Verhandlungsbeginn fraglich
Klägeranwälte wollen Vertagung des Schönefeld-Verfahrens
LEIPZIG/SCHÖNEFELD. Eine Woche vor Beginn gerät der Prozess um den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig immer mehr unter Druck. Gestern stellten zwei weitere Klägeranwälte den Antrag, die mündliche Verhandlung um zwei Monate zu vertagen. Damit lehnen alle drei großen Anwaltskanzleien, die 4 000 Schönefeldgegner und vier Gemeinden vor Gericht vertreten, den geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung am 7. Februar ab. Gerichtssprecher Wolfgang Sailer sagte, mit einer Entscheidung sei voraussichtlich bis Ende der Woche zu rechnen.
Nach dem Münchner Anwalt Franz Günter Siebeck, der am Montag einen Vertagungsantrag stellte, brachten gestern auch Frank Boermann von der Berliner Kanzlei Grawert, Schöning und Partner sowie Wolfgang Baumann aus Würzburg entsprechende Anträge ein.
Die Anwälte werfen dem Land Brandenburg vor, mit kurzfristigen Nachbesserungsversuchen das Verfahren unzulässig beeinflussen zu wollen. Konkrete Streitpunkte sind dabei ein verändertes Landesplanungsgesetz, das heute in Kraft tritt, sowie eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses. Darin wird der gesetzliche Biotopschutz eines Naturschutzgebietes am Flughafen mit einer Ausnahmegenehmigung aufgehoben. "Wir benötigen mehr Zeit, um darauf reagieren zu können", sagte Anwalt Boermann. Das veränderte Planungsgesetz, das rückwirkend Fehler in der Schönefeld-Planung beheben soll, hält Rechtsanwalt Baumann für verfassungswidrig.
Das Brandenburger Infrastrukturministerium, das die Baugenehmigung für den Flughafen erteilte, reagierte verwundert auf die Vorwürfe der Anwälte. "Wir akzeptieren jede Entscheidung des Gerichtes", sagte Ministeriumssprecher Lothar Wiegand gestern. Allerdings seien sowohl die Änderungen beim Artenschutz als auch in der Landesplanung seit Monaten bekannt gewesen.
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Noch keine Entscheidung zu Vertagung von Flughafen-Prozess
Verhandlung soll am 7. Februar beginnen
Leipzig/Berlin - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat noch nicht entschieden, ob der Prozess über den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld auf Antrag der Kläger vertagt werden muss. Der zuständige 4. Senat habe auch noch keinen Termin für eine Entscheidung genannt, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Sailer heute.
Die Verhandlung um den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) soll am 7. Februar beginnen. Knapp 4000 Gegner des Flughafen-Ausbaus klagen. Hintergrund des Antrages auf Vertagung ist eine zum 1. Februar veränderte Gesetzesgrundlage. Nach Meinung anderer Prozessbeteiligter können die vorgebrachten Einwände in der Verhandlung besprochen werden, die in der kommenden Woche beginnen soll.
Der bevorstehende Prozess ist der bisher umfangreichste in der Geschichte des Gerichtes. Von seinem Ausgang hängt ab, ob und eventuell mit welchen Auflagen der neue Hauptstadtflughafen am südlichen Stadtrand von Berlin gebaut werden kann.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Landesplanungsvertrag nun in Punkten verändert, die auch den Ausbau des Flughafens betreffen. Dadurch sehen sich die Kläger im Gerichtsverfahren benachteiligt. Weitere Änderungen haben die Länder im Bereich des Naturschutzes vorgenommen. Auch hierin sehen die Kläger nachträgliche Änderungen, um frühere Fehler im Planfeststellungsverfahren des Milliarden-Projekts zu beheben.
Lothar Wiegand, Sprecher des brandenburgischen Infrastrukturministeriums, hatte erklärt, es handele sich bei den Änderungen um "ganz normale Vorgänge”. Über die Neuerungen beim Naturschutz, die mit EU-Forderungen zusammenhingen, könne in der Verhandlung gesprochen werden. dpa
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