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BeitragVerfasst: Mittwoch 15. Februar 2006, 09:33 
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Pro Nacht sollen 92 Jets starten und landen

Fluglärm im Mittelpunkt des Schönefeld-Prozesses

VON JÜRGEN SCHWENKENBECHER



LEIPZIG. Wo die Grenze zwischen laut und leise verläuft, lässt sich nur schwer definieren. Vor diesem Dilemma steht derzeit auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das im Prozess um den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) unter anderem klären soll, welche Lärmbelastungen - insbesondere nachts - den Anwohnern zugemutet werden können. Einen "unmöglichen Zustand" nannte es gestern der Vorsitzende Richter Stefan Paetow, dass es dafür keine gesetzliche Regelung gebe. Er machte zu Beginn der zweiten Verhandlungswoche aber deutlich, dass der Fluglärm in dem "relativ dicht besiedelten Gebiet" um Schönefeld für das Gericht eine der entscheidenden Fragen ist. Stundenlang hörte er sich die kontroversen Auffassungen der streitenden Parteien an.



Die Baugenehmigung für den BBI geht von jährlich 360 000 Flügen aus. Jede Nacht sollen demzufolge 92 Flugzeuge starten und landen. Der jetzige Flughafen Berlin-Schönefeld verfügt über eine bereits in der DDR erteilte uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung.



Daran soll sich mit dem BBI auch nichts ändern. Im Gegenteil: Für die Flughafenplaner ist der Nachtflugbetrieb ein Kernpunkt. Anwalt Klaus-Peter Dolde, der das Land Brandenburg vertritt, begründete die Dringlichkeit vor allem mit kürzer werdenden Standzeiten der Flugzeuge und dem Frachtverkehr. Der passive Schallschutz für die Anwohner sei jederzeit gegeben.



Das sehen die Schönefeld-Kläger freilich ganz anders. "Der Lärmschutz wird geopfert zu Gunsten der akustischen Käfighaltung", beschrieb Anwalt Franz

Günter die zu erwartenden Belastungen für die Anwohner. Selbst der Flughafen München halte eine "Kernruhezeit" zwischen 24 und fünf Uhr ein. In Schönefeld dagegen würden die BBI-Planer selbst nach der Ansiedlung des Logistikunternehmens DHL am Flughafen Leipzig an der prognostizierten Frachtgutmenge von jährlich 600 000 Tonnen festhalten und damit einen Voraus-Bedarf schaffen - was die BBI-Planer als durchaus erwünscht und legitim bezeichneten.



Am Morgen hatte das Gericht erneut mehrere Beweisanträge der Schönefeld-Gegner abgewiesen. Sie hatten verlangt, die wirtschaftlichen Folgen des geplanten BBI zu klären. Das sei "keine entscheidungserhebliche Frage", stellte Richter Paetow klar. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.



http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 26428.html



Flughafen-Prozeß in Leipzig: Wie oft darf nachts geflogen werden?



Leipzig - Auftakt zur zweiten Sitzungswoche im Leipziger Prozeß um den geplanten Flughafen BBI in Schönefeld: Der Schutz der Anwohner vor Fluglärm stand gestern im Mittelpunkt, vor allem die Zumutbarkeit von uneingeschränkten nächtlichen Starts und Landungen.







Gerade die Frage danach stufte der Vorsitzende Richter des vierten Senats beim Bundesverwaltungsgericht, Stefan Paetow, als "sehr wichtig" in Bezug auf die Genehmigung des Flughafens ein - zumal es in Deutschland "eher die Ausnahme" sei, daß große Flughäfen über unbeschränkten Nachtflug verfügten.



Überdies eine schwierige Frage, da der Gesetzgeber, wie Paetow massiv monierte, keinerlei Grenz- oder Richtwerte vorgibt: "Das ist ein beklagenswerter und unmöglicher Zustand, daß der Gesetzgeber uns hier im Stich läßt, wir die Frage des Lärmschutzes bei jedem Verfahren wieder neu klären müssen." Grundsätzlich orientiere sich das Gericht daher an der Formel: Je dringlicher der Nachtflugbedarf, um so höher sein Gewicht gegenüber der Lärmbelastung, und umgekehrt - eine Formel, auf die die 4000 Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluß für den BBI setzen. Denn der notwendige Bedarf insbesondere an nächtlichem Frachtflugverkehr ist nach Ansicht der Klägeranwälte für Berlin weder tatsächlich gegeben noch im Planfeststellungsbeschluß festgeschrieben und begründet. Statt dessen gingen Planfeststellungsbehörde sowie Flughafengesellschaft von einem "frei phantasierten Bedarf" von prognostizierten 95 nächtlichen Flugbewegungen und jährlich 600 000 Tonnen Frachtaufkommen aus, sagte Klägeranwalt Franz Günter Siebeck. Dies rechtfertige nicht den von der Planfeststellungsbehörde genehmigten 24-Stunden-Betrieb des BBI, sondern spreche für ein Nachtflugverbot. Ein Forderung, die das Gericht angesichts der Siedlungsdichte in Schönefeld gestern für äußerst prüfenswert hielt.



Die Anwälte der Gegenseite verteidigten mit Verweis auf den vorgesehenen passiven Lärmschutz (Lärmschutzfenster, Entschädigung) den uneingeschränkten Nachtflug. Überdies könne nicht nur der tatsächliche Bedarf zugrunde gelegt werden, sondern müßten Kapazitäten im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit vorgehalten werden.



http://morgenpost.berlin1.de/content/20 ... 810900.htm



Leipzig - Richter Stefan Paetow war zum ersten Mal ungehalten. In Rage gebracht hatten den Vorsitzenden des 4. Senats beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern aber weder Kläger noch Beklagte im Prozess um den Ausbau des Flughafens Schönefeld. Paetows Zorn richtete sich gegen den Gesetzgeber. „Es ist ein beklagenswerter Zustand, dass der Normgeber beim Bau von Flughäfen so versagt hat“, erregte sich der Richter des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Denn damit gibt es auch für die Anwohner eines Flughafens, der neu gebaut oder erweitert wird, keine gesetzlichen Vorgaben beim Lärmschutz – wie jetzt wieder beim geplanten Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI).



Es sei ein unmöglicher Zustand, dass es beim Bau von Straßen oder Bahnstrecken eindeutige Vorgaben auch zum Lärmschutz gebe, bei Flughäfen aber nicht, sagte Paetow weiter. In jedem Verfahren würde unglaublich viel menschliche Arbeitskraft verschleudert.



Auch in der Schönefeld-Verhandlung arbeiten Kläger und Beklagte mit zahlreichen Gutachtern. Das Gericht muss sich durch Tausende von Akten wühlen. Weil es so umfangreiche Unterlagen gebe, lehnte das Gericht auch gestern weitere Beweisanträge der Klägeranwälte ab.



Am vierten Verhandlungstag ging es gestern zunächst um die Nachtflüge. Im Genehmigungsbeschluss sind dafür keine Einschränkungen vorgesehen. Dass lediglich „lärmarme“ Flugzeuge eingesetzt und die Start- und Landebahnen so angeordnet sind, dass möglichst wenig Menschen unter Lärm leiden, sei selbstverständlich, so der Vorsitzende Richter. Ein unbeschränkter Nachtflugbetrieb, wie ihn die Genehmigungsbehörde – das Infrastrukturministerium in Brandenburg – vorsieht, sei eine große Ausnahme bei deutschen und europäischen Flughäfen, sagte Paetow.



Einschränkungen im Flugbetrieb, etwa ein Verbot von Starts und Landungen zwischen Mitternacht und 5 Uhr, gehören zu den so genannten aktiven Schallschutzmaßnahmen – wie etwa Lärmschutzwände an Straßen oder Schienen. Dies gilt bei Flughäfen nicht. Die Genehmigungsbehörde hat sich in Schönefeld vor allem auf den passiven Lärmschutz konzentriert. Anwohner erhalten dann Schallschutzfenster und je nach Belastung eine Belüftungsanlage, sofern der Lärm nicht generell unzumutbar ist – dann muss die Flughafengesellschaft die Häuser und Grundstücke kaufen. Den passiven Lärmschutz hinter geschlossenen Fenstern bezeichnete der bayerische Verwaltungsgerichtshof als „akustische Käfighaltung“.



Ob das Gericht Auflagen beim nächtlichen Flugbetrieb machen wird, ist ungewiss. Das Gericht verwies auf frühere Entscheidungen, wonach die Auflagen umso geringer sind, je dringlicher der Bedarf ist. Und dieser blieb auch gestern vor Gericht strittig. Anwälte und Gutachter auf der Klägerseite sehen keinen Bedarf. Die Genehmigungsbehörde und ihre Gutachter haben eine Prognose von etwa 95 Flügen in der Nacht ermittelt. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.



http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/15 ... 354351.asp



Es kristallisiert sich heraus, dass das Gericht zwei Dinge als relevant erachtet. Zum einen die dem Planfeststellungsbeschluss zugrundeliegende Planung (Standortabwägung und Rechtmäßigkeit des LEP) und zum anderen die Lärmfrage.

Böse formuliert. Beides kann in der Situation in SXF zum k.o.-Kriterium werden. Beim ersten haben die Behörden versagt was echt zum Boomerang werden könnte.

Beim zweiten denke ich droht eher ein eingeschränktes Nachtflugverbot oder ein besserer Lärmschutz was wieder mit höheren Kosten verbunden ist.



Ich denke man wird den BBI nicht kippen - sollte mich wundern - und wenn dann aus den formalen Gründen das der LEP rechtswidrig ist. Er wird aber definitiv teurer - Lärmschutz!

Das einzige was mich daran stört: Weil Berlin bettelarm ist, werden wir alle mit unseren Steuern dafür aufkommen - über den Länderfinanzausgleich und mit Feststellung der Haushaltsnotlage beim BVerfG.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Februar 2006, 11:18 
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Wohnort: Markkleeberg (Leipzig)
Es ist wohl anzunehmen (zu befürchten), daß BBI kommen wird. Hier in der Runde wird auch schon spekuliert, daß es nur zu dem Wie noch Fragen gibt. Aus diesem Grund nochmal meine ganz persönliche Vermutung zur Entwicklung in Berlin.



Die Drehung und Verlängerung der Südbahn in LEJ wurde mit dem übergeordneten Interesse der Allgemeinheit an Arbeitsplätzen begründet. Ich persönlich kann mir einen solchen Effekt beim BBI nicht vorstellen. Vor allem sollte man nicht vergessen, daß TXL und THF geschlossen werden und wenn ich das richtig verstehe ganz geschlossen, also auch keine Geschäftsfliegerei mehr von diesen beiden Flughäfen. Auf keinen Fall wird BBI ein Drehkreuz, welche Fluggesellschaft sollte das dort aufziehen? Ich wüßte keine Fluggesellschaft die dafür in Frage käme. BBI wird Point-to-Point Verkehr für den Großraum Berlin abwickeln-nicht mehr und nicht weniger. Fracht wird wohl auch nicht die Rolle spielen, da hier in LEJ dann schon längst DHL fliegt und-meine Vermutung-andere Frachtfluggesellschaften noch folgen werden. Davon mal abgesehen wird es in BBI mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Nachtflüge geben.



Da geb ich dir Recht, aber dazu:welche Fluggesellschaft sollte das dort aufziehen?



Einige haben doch schon dort ihr Drehkreuz wie EZY Und 4U, dazu kommen Langstreckenverbindungen nach Doha(??) und Kasachstan...



Aber mal ne Frage: Will AB im Falle der Schließung von Tegel eigentlich auch mit nach Schönefeld umziehen? Wenn nicht, was ich nicht denke, könnte sich das ja für LEJ lohnen.



Wenn AB nicht umziehen würde, würde sich doch der Name nicht lohnen, oder?





Und jetzt verspottet mich nicht wegen meinen Wirr-Warr... :cry:


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BeitragVerfasst: Freitag 17. Februar 2006, 14:44 
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Richter äußern Zweifel an Lärmschutzkonzept für Flughafen

Prozess um Schönefeld-Ausbau in Leipzig fortgesetzt

Jürgen Schwenkenbecher



LEIPZIG. Die Folgen des Fluglärms könnten im Prozess um den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zur größten Hürde für das Projekt werden. Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig deutliche Bedenken am Lärmschutzkonzept der Planer geäußert. Vor allem bei den vorgesehenen Grenzwerten für schutzbedürftige Einrichtungen wie Kitas und Schulen sowie für die Gärten der Anwohner sahen die Richter noch erheblichen Klärungsbedarf.



Erstmals äußerten sich in dem Verfahren die Bürgermeister von vier klagenden Anliegergemeinden sehr emotional zu den Problemen, die durch den Flughafenausbau für ihre Kommunen entstehen. In seiner Gemeinde seien allein rund 6 000 Kinder und Jugendliche betroffen, sagte Ortwin Baier (SPD) aus Blankenfelde-Mahlow. "Sie werden nicht mehr ungestört im Freien spielen können." Schulzendorfs Bürgermeister Herbert Burmeister (PDS) stellte den Wert von 40 Dezibel in Frage, der als zumutbare Lärmobergrenze in der Baugenehmigung für Kitas und Schulen festgeschrieben ist. Brandenburgs Bauministerium selbst habe 2001 einen Richtwert von 30 bis 35 Dezibel vorgegeben, betonte er.



Für die Richter schwer nachvollziehbar sind auch die unterschiedlichen Lärmgrenzen bei so genannten Außenwohn- und Erholungsbereichen, die für mögliche Entschädigungen entscheidend sind. "Der Lärmschutz versagt an dieser Stelle", stellte Richter Günter Halama fest. Für die Außenwohnbereiche - gemeint sind Gärten - legten die Planer einen Tages-Dauerpegel von höchstens 65 Dezibel fest, für andere Erholungsflächen 62 Dezibel. Klägeranwalt Franz-Günter Sie-beck: "Es kann doch niemand verlangen, dass ich zur Erholung in den Wald gehen muss."



http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 27143.html


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BeitragVerfasst: Dienstag 21. Februar 2006, 15:30 
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Schönefeld-Prozess vor Bundesverwaltungsgericht wird fortgesetzt

Leipzig (ddp-lbg). Mit Fragen des Wasserrechts und des Naturschutzes wird am Dienstag (9.30 Uhr) der Prozess um den geplanten Großflughafen in Schönefeld fortgesetzt. In der vergangenen Woche hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unter Vorsitz von Stefan Paetow vor allem mit der zu erwartenden Lärmbelästigung der Anwohner des Airports Berlin Brandenburg International (BBI) befasst. Dabei war sehr kontrovers und teilweise sehr emotional über diesen großen Komplex diskutiert worden. Mit eindringlichen Schilderungen hatten beispielsweise die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden ihre Bedenken gegen den Airport vorgebracht.



In dem größten Prozess in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts hatten etwa 4000 Gegner gegen den geplanten Ausbau des Flughafens in Schönefeld geklagt. Daraus wurden vier Musterklagen ausgewählt, über die das Gericht als letzte Instanz urteilen wird. Die mündliche Verhandlung sollte eigentlich am Donnerstag vergangener Woche beendet werden. Wegen der Themenfülle wurden jedoch noch die Zusatztermine in dieser Woche in Anspruch genommen. Der Vorsitzende Richter hofft nach eigenen Worten, am Mittwoch zum Ende zu kommen. Dann werden die Plädoyers der zahlreichen Anwälte beider Seiten gehalten. Das Urteil wird nicht vor März erwartet.



http://www.airliners.de/news/news.php?articleid=7616


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BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Februar 2006, 16:23 
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Naturschutzfragen im Mittelpunkt des Schönefeld-Prozesses



Leipzig/Berlin (ddp-lbg). Das brandenburgische Infrastrukturministerium will die Anwohner des geplanten Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) mit schärferen Schutzvorkehrungen vor übermäßigem Fluglärm bewahren. Die Behörde teilte am Dienstag mit, dass sie als Reaktion auf die teilweise sehr emotional geführte Lärmschutz-Debatte im Schönefeld-Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den Airport entsprechend ändern werde.



Danach sollen Schulen, Kindertagesstätten und Altenwohnheime nicht nur mit Schallschutzvorrichtungen, sondern zusätzlich mit Belüftungsanlagen ausgerüstet werden. Dadurch könnten Stoßlüftungen und damit verbundene Lärmbelästigungen bei offenem Fenster verhindert werden. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen dem Beschluss zufolge noch stärker vor Lärm geschützt werden.



In dem Prozess hatten in der vergangenen Woche unter anderem die Bürgermeister der von Fluglärm am stärksten betroffenen Gemeinden mit eindringlichen Schilderungen ihre Bedenken gegen den Airport vorgebracht. Der große Komplex des Lärmschutzes gilt als entscheidender Punkt in diesem größten Verfahren in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichtes.



Am Dienstag standen Fragen des Naturschutzes wie die Folgen der Grundwasserabsenkung im Mittelpunkt des Prozesses. Die Anwälte der Kläger erhoben schwere Vorwürfe gegen das Land Brandenburg, das ihrer Ansicht nach im Planfeststellungsbeschluss für den BBI die Folgen der Grundwasserabsenkung und die Schadstoffbeseitigung nicht genügend berücksichtigt hat. Die Anwälte des Landes Brandenburg wiesen diese Vorwürfe zurück.



Kläger-Anwalt Wolfgang Baumann argumentierte, wegen des sinkenden Grundwasserspiegels sei mit Rissen an den Häusern und einer Schädigung von Naturschutzgebieten zu rechnen. Ebenso würden Schadstoffe freigesetzt, die die Trinkwasserversorgung der Anwohner gefährdeten. «Es war absehbar, dass es zu Schäden kommt, hätte man nur entsprechende Untersuchungen vorgenommen», betonte der Jurist.



Beklagten-Anwalt Klaus-Peter Dolde entgegnete: «Die Klägerseite geht von einem Szenario aus, das nicht der Realität entspricht.» Die Trinkwasserversorgung der Anwohner sei nicht gefährdet. Zwar könnten weder Beeinträchtigungen der Grundwasserversorgung noch Gebäudeschäden hundertprozentig ausgeschlossen werden. Für diese Fälle sei jedoch im Planfeststellungsbeschluss Vorsorge getroffen worden. So seien Entschädigungen für die Betroffenen vorgesehen.



Zu Beginn dieses Prozesstages hatte eine Internet-Veröffentlichung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB), der die Interessen der Flughafen-Gegner vertritt, für Aufruhr gesorgt: Dieser hatte auf seiner Website nach eigenen Angaben irrtümlich behauptet, das Leipziger Bundesverwaltungsgericht befinde sich im Gebäude des ehemaligen Volksgerichtshofes. Außerdem soll der Verein einem Zeitungsbericht zufolge die am Schönefeld-Prozess beteiligten Gutachter und Juristen in den Zusammenhang mit Nazirichtern gestellt haben. Der BVBB zog die Veröffentlichung nach kurzer Zeit zurück. Vereinsvorsitzender Ferdi Breidbach unterstrich am Montag in einem Schreiben an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, sollte sich das Gericht von der nach seinen Angaben nicht so gemeinten Veröffentlichung betroffen fühlen, entschuldige er sich. Auch die Kläger-Anwälte distanzierten sich von den Äußerungen.



In diesem Prozess hatten etwa 4000 Gegner gegen den geplanten Ausbau des Flughafens in Schönefeld geklagt. Daraus wurden vier Musterklagen ausgewählt, über die das Gericht als letzte Instanz urteilen wird. Der Vorsitzende Richter hofft nach eigenen Worten, am Mittwoch zum Ende der mündlichen Verhandlung zu kommen. Das Urteil wird nicht vor März erwartet.



http://www.airliners.de/news/news.php?articleid=7630


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BeitragVerfasst: Donnerstag 23. Februar 2006, 15:02 
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Voraussichtlich letzte Runde in Mammutprozess um Schönefeld-Airport - Beweisanträge der Kläger abgelehnt

Leipzig/Berlin (ddp-lbg). Im Prozess um den geplanten Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben die Kläger eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses des Landes Brandenburg gefordert. Anwalt Franz Günter Siebeck sagte am Mittwoch in seinem Plädoyer, dass die 150 000 bis 200 000 Lärmbetroffenen von der Planungsbehörde nicht genügend berücksichtigt worden seien. Er monierte eine «Unzahl von Abwägungsmängeln» in der Planung.



Zuvor war bekannt geworden, dass der Prozess wider Erwarten doch erst am Donnerstag beendet wird. Einer der Klägeranwälte könne aus gesundheitlichen Gründen nicht den ganzen Tag im Gericht verbringen und deswegen erst am nächsten Tag plädieren, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow zur Begründung. Ursprünglich hatte er angekündigt, die mündliche Verhandlung am selben Tag beenden zu wollen.



Knackpunkt in der Argumentation Siebecks war die seiner Ansicht nach falsche Standortentscheidung für Schönefeld. Am Standort Sperenberg wären ihm zufolge wesentlich weniger Menschen vom Fluglärm betroffen gewesen und im Vergleich zu Schönefeld 220 Millionen Euro gespart worden. Er kritisierte das «sture, blinde Beharren des Plangebers» auf dem politisch vorgegebenen Standort.



Noch einmal meldeten sich auch die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden zu Wort. «Schützen Sie unsere Kinder vor diesem politischen Prestigeobjekt», bat der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier, das Gericht. Er lege die Zukunft von über 4000 Kindern in die Hände des Senats. Mit Gleichgültigkeit würden damit 150 000 Menschen «vorsätzlich verlärmt». Der Schulzendorfer Bürgermeister Herbert Burmeister warf den Landesplanern vor, die Sorgen der Betroffenen nicht ernst genommen zu haben.



Die anderen Plädoyers der Kläger- und anschließend der Beklagtenanwälte sind für Donnerstag geplant. Im Anschluss daran wird das Gericht aller Voraussicht nach verkünden, wann das Urteil in diesem größten Prozess in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts gesprochen wird. Zu rechnen ist damit nicht vor März.



In dem Prozess hatten etwa 4000 Gegner gegen den geplanten Ausbau des Flughafens in Schönefeld geklagt. Daraus wurden vier Musterklagen ausgewählt, über die das Gericht als letzte Instanz urteilen wird.



http://www.airliners.de/news/news.php?articleid=7663


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BeitragVerfasst: Donnerstag 23. Februar 2006, 18:22 
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(Feature) Ende eines Mammutprozesses mit Emotionen und Eklats - Letzter Verhandlungstag im Schönefeld-Prozess - Wortgefechte über Lärmschutz --Von ddp-Korrespondentin Susann Huster--







Foto: ddp



Leipzig/Berlin (ddp-lbg). Das Ambiente für diesen Mammutprozess ist angemessen gewesen: Der reich mit Blattgold verzierte, prunkvolle Plenarsaal des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes war in den vergangenen zwei Wochen Schauplatz des aufwändigsten Prozesses in der Geschichte des Bundesgerichtes. Dort wurde über das Schicksal des geplanten Großflughafens Berlin-Schönefeld verhandelt. Nun muss das Gericht entscheiden, ob das Zwei-Milliarden-Euro-Projekt realisiert oder - wie es sich die klagenden Anwohner sehnlichst wünschen - für immer ad acta gelegt wird. Etwa 4000 Flughafen-Gegner hatten gegen den Airport-Ausbau in Schönefeld geklagt, aus denen das Gericht vier Musterklagen auswählte.



Es war eine Verhandlung voller Emotionen, starker sowie weniger überzeugender Argumente und mit dem einen oder anderen Fauxpas. Stets aber führte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow den Prozess mit Sachlichkeit, Souveränität und dem Bestreben, den Zeitplan irgendwie einzuhalten. Besonders schwer war dies für ihn, als mehrere Tage lang über den großen Themenkomplex Lärmschutz gesprochen wurde. An dieser Stelle ging es besonders emotional zu. Nicht nur die Anwälte beider Seiten lieferten sich Wortgefechte um Lärm-Höchstgrenzen und darüber, was den Anwohnern an Krach zuzumuten ist.



Besonders emotional wurde es, als sich die Bürgermeister der vier am stärksten vom Lärm betroffenen Gemeinden zu Wort meldeten. Mit eindringlichen Schilderungen brachten sie ihre Bedenken gegen den Airport vor. So schimpfte der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier, dass es nicht hinnehmbar sei, wenn sich Kinder in Schulen und Kindertagesstätten der Region um den Flughafen in «akustischen Käfigen» aufhalten müssten. «Mich treibt die Sorge um», sagte der Schulzendorfer Bürgermeister Herbert Burmeister mit Blick auf die vom Fluglärm betroffenen Kindertageseinrichtungen und Schulen. Dafür erntete er viel Zustimmung vom Publikum, das größtenteils aus Flughafen-Gegnern bestand.



Angesichts des riesigen Sorgenpaketes der Gemeindechefs zeigte sich sogar die Gegenseite einsichtig: Am Dienstag kündigte das brandenburgische Infrastrukturministerium an, den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen in einigen Punkten zu ändern und diesen sensiblen Einrichtungen einen noch stärkeren Lärmschutz zu gewähren.



Trotz dieser Zugeständnisse sind viele Anwohner besorgt. Sie fürchten um ihr idyllisch im Berliner Randgebiet gelegenes Häuschen im Grünen. «Wenn der Flughafen kommt, können wir uns nicht mehr in den Garten legen», sagt eine ältere Frau, die die Verhandlung genau verfolgt hat. Schon jetzt, in der Planungsphase des Airports, muss sie mit einem Wertverlust ihres Hauses leben, wie sie sagt.



Viele der Flughafen-Gegner sind Mitglied des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB), der am Dienstag mit einer Internet-Veröffentlichung für einen Eklat sorgte. Der Verein hatte auf seiner Website nach eigenen Angaben irrtümlich behauptet, das Leipziger Bundesverwaltungsgericht befinde sich im Gebäude des ehemaligen Volksgerichtshofes. Außerdem soll der BVBB einem Zeitungsbericht zufolge die am Schönefeld-Prozess beteiligten Gutachter und Juristen in den Zusammenhang mit Nazirichtern gestellt haben. Vereinsvorsitzender Ferdi Breidbach versuchte danach, mit einem Schreiben an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes die Wogen zu glätten und die sichtlich irritierten Richter des vierten Senats versöhnlich zu stimmen.



Das Gericht muss nun die Interessen der Flughafenbetreiber und der zahlreichen Anwohner gegeneinander abwägen. Ihr Urteil fällen die Richter in letzter Instanz. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass das Ausbauprojekt genehmigt, jedoch an strenge Auflagen geknüpft wird. Sollte dies der Fall sein, werden sich die Betreiber beispielsweise bei einem gerichtlich auferlegten Nachtflugverbot fragen müssen, ob der Airport dann überhaupt noch wirtschaftlich ist. Doch diese Frage wirderst am 16. März beantwortet. Dann will das Gericht sein Urteil verkünden.



(ddp)

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/S ... 74107.html



ich denke auch der Airport wird kommen, aber mit Nachtflugverbot. Ob er dann wirtschaftlich ist, ist völlig egal. Er wird trotzdem gebaut!


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BeitragVerfasst: Freitag 24. Februar 2006, 10:20 
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Die Zeichen stehen auf Ausbau



Nach Verfahren in Leipzig erwarten Beobachter die Genehmigung des Großflughafens. Urteil am 16. März



Leipzig - Nach neun Verhandlungstagen ging gestern das mündliche Verfahren um den Ausbau des Flughafens Schönefeld zu Ende. Zwar weiß noch kein Außenstehender, ob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den geplanten Ausbau zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) zulassen wird. Nach der Verhandlung über die Klagen von rund 4000 Anwohnern und Gemeinden zeichnet sich aber eine Tendenz ab: Die fünf Richter dürften den Standort Schönefeld bestätigen, aber Nachbesserungen beim Planfeststellungsbeschluss des Potsdamer Infrastrukturministeriums verlangen. Seine Entscheidung will das Gericht am 16. März verkünden.



Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Stefan Paetow ließ sich bis zuletzt nicht in die Karten schauen. Seine Entscheidung teilt es erst in drei Wochen mit. Nach bisherigen Erfahrungen geben die Bundesverwaltungsrichter nach Auswertung der lange vor der Verhandlung eingereichten schriftlichen Unterlagen untereinander schon vor der mündlichen Verhandlung ein Votum ab und klären im öffentlichen „Rechtsgespräch“ nur noch die verbliebenen offenen Fragen. Doch Nachfragen der Richter waren im Schönefeld- Verfahren selten. Was kann aus dem Verhandlungsverlauf für die umstrittenen Punkte gefolgert werden?



Standort: Dass der BBI in Schönefeld gebaut werden kann, wird das Gericht wohl zulassen. Es hielt sich in dieser Frage sichtlich zurück und überließ den Schlagabtausch mit meist bekannten Argumenten den Anwälten der Kläger und des beklagten Infrastrukturministeriums. Die Kläger argumentierten hier, die Entscheidung für Schönefeld sei 1996 politisch vorgegeben worden, die Planfeststellungsbehörde habe also zu keinem anderen Ergebnis kommen dürfen. Der Anwalt des Infrastrukturministeriums erwiderte, die Behörde habe unabhängig entschieden, und Schönefeld habe sich insgesamt als geeigneter Standort erwiesen. Planerisch liege ein fehlerfreies Konzept vor. Nur das wird vom Gericht geprüft; eine erneute Prüfung des Standorts selbst fand nicht statt. Der Vorsitzende Richter Paetow bezeichnete die Standortwahl nur als „schwierige Frage“. Mehr sagte er dazu nicht. Bei den Themen Lärmschutz und Nachtflüge wies er dagegen ausdrücklich darauf hin, das Gericht müsse entscheiden, ob der Planfeststellungsbeschluss hier rechtlich haltbar sei.



Lärmschutz: Die Planfeststellungsbehörde hat, wie berichtet, im Verfahren bereits auf Äußerungen des Gerichts reagiert und einen verbesserten Lärmschutz für Altenwohnheime, Kindertagesstätten und Schulen festgelegt. Diese sollen jetzt innerhalb des Schutzgebietes zusätzlich Belüftungsanlagen erhalten, um bei geschlossenen Fenstern einen Aufenthalt über mehrere Stunden zu ermöglichen. Nachforderungen könnte es noch bei der Größe des Schutzgebietes geben.



Nachtflüge: Weitere Nachbesserung sind nach dem Verhandlungsverlauf auch bei den Nachtflugregeln denkbar. Hier haben die Richter mehrfach darauf hingewiesen, dass ein praktisch uneingeschränkter Nachtflugbetrieb, wie ihn die Planfeststellungsbehörde genehmigt hat, auf deutschen und europäischen Flughäfen ungewöhnlich sei. Die Genehmigung sieht vor, dass 92 bis 95 Flugzeuge nachts starten oder landen dürfen. Derzeit sind es nach Angaben der Beklagten 51.



Kapazität: Auch die Zahl der möglichen Starts und Landungen könnte das Gericht noch festlegen. Die Ausbau-Genehmigung durch das Infrastrukturministerium sieht zunächst maximal 360 000 „Flugbewegungen“ im Jahr vor. Sollte sich diese Zahl erhöhen, soll es weitere Auflagen geben. Die Klägeranwälte forderten hier mehrfach, die Zahl exakt festzulegen.



Umwelt- und Naturschutz: Für den Planfeststellungsbeschluss seien die Bereiche Altlasten, Umwelt- und Naturschutz nicht so entscheidend, hatte der Vorsitzende Richter Paetow mehrfach klar gemacht. Hier griffen andere Rechtsvorschriften. Trotzdem hatten sich die Kontrahenten an den Tagen zuvor unter anderem noch stundenlang darüber streiten können, wie der Glasowbach, ein kleines Rinnsal, ausgebaut werden sollte. Der Bach soll einen Teil des Niederschlagwassers des Flughafens aufnehmen und in den Rangsdorfer See transportieren. Ausführlich beschäftigte sich das Gericht ferner noch mit den Auswirkungen des Flughafenbaus auf verschiedene Vogelarten wie Bekassine, Flussregenpfeifer, Kiebitz, Seeadler und Wachtelkönig.



Ob das Gericht hier mitgespielt hätte, wenn es sich entschieden haben sollte, den Standort Schönefeld zu kippen? In drei Wochen werden es alle wissen.



http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/24 ... 373828.asp


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BeitragVerfasst: Samstag 25. Februar 2006, 09:35 
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Flughafengegner rufen zu Teilnahme an Protestveranstaltung auf



Potsdam (ddp-bln). Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) ruft für Dienstag zur Teilnahme an einer Protestveranstaltung gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld auf. Mit dem Lärmschutzkonzept der Airport-Planer solle den Anwohnern eine «akustische Käfighaltung» aufgebürdet werden, kritisierte ein Sprecher des Bürgervereins am Freitag. Die Veranstaltung beginnt um 18.00 Uhr in der Markthalle auf Schloss Diedersdorf.



Das Urteil im Prozess um den geplanten Ausbau des Flughafens vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll am 16. März gesprochen werden. In dem Prozess hatten etwa 4000 Gegner gegen den geplanten Ausbau des Flughafens in Schönefeld geklagt. Daraus wurden vier Musterklagen ausgewählt, über die das Gericht als letzte Instanz urteilen wird. Der letzte mündliche Verhandlungstag war am Donnerstag.



http://www.airliners.de/news/news.php?articleid=7689

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