Christoph hat geschrieben:
Ryanair fliegt nach 6 Wochen Pause ab 14. Dezember wieder 3/7 STN-AOC.
Quelle: LVZ
Ich frage mich, was sich geändert hat. Eigentlich nichts. Das Problem mit der Luftverkehrsabgabe ist mit allen Unklarheiten, die darinstecken immer noch dasselbe. Und die Lage von AOC hat sich auch nicht geklärt. Ich persönlich finde ähnlich wie @EB9005 den Zeitpunkt verdächtig, zu dem die Flüge wieder aufgenommen werden sollen. Vielleicht will FR nur das Weihnachts- und Sylvestergeschäft mitnehmen und danach ist endgültig Sense. Alles in allem kommt mir das wie ein taktisches Manöver vor. Na, wir werden es ja sehen.
Aber nun noch einmal zur Daseinsvorsorge (oder -fürsorge, ist egal). Danach will ich es dann aber bewenden lassen.
Da @Christoph ja die EU ins Spiel gebracht hat, war das für mich Anlaß, selbst ein wenig zu recherchieren. Dabei habe ich das nachstehende Dokument gefunden, was zwar aus 2005 stammt und damit auch nicht mehr ganz taufrisch ist, aber es bestimmt den Begriff der Daseinsvorsorge doch endlich mal etwas näher. Wer Lust hat, kann es sich ja mal durchlesen.
http://www.swp-berlin.org/common/get_do ... et_id=2079Tatsächlich wird die Daseinsvorsorge danach in den Ländern der EU teils sehr unterschiedlich betrachtet. Die EU selbst kennt diesen Begriff gar nicht, sondern definiert "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse", welche sich wiederrum in einen nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Teil untergliedern. Wichtig ist, daß sich Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAIW) den allgemeinen europäischen Regeln für den Binnenmarkt und den Wettbewerb und den Regeln für staatliche Beihilfen unterwerfen müssen. Hierzu gehört ganz allgemein gefasst auch der Verkehr.
Auch in der deutschen Definition gehört der Transportsektor zur Daseinsvorsorge, daneben aber z.B. auch der Zugang zu Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit. Der Begriff ist also deutlich weiter gefasst, als ich angenommen hätte, so daß ich meine diesbezügliche Meinung revidieren muß.
Damit stellt sich allerdings auch die Frage, die der Ausgangspunkt dieser Diskussion ist, anders: sind die Bedingungen im Transportteilsektor Flughafeninfrastruktur so, daß der Staat im Sinne der Daseinsvorsorge tätig werden muß? Und da bin ich unverändert der Meinung, nein. Es gibt ein ausreichendes privatwirtschaftliches bezahlbares Angebot im Rahmen dessen sich auch die von der öffentlichen Hand betriebenen Flughäfen dem allgemeinen Wettbewerb und den diesbezüglichen EU-Regeln stellen müssen, das heißt, sie müssen wirtschaften wie ein privatwirtschaftliches Unternehmen inclusive, daß sie profitabel sein müssen oder auf dem Weg dahin. Es ist im Rahmen der Daseinsvorsorge insbesondere nicht Aufgabe des Staates, jedem Bürger einen möglichst kurzen Weg zum nächsten Flughafen zu gewährleisten. Die vorhandene Struktur reicht vollkommen aus, einen Flughafen in angemessener Zeit zu erreichen. Alle anderen Aspekte, wie die Schaffung Arbeitsplätzen, Ankurbelung des Tourismus u.a. haben damit nichts zu tun.
Das wird aus meiner Sicht auch davon gestützt, daß in Punkt 4.4.1 "Sektorspezifische Regelungen - ÖPNV" davon gesprochen wird, daß der Luftverkehr für den gemeinschaftlichen Markt als geöffnet gilt, Eingriffe in den Markt im Sinne der Daseinsvorsorge also unnötig sind.
Das soll es zu diesem off-topic-Thema nun aber gwesen sein.
strulem