München: Standort für die dritte Start- und Landebahn konkretisiert sich
30.3.2006, Die Ergebnisse der Konfigurationsanalyse, mit der das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) die Kapazität möglicher Standorte für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen München ermittelt hat, wurden gestern dem Nachbarschaftsbeirat präsentiert. Dieser begleitet den Planungsprozess seit dem Beginn im Sommer 2005. Wie die Untersuchung des DLR ergab, konnten nur sechs der überprüften Bahnlagen das Kapazitätsziel von mindestens 120 planbaren Starts und Landungen pro Stunde erreichen.
Von diesen sechs Standorten waren allerdings drei aufgrund offensichtlicher Raumkonflikte bereits im Vorfeld von der Flughafen München GmbH (FMG) ausgeschlossen worden. Darunter auch die einzige Variante im Süden des Flughafens. Auch eine weitere Bahnvariante, die in einer Entfernung von 760 Metern und ohne sogenannten „Schwellenversatz“ nördlich der bestehenden Nordbahn verliefe, wird aufgrund der enormen Belastungen, die sie für bestehende Wohngebiete zur Folge hätte, nicht weiter verfolgt, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Walter Vill, bei der Sitzung des Nachbarschaftsbeirates.
Damit verbleiben im Grunde nur noch zwei Varianten, die beide im Norden des bestehenden Bahnsystems liegen. Während die eine Bahnlage im Verhältnis zur bestehenden Nordbahn einen Achsabstand von 1.180 Metern und einen Schwellenversatz von 2.100 Metern aufweist, beträgt der Achsabstand bei der zweiten Variante 1.035 Meter und der Schwellenversatz 1.350 Meter. Vill machte im Nachbarschaftsbeirat deutlich, dass die Standortentscheidung zugunsten der Bahnlage getroffen werden solle, die die geringsten Belastungen für Mensch und Umwelt erwarten lasse. “Nach jetzigem Stand ist das aus Sicht der FMG die 1.180 Meter von der existierenden Nordbahn entfernte Bahnlage.“
Im weiteren Verlauf des Planungsprozesses werden externe Experten die Bahnlagen vor dem Hintergrund eines simulierten Prognoseflugplans und unter Einbeziehung des Rollwegsystems näher untersuchen. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Lärmauswirkungen der Varianten im Rahmen eines Gutachtens detailliert betrachtet.
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