Nicht nur für den Frachtflugverjehr bedeutet dies einen herben Rückschlag, sondern auch für die Ferien- und Billigfliger. Lärmeinschränkungen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist schon ein herber Schlag ins Kontor. Im genauen Einschränkungen von 22:00-24.00 Uhr; Nachtflugverbot von 0:00-5:00 Uhr; Einschränkungen von 5:00-6:00 Uhr. Dazu noch zwei Meldungen von Focus online:
Bagger frei für Hauptstadt-Flughafen
Das Bundesverwaltungsgericht hat 14 Jahre nach Planungsbeginn das größte Infrastrukturprojekt in den neuen Ländern genehmigt.
Die Macher aus Politik und Wirtschaft waren unisono „erleichtert“ und „erfreut", als der Vorsitzende Richter Stefan Paetow in Leipzig den baldigen Start für die Bauarbeiten am Airport Berlin Brandenburg International (BBI) freigab. Endlich könne man den „Job-Motor BBI“ starten, der 40 000 Arbeitsplätze schaffen und zur „Magnetinvestition in Deutschlands Hauptstadtregion“ werden soll. Die „wichtigste Entscheidung meiner Amtszeit als Regierender Bürgermeister Berlins", jubelte Klaus Wowereit. Eine „Initialzündung für die Region", assistierte Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (beide SPD).
Das Milliarden-Projekt, eine Erweiterung des heutigen Flughafens Berlin-Schönefeld, soll im Herbst 2011 betriebsbereit sein. Geplant sind für den BBI anfangs 22 Millionen, bei späterem Ausbau bis zu 40 Millionen Passagiere pro Jahr. Die Flughäfen Tegel und Tempelhof sollen dafür geschlossen werden.
Prozess der Superlative
Mit dem Urteil beendete das Leipziger Bundesgericht seinen bis dato umfangreichsten Prozess zum „größten Planfeststellungsverfahren Europas“ (Platzeck). Die Klagen von 4000 Anwohnern gegen den Ausbau des Berliner Flughafens Schönefeld zum Großflughafen wurden ein Jahr lang bearbeitet und zu vier Musterklagen zusammengefasst. Neun Tage lang stritten im Februar die Anwälte der Kläger und der Planungsbehörde, dem Potsdamer Verkehrsministerium, in mündlicher Verhandlung um Standort, Lärm, Gesundheitsgefährdung, Größe des BBI, Umweltbelastungen und Flugsicherheit.
Harte Landung für die Kläger ...
Grundsätzlich bescheinigte das Gericht der Behörder ein „rechtsfehlerfreies“ Vorgehen bei der Standortwahl. Die „Bereinigung“ der Folgen der politischen Teilung Deutschlands mit drei Berliner Flughäfen sprächen ebenso wie die wirtschaftspolitischen und infrastrukturellen Argumente für Schönefeld an der Südostgrenze Berlins. Die Kläger hatten das weiter entfernte brandenburgische Sperenberg favorisiert. Sie prüfen nun, so Anwalt Christian Schöning, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Denn für die Anwohner gebe es bei künftigem BBI-Zuwachs „keinen effektiven Rechtsschutz“.
Wenn die BBI-Betreiber nämlich die festgelegten 360 000 Flugbewegungen im Jahr überschreiten, müssten sie dies nicht melden, sondern die Betroffenen müssten selbst die erhöhte Lärmbelastung erkennen und monieren. Bei den Ausführungen zum Lärmschutz seien die Kläger vom Gericht generell enttäuscht, so Schöning, weil es „die modernen wissenschaftlichen Erkenntnisse“ zur Lärmbelastung außen vor gelassen habe.
... und harte Auflagen für die Planer
Immerhin, so Ferdi Breidbach, Vorsitzender der Initiative betroffener Anwohner, hätten die Flughafengesellschafter Bund, Berlin und Brandenburg, einen „gehörigen Dämpfer“ bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht kassierte die ministerielle Genehmigung für uneingeschränkte Nachtflüge. Die Auflage: Flüge von 0 Uhr bis 5 Uhr nur im Notfall, von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr nur in „begründeten Ausnahmefällen“. Die Flughafenplaner hatten aber für nachts einen Bedarf von über 100 Flügen angemeldet. Nach dem Urteil beteuerten sie flugs, die Einschränkung sei „beherrschbar“.
So einfach sieht das Air Berlin-Chef Joachim Hunold nicht. Charter- und Billigflieger kalkulieren mit hoher Flugzeug-Auslastung, damit verbunden sind frühe Starts und späte Landungen. Bei Verspätungen nach Mitternacht müssten seine Maschinen an Berlin vorbei fliegen, so Hunold. Der Spruch des Gerichts sei „ein eindeutiges Urteil pro Leipzig“. John Kohlsaat, Deutschland-Chef des britischen Billigriesen Easyjet, bezeichnet die Einschränkungen vor Mitternacht als „Tiefschlag“. Easyjet bestreitet derzeit rund die Hälfte des Passagieraufkommens im Flughafen Schönefeld.
Auch den Kreis der Lärmbetroffenen zog das Gericht weiter als das Ministerium. Das bedeutet zusätzliche Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungen für viele Anrainer in mindestens zweistelliger Millionenhöhe.
Wogen glätten
Platzeck und Wowereit versuchten nach dem Mammutprozess, die Wunden der Klageschlacht zu heilen. Die Lärmschutzauflagen werde man im Interesse der Bürger selbstverständlich konsequent umsetzen, so Wowereit. Nach dem „Bündnis im Himmel“ solle man jetzt ein „Bündnis am Boden“ schließen und „nicht weiter nach juristischen Wegen suchen", appellierte Platzeck an seine märkischen Landsleute. Es gebe nun, so Wowereit, „keine Irritationen mehr, dass BBI gebaut wird“.
Illusionen, Irrungen und Intrigen
Irritationen gab es in der wechselhaften Planungsgeschichte reichlich. 1991 gründeten der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Flughafenholding. Die damalige Illusion: Die Hauptstadt wächst binnen kurzem auf über vier Millionen Einwohner und braucht einen Großflughafen für 60 Millionen Passagiere im Jahr (so viel hat heute noch nicht einmal Frankfurt). Favorit war ein ehemaliger Militärflughafen im dünn besiedelten Sperenberg 40 Kilometer südlich Berlins. Verkehrspolitische und betriebswirtschaftliche Vernunft kommt kaum ins Spiel: Bundes- und Landespolitiker sowie Banken, Airlines und Baukonzerne paktieren kräftig mit- und gegeneinander.
1996 einigen sich die Gesellschafter auf Schönefeld. Oberstes Credo des „Konsensbeschlusses": Der Airport soll privat finanziert werden. Ein Konsortium um den Essener Bauriesen Hochtief gewinnt 1999 die Ausschreibung, wird dann aber später wegen Korruptionsverdachts ausgeschlossen. An dessen Stelle tritt das unterlegene Konsortium um den Immobilienkonzern IVG, kann sich aber nur kurz über die neue Rolle als Airportbauer und –betreiber freuen: Hochtief gelingt es zur Überraschung vieler, sich wieder ins Geschäft zu klagen. Nach längeren juristischen Händeln schließen sich beide zu einem Konsortium zusammen.
2001 gibt das Konsortium sein Privatisierungsangebot ab. Zähe und langwierige Verhandlungen folgen, ein Vertrag ist fast unterschriftsreif – zwei Jahre später brechen die Gesellschafter die Privatisierung ab. Grund: Die Konsortien bestehen auf Renditegarantien, wollen die Risiken aber beim Bund und den beiden Ländern belassen.
Rasante Kehrtwende der Politiker im Mai 2003: Plötzlich ist es doch das einzig Wahre und auch bei leeren Kassen finanzierbar, den BBI erst einmal mit der Öffentlichen Hand zu bauen. Privatisieren könne man nach Rechtssicherheit der Planung immer noch – und dann mit Gewinn.
Nach etlichen Planungsfehlern und Niederlagen vor Gericht – unter anderem wurde ein Landesentwicklungsplan annulliert und die von der Berliner Verkehrsbehörde verfügte Schließung des innerstädtischen Airports Tempelhof aufgehoben – haben es Politik und Verwaltung heute doch noch geschafft, die Planung zu sichern.
Milliardengrab
An der Finanzierung werde „BBI nicht scheitern", sagt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Das wäre auch schon fast verwunderlich.
Denn in den 14 Jahren als Luftschloss hat BBI schon jedee Menge Geld verschluckt. Verluste durch spekulative Grundstücksfehlkäufe, Beraterhonorare, Abfindungen für die abgewiesenen Konsortien, Zinsen der ständig nötigen Gesellschafterzuschüsse: All das beläuft sich auf rund eine Milliarde Euro. Die Umsiedlung des Dorfes Diepensee und andere bauvorbereitende Maßnahmen haben auch schon über 150 Millionen Euro gekostet. Jetzt steht bis zum Jahr 2011 die Finanzierung des mit über zwei Milliarden Euro angegebenen Flughafenbaus an. Dazu kommen noch Straßenanbindungen und der Bau eines 500 Millionen teuren Fernbahnhofs unter dem künftigen Terminal, die weitgehend vom Bund getragen werden.
Unter dem Strich wird der neue Single-Airport der Hauptstadt bei der Eröffnung den Steuerzahler rund vier Milliarden Euro gekostet haben. Politiker und Wirtschaft setzen unermüdlich den strategischen Wert des BBI dagegen: Steigender Umsatz, Arbeitsplätze, Firmen-Ansiedlungen, weitere wirtschaftspolitisch wichtige Fernverbindungen nach Nahost und wachsender Tourismus würden den Aufwand rechtfertigen.
Quelle:
Focus online
Flughafen-Urteil ist eine "Katastrophe"
Die gerichtlichen Auflagen für den geplanten Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) stoßen bei Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft Air Berlin auf massive Bedenken.
Die vom Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag verhängten massiven Einschränkungen für Starts und Landungen am späten Abend und in der Nacht könnten den neuen Flughafen wirtschaftlich insgesamt in Frage stellen und sich als echte Verschlechterung entpuppen, sagte der Chef von Air Berlin, Joachim Hunold gegenüber Reuters. Man müsse jetzt sehen, wie das Urteil im Detail umgesetzt werde.
„Wirtschaftlicher Flugverkehr nicht mehr möglich“
Der 4. Senat des Bundesgerichts hatte am Morgen Klagen gegen das Großprojekt abgewiesen, zugleich aber von Mitternacht bis 5 Uhr ein weitgehendes Verbot von Flügen verhängt sowie weitere Einschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr verfügt. „Wenn das Urteil bedeutet, dass in der Zeit von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr morgens nur noch verspätete Flüge in Berlin stattfinden dürfen, dann ist das Urteil eine Katastrophe. Das wäre dann nämlich eine eindeutige Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation in Berlin", sagte Hunold. „Wenn 22 Uhr die Deadline für planmäßige Flüge sein soll, ist für uns ein wirtschaftlicher Flugverkehr in Berlin nicht mehr möglich", sagte Hunold. Air Berlin hat als zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft ihre Heimatbasis bislang in Berlin.
Selbst auf dem größten innerstädtischen Berliner Flughafen in Tegel seien derzeit bis 23 Uhr Landungen erlaubt. Danach könne man bisher nach Schönefeld ausweichen. Künftig würde die vom Gericht angekündigten Einschränkungen für den dann einzigen Berliner Flughafen bedeuten, dass bei verspäteten Flügen nach Mitternacht Leipzig angeflogen werden müsse. „Das ist ein eindeutiges Urteil pro Leipzig", sagte Hunold.
Quelle:
Focus online