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 Betreff des Beitrags: Tip(p)s für Radfahrer
BeitragVerfasst: Dienstag 15. Juli 2008, 17:15 
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Wer häufiger mit dem Rad (insbesondere auch zum Flughafen) unterwegs ist, sollte sich das mal durchlesen. Einige meiner Kommilitonen hat es in letzter Zeit "erwischt", weil sie Wege für Radwege hielten, die keine waren. Die wurden dann auch gleich ohne wenn und aber mit 15 Euros zur Kasse gebeten. Das muß ja nicht sein. Deshalb lest Euch das mal durch. Denn das Thema "Radwege" ist komplexer als man denkt...


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Juli 2008, 08:23 
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Auch wenn wir in der Bundesrepublik zu viele Vk-Zeichen haben, so ist doch alles geregelt. Sind keine VK-Zeichen vorhanden, ist auch das in einer Norm festgeschrieben. :lol:



... und gerade weil du diese Thematik hier anschneidest. Ich würde mir wünschen, das sich alle Radfahrer auch an die Straßenverkehrsordnung halten.

Leider ist das eben nicht der Fall, das erlebe ich jeden Tag.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Juli 2008, 09:32 
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Mal eine Frage an den Spezialisten:



In §2 Abs. 4 StVO heißt es:



"Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie Teil der Straße, zu der auch die Fahrbahn gehört, sind und in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol (Zeichen 237,240 oder 241) gekennzeichnet sind. Die Fahrbahn darf dann nur in Ausnahmefällen benutzt werden."



"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt" (VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung))



Das heißt doch, dass ich linksseitige Radwege nicht benutzen muss (aber kann), da sie nicht in Fahrtrichtung verlaufen, oder?



Was ich auch genial finde, Radwege müssen 1,50m und gemeinsame Fuß- und Radwege 2,50m breit sein. Das ist ebenfalls in der Verwaltungsvorschrift zur StVO festgelegt. Auch wenn dies oft nicht der Fall ist, bin ich gezwungen den Radweg dann zu benutzen. Warum? Normalerweise dürften diese Radwege ja gar nicht als solche beschildert werden. Das spielt aber keine Rolle. Das Anbringen eines Verkehrsschildes ist ein "Verwaltungsakt". Auch rechtswidrige Verwaltungsakte sind wirksam...



Weitere nicht unbedeutende Verwaltungsvorschriften zur StVO für Radfahrer findet man hier



Und noch eine Frage. Haltet ihr eigentlich auch Fahrradkuriere an? Manchmal habe ich das Gefühl, dass die einfach alles dürfen (was ich nicht darf) und nie zur Kasse gebeten werden...


Zuletzt geändert von Snapperhead83 am Mittwoch 16. Juli 2008, 10:17, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Juli 2008, 09:46 
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Snapperhead83 hat geschrieben:
Das heißt doch, dass ich linksseitige Radwege nicht benutzen muss (aber kann), da sie nicht in Fahrtrichtung verlaufen, oder?




Wie kommst Du denn darauf?



Dort steht doch:
Zitat:
"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist ... grundsätzlich nicht erlaubt"


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Juli 2008, 09:53 
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Ich gehe davon aus, dass der Radweg sich auf der linken Fahrbahnseite befindet, linksseitig benutzbar ist und dies auch durch entsprechende Schilder gekennzeichnet ist ("linker Radweg mit Freigabe"). Außerdem soll auf der rechten Fahrbahnseite kein Radweg existieren. So etwas gibt es beispielsweise:



- Prager Straße zwischen Liebertwolkwitz und Probstheida (stadteinwärts)

- Landsberger Straße zwischen der Eisenbahnbrücke und der General-Olbricht-Kaserne (stadteinwärts)

- Hallesche Straße (Alte B6) zwischen Lützschena und Schkeuditz (stadtauswärts)



Abgesehen davon, das Wörtchen "grundsätzlich" lässt auch immer Ausnahmen zu. Ich fahre, wenn immer es möglich ist, auf der Straße und meide Radwege. Wer meint, Radwege seien sicher, der irrt. Genau das Gegenteil ist der Fall, insbesondere an Kreuzungen ("Abbiegeunfälle")...


Zuletzt geändert von Snapperhead83 am Mittwoch 16. Juli 2008, 13:41, insgesamt 4-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Juli 2008, 11:36 
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@MK 2710



Ich würde mir wünschen, wenn sich alle an die StVO halten würden, dann passieren nämlich weniger Unfälle.



Die Missachtungsquote dürfte übrigens bei allen Verkehrsträgern annähernd gleich sein, da in allen die "gleichen" Menschen sitzen...



es grüßt

der Radler


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Juli 2008, 12:34 
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@ Radler: Prozentual auf die Verkehrsbeteiligung gerechnet, sind die Verstöße von Radfahrer um ein Vielfaches höher. Nur zwei Beispiele:



- Mißachtung von Rotlichtphasen an Lichtsignalanlagen

- Verkehrssicherheit von Fahrrädern



@ Snapperhead:



Da ich nicht bei der von dir angesprochenen Abteilung bin, muss ich hierfür mal ein Blick in den Gesetzestexte und die dazugehörigen Kommentare werfen. Das wird aber nicht jetzt sofort, weil ich auf Arbeit muss.



Aber vorab, kann ich dir jedenfalls sagen, jeder Rechtseingriff bedarf einer Befugnisnorm. Daraus kannst du dir bereits ableiten, was wer darf und was eben nicht!



Bis später ... ;-)


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Juli 2008, 13:25 
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Wenn ich mir die Paragraphen durchlese vergeht mir die Lust auf das Radfahren. Ob die Bestimmungen in wirklich jeder Situation sicher sind sei mal dahin gestellt.



Ich hab in der Schule gelernt, dass man immer den Radweg nutzen soll, auch wenn er nur auf einer Straßenseite vorhanden ist.

Alles etwas verwirrend.

_________________
der Basti wars
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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. Juli 2008, 13:45 
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MK2710 hat geschrieben:
@ Radler: Prozentual auf die Verkehrsbeteiligung gerechnet, sind die Verstöße von Radfahrer um ein Vielfaches höher. Nur zwei Beispiele:



- Mißachtung von Rotlichtphasen an Lichtsignalanlagen

- Verkehrssicherheit von Fahrrädern







Wie sieht's denn mit der Verkehrssicherheit der LKWs auf deutschen Straßen, insbesondere den Autobahnen aus :?: :wink:



@ LH-Men



An die sogenannte Verkehrserziehung in der Grundschule kann ich mich auch noch erinnern. Wir mussten damals so einen primitiven Fragebogen (wie beim Führerschein) ausfüllen und auf einem Parcours auf dem Schulhof fahren. Danach hat jeder einen Fahrradpass bekommen. Das hat mit der Wirklichkeit, die ich alltäglich auf den Straßen in und um Leipzig erlebe, rein gar nichts zu tun. Im Prinzip beruht diese Verkehrserziehung doch auf der Annahme, dass mir, wenn ich mich an alle Regeln halte, auch nichts passieren kann. Trugschluss. Als Radfahrer hat man es im Straßenverkehr eindeutig am schwersten, selbst wenn man alle Regeln beachtet. Als schwächstes Glied muss man ständig Obacht geben und jederzeit mit allem rechnen. Selbst wenn ich "meine" Strecken schon x-mal gefahren bin und meine alle Besonderheiten zu kennen, ich erlebe ständig neues (meist in negativer Hinsicht)...


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BeitragVerfasst: Donnerstag 17. Juli 2008, 10:33 
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Wohnort: marienbrunn
Radler hat geschrieben:
Ich würde mir wünschen, wenn sich alle an die StVO halten würden, dann passieren nämlich weniger Unfälle. Die Missachtungsquote dürfte übrigens bei allen Verkehrsträgern annähernd gleich sein, da in allen die "gleichen" Menschen sitzen...
dem kann ich nur zustimmen :!: jeder denkt von sich das er alles richtig macht und nur die anderen eine Schuld trifft. Das meinen die Fußgänger von den Radlern und motorisierten Verkehrsteilnehmern, die Radler von den Fußgängern... u.s.w. u.s.f. ...

_________________
jp - al


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