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EU-Kommission stellt Beschwerdeverfahren gegen Frankfurt-Ausbau ein
6.4.2006, Frankfurt/Main/Brüssel (ddp-hes). Die Flughafenbetreibergesellschaft Fraport hat bei ihren Ausbauplänen für den Frankfurter Flughafen eine von zwei EU-Hürden genommen. Die EU-Kommission beschloss am Donnerstag, die Beschwerden über mögliche Folgen der Bauarbeiten auf Naturschutzgebiete nicht mehr weiter zu verfolgen. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Arbeiten nicht zu einer generellen Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten führen dürften, teilten die EU-Behörde und die Fraport selbst mit. Bei den Bauarbeiten handelt es sich um die geplante Landebahn, die umstrittene Wartungswerft für den Riesen-Airbus A 380 und eine weitere Wartungshalle sowie die Verlagerung einer Umspannstation.
Allerdings läuft ein anderes Verfahren gegen die Bundesregierung und die Landesregierung in Hessen wegen des Verstoßes gegen die Seveso-II-Richtlinie im Zusammenhang mit der geplanten Landebahn Nordwest weiter. Die EU-Richtlinie dient zur Abwehr von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Da die Einflugschneise für die Landebahn über dem Chemiewerk Ticona verläuft, sieht die Kommission eine mögliche Gefahrenquelle für Mensch und Umwelt bei Unfällen.
Sie stehe «in Kontakt mit der deutschen Regierung, um sicherzustellen, dass die Vorschriften für die Flächennutzung aus der Seveso-II-Richtlinie der EU eingehalten werden», teilte die EU-Behörde am Donnerstag mit.
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