. März noch keine endgültige Entscheidung über die Beschwerden gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes getroffen seien.
Erfolg für Initiativen
Der VGH ist aber der Ansicht, dass es für die Bürgerinitiativen unzumutbar sei, wenn der bereits beglaubigte Vertrag jetzt von den Parlamenten gutgeheißen wird. Den beiden Bürgerbegehren würde damit die Grundlage entzogen und die Bürgerbeteiligung in dem Verfahren erheblich eingeschränkt. Denn bei dieser "wichtigen Angelegenheit" hätten nicht zu allererst die Parlamente eine Entscheidung getroffen, sondern der Vertrag sei schon unter Vorbehalt unterzeichnet worden.
Langens Bürgermeister Frieder Gebhardt (SPD) sagte dazu, dass er mit der Reihenfolge der Entscheidungen nicht glücklich sei. Der Rathauschef befürchtete, dass Netjets sich mit einer anderen Baustelle beschäftigen werde, falls der Kauf des Flugplatzes Egelsbach nicht bald realisiert werden könne. Matthias Möller-Meinecke, Anwalt der Bürgerinitiativen, der dem VGH am Mittwoch eine rund 300-seitige Beschwerde geschickt haben soll, begrüßt die Entscheidung der Richter, weil sie die Beschwerde nicht als aussichtslos bewertet habe.
Netjets-Geschäftsführer Scott Forbes hielt sich am Donnerstag in Egelsbach auf. Auf Anfrage hieß es, man wolle derzeit noch nicht Stellung nehmen – erst wenn sich der Sachverhalt geklärt habe. Die Sprecherin des Netjets-Büros in Berlin, Nicola Aschendorf, sagte, die Vereinbarung zwischen Egelsbach und NetJets über den Betrieb des Flugplatzes sei rechtlich bindend und juristisch durchsetzbar.
Der Landrat des Kreises Offenbach, Peter Walter (CDU), glaubt, dass das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig ist. "Ich bin mir sicher, dass das Gericht letztlich unsere Position teilen wird, nach der ein Bürgerbegehren in diesem speziellen Fall unzulässig ist."
"Das ist keine Entscheidung, die bei uns auf dem Wunschzettel stand. Aber mit Blick auf die Komplexität des Verfahrens kann ich die Richter verstehen, dass sie mehr Zeit brauchen", sagte Peter Lehmann, Geschäftsführer der HFG. Wann die HFG wegen Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag stellen muss, wollte er nicht sagen. Er befürchtet, dass für den Investor "irgendwann die Zeit gekommen ist, wo man sagen muss, jetzt geht es nicht mehr".
http://www.fr-online.de/top_news/168551 ... kauft.html