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BeitragVerfasst: Dienstag 13. November 2007, 11:26 
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BeitragVerfasst: Dienstag 13. November 2007, 11:59 
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Wenn das überall in Deutschland so kommt, dann haben wir ja bald alle wieder Wettbewerbsgleichheit.



Nein im Ernst. Es ist ja nicht so, dass das RP eine Nachtflugregelung für DRS nicht schon im Auge hatte, als der Planfeststellungsantrag für die Sanierung der SLB eingereicht wurde. Damals hat man salomonisch gesagt, da für die Zukunft nicht mehr als 12 Nachtflugbewegungen zu erwarten sind, verzichtet man auf die Kodifizierung einer konkreten Regelung und stellte es unter einen Regelungsvorbehalt, sobald die derzeitige Zahl überschritten wird. Insofern ist das Ganze nicht wirklich neu.

Was jetzt passiert ist vermutlich die Überlegung, einer evtl. Klage den Wind aus den Segeln zu nehmen und sich quasi selbst zu beschränken. Im Grunde also die 12 Flugbewegungen retten und nicht das Risiko eines totalen Verbots eingehen. Denn die Chancen auf einen uneingeschränkten 24h-Betrieb sind in DRS nach dem Urteil von Leipzig m.E. sehr gering, da der Flughafen noch näher an der Stadt ist als LEJ.


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BeitragVerfasst: Freitag 30. November 2007, 20:43 
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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2007, 00:59 
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Ich muss gestehen, ich habe ja schon einiges erlebt, aber da bleibt mir der Mund offen stehen. Aber das das RP eine solche Regelung schon vorab erlässt - was hatten die den von einem evtl. Verfahren erwartete (stellt sich mir jetzt die Frage???)?

Ich würde sagen ein totaleres Nachtflugverbot gibt es nicht. Zudem de facto von 23.30 - 5.30 Uhr das ist heftig. Und 24 Flüge für EADS ist auch nicht viel aufs Jahr gerechnet.

Das dürfte jetzt auch in DRS bei den Charterairlines für Unmut sorgen. Obwohl 23.30 das könnte auch manche Linie nicht unbedingt freuen. Jetzt wird man bei AB wieder heftig aufstampfen ... :wink:





Hier die offizielle PM des RP Dresden:





Nachtflugverbot am Flughafen Dresden ab Oktober 2008







Das Regierungspräsidium Dresden (RP) hat für den Flughafen Dresden eine Veränderung der bisher gültigen Nachtflugregelungen verfügt. Danach sind in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr Flugbewegungen nur noch als planmäßige Starts und Landungen im gewerblichen Linien- und Charterverkehr bis 23:30 Uhr und wieder ab 5:30 Uhr zulässig. Verspätete Landungen und Starts werden außerdem zwischen 23:30 und 24:00 Uhr bzw. zwischen 5:00 und 5:30 Uhr zugelassen.



Die Zeit zwischen 0:00 und 5:00 Uhr ist am Flughafen Dresden grundsätzlich frei von Flugbewegungen zu halten. Ausnahmen müssen dabei aber für Flüge zur Hilfeleistung in Not- und Katastrophenfällen, bei unabweisbaren Flügen zur medizinischen Versorgung und zur Erfüllung humanitärer Aufgaben, bei Landungen aus meteorologischen, technischen und sonstigen Flugsicherheitsgründen und bei Vermessungsflügen der deutschen Flugsicherung gemacht werden. Darüber hinaus sind der am Flughafen Dresden ansässigen Luftfahrtindustrie in der Nachtkernzeit 24 Starts oder Landungen pro Kalenderjahr eingeräumt worden. Hintergrund dieser Regelung sind enge technologische Vorgaben für die in Dresden durchgeführten Umrüstungen von Flugzeugen. Eine Untersagung auch dieser Flüge würde Aufträge und Arbeitsplätze der Dresdner Luftfahrtindustrie gefährden.



Die Neuregelung der Nachtflüge in Dresden soll mit dem Winterflugplan 2008/2009 ab dem 26.10.2008 wirksam werden.



Das RP hat die geänderte Nachtflugregelung als Prozesserklärung in das vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) laufende Klageverfahren von Flughafenanwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung und Verlängerung der Start- und Landebahn des Dresdner Flughafens eingebracht. Diese Prozesserklärung stellt zugleich eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses dar.



Das RP folgt mit seiner Neuregelung den in den Jahren 2006 und 2007 ergangenen Urteilen und Beschlüssen des BVerwG, die sich mit dem Ausbau der Verkehrsflughäfen in Berlin-Schönefeld und in Leipzig-Halle befasst hatten. In diesen Fällen hatte das BVerwG die Bedeutung der Nachtruhe in den Abwägungen zum Luftverkehrsrecht hervorgehoben und die Öffnung der Nachtkernzeit für gewerblichen Linien- und Charterverkehr abgelehnt.



Die öffentliche Bekanntmachung des ergänzten Planfeststellungsbeschlusses erfolgt in den nächsten Tagen.


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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2007, 16:14 
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Laut heutiger SZ soll es sich um eine "Empfehlung" des RP´s handeln.....

Amüsant finde ich die Aussage für den Werksverkehr bei EFW....



Jammern würde ich nicht darüber, denn das Beispiel Bremen zeigt, dass es geht.

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BeitragVerfasst: Samstag 1. Dezember 2007, 22:04 
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Also ich bin der Meinung, dass man an einem internationalen Drehkreuz wie Dresden auf alle Faelle kein Nachtflugverbot haben darf. Die wirtschaftlichen Interessen muessen auf alle Faelle im Vordergrund stehen.....





Mal im ERNST:



die 10 Flugbewegungen am Tag kann man locker in die Tagstunden verlegen.



Endlich haben die Politiker mal eine richtige Entscheidung getroffen!


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BeitragVerfasst: Montag 3. Dezember 2007, 14:20 
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Der Flughafen Dresden beabsichtigt nach Informationen des Senders Radio PSR gegen das Nachtflugverbot (das übrigens nicht nur eine Empfehlung ist, in der Pressemitteilung des RP steht nämlich klar "hat verfügt") zu klagen.



Link



Langsam werden die Leipziger Richter ja echte Experten zum Thema Nachtflug :wink:


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