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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. März 2006, 17:55 
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Man mußte damit rechnen, daß der Bau des Großflughafens BBI genehmigt wird. Die Auflage Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr dürfte aber eine ziemlich große Klatsche für BBI sein, vor allem was den Frachtflugverkehr angeht. Das wiederum könnte LEJ doch nutzen. Vielleicht können wir dadurch einige Frachtverbindungen von Berlin abgreifen...



MfG Snapperhead83


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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. März 2006, 18:23 
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Naja fast wie ich es voraus gesagt habe. Letztlich keine wirkliche Überraschung. Aber es stimmt das Nachtflugverbot ist herb und wird den BBI keinen nennenswerten Frachtverkehr bescheren können. Mit der Ausweitung der Schutzzone und der erweiterten Entschädigung schon eher nachteilig. Air Berlin hat es schon kritisiert. Nachfolgend die PM des Gerichts:



Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld – aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Musterklagen von Anwohnern und von vier Gemeinden gegen den vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum einzigen internationalen Verkehrsflughafen in der Region Berlin-Brandenburg zum überwiegenden Teil abgewiesen. Ohne Erfolg blieben die Hauptanträge auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004. Hingegen hatten die Kläger mit einigen ihrer auf besseren Lärmschutz gerichteten Hilfsanträge Erfolg. So hat das Gericht die Planfeststellungsbehörde insbesondere verpflichtet, ein weitgehendes Nachtflugverbot in der nächtlichen Kernzeit von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr anzuordnen.



Die Entscheidung, den künftigen Luftverkehrsbedarf der Region Berlin-Brandenburg durch Konzentration auf einen einzigen internationalen Verkehrsflughafen zu decken und zu diesem Zweck den Flughafen Berlin-Schönefeld als "Single"-Flughafen auszubauen, ist auf der Ebene der Landesplanung gefallen. Sie findet ihre Grundlage in der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) vom 28. Oktober 2003. Die maßgebende Zielfestlegung Z 1 dieses Planes ist rechtmäßig und wirksam. Die Abkehr vom gegenwärtigen Berliner Flughafensystem (Tegel, Tempelhof, Schönefeld) verletzt das raumplanerische Abwägungsgebot nicht. Die Ablehnung stadtferner Standortalternativen wie Sperenberg oder Jüterbog-Ost ist ebenfalls frei von Abwägungsfehlern. Die von der Landesplanung angeführten Hauptgründe für den Ausbau von Schönefeld – die Nähe zur Bundeshauptstadt Berlin als dem Hauptaufkommensgebiet, die gute Einbindung in das bestehende Straßen- und Schienennetz und das größere wirtschaftliche Entwicklungspotenzial eines stadtnahen Standorts – rechtfertigen das Ausbauvorhaben. Die Träger der Landesplanung haben hinreichend berücksichtigt, dass bei der Wahl eines stadtfernen Standorts die Anzahl der von Fluglärm Betroffenen wesentlich geringer als bei einem Flughafen in der Nähe des großstädtischen Ballungsraumes ist. Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes (Betriebsbeschränkungen, Schallschutzfenster) sind dem Verfahren der luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung überlassen. Der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg in seinem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 10. Februar 2005 (OVG 3 D 104/03.NE), die Zielfestlegung Z 1 des LEP FS sei wegen erheblicher Abwägungsmängel unwirksam, ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt.



Defizite weist indessen das Lärmschutzkonzept auf, das dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegt. Durch diese Mängel wird das Grundgerüst der Planung zwar nicht in Frage gestellt, zur Fehlerbehebung bedarf es jedoch einer Planergänzung. Der Planfeststellungsbeschluss genügt den Anforderungen des Abwägungsgebotes vor allem deshalb nicht, weil er einen zeitlich unbeschränkten Nachtflugbetrieb zulässt. Der Flughafen Schönefeld ist – auch im An- und Abflugbereich – von Siedlungsflächen umgeben. An einem solchen Standort darf der Planungsträger es mit bloßen Maßnahmen des passiven Schallschutzes nur dann bewenden lassen, wenn gewichtige Bedarfsgesichtspunkte es rechtfertigen, die Lärmschutzbelange der Nachbarschaft hinter die öffentlichen Verkehrsinteressen zurückzusetzen. Diesen Nachweis hat der Vorhabenträger nicht erbracht. Jedenfalls in der Kernzeit der Nacht (0.00 Uhr bis 5.00 Uhr) überwiegt das Interesse der Anwohner, von Fluglärmbeeinträchtigungen verschont zu bleiben. Auch in der Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr ist nur der Flugbetrieb unbedenklich, der sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tagzeitraumes abwickeln lässt.



In dem Fehlerbehebungsverfahren wird die Planfeststellungsbehörde außerdem zu entscheiden haben, welcher Maximalpegel in den Nachtrandzeiten einzuhalten ist und welchen Lärmschutz der Außenwohnbereich genießt. Die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Maximalpegelregelung ist durch inhaltliche Widersprüche gekennzeichnet, die zur Unanwendbarkeit führen. Zu kurz greift der Planungsträger auch bei der Frage, ob sich der Schutz des Außenwohnbereichs nur auf die Sicherung zumutbarer Kommunikationsverhältnisse beschränkt oder die Wahrung der Erholungsfunktion und die vorbeugende Abwehr von Gesundheitsbeeinträchtigungen mit einschließt. Ansonsten bietet das Lärmschutzkonzept des Vorhabenträgers keinen Anlass zu Beanstandungen.



Ebenfalls keinen Bedenken begegnet der wasserrechtliche Regelungsteil. Die Planfeststellungsbehörde durfte die Erlaubnis zur Grundwasserabsenkung erteilen, ohne zuvor Sorge dafür tragen zu müssen, dass im Bereich des Absenkungstrichters alle Altlasten saniert werden. Unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung zwischen Planfeststellungsbehörde und Bodenschutzbehörde reicht das im Planfeststellungsbeschluss angeordnete Monitoring-Programm zur Risikobewältigung aus. Der Planfeststellungsbeschluss genügt ferner den Anforderungen des Naturschutzrechts. Insbesondere ist den Erfordernissen des europäischen Naturschutzrechts (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) Rechnung getragen. Die Einbeziehung des ökologisch wertvollen Glasowbachs in das Entwässerungskonzept des Vorhabenträgers stößt auf keine unüberwindbaren FFH-rechtlichen Hindernisse. Die Beeinträchtigung zahlreicher Tier- und insbesondere Vogelarten steht dem Flughafenausbau nicht im Wege, da nach Maßgabe der europarechtlichen Vorgaben die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Befreiung erfüllt sind.



Der Planfeststellungsbeschluss ist trotz Abweisung der Anfechtungsklagen der Musterkläger formal noch nicht sofort vollziehbar. Denn es bestehen zugunsten einiger anderer, an den Musterverfahren nicht beteiligter Kläger noch Eilentscheidungen des Gerichts, durch die im April/Mai 2005 die aufschiebende Wirkung der Klagen dieser Kläger angeordnet worden ist. Das beklagte Ministerium oder die beigeladenen Träger des Vorhabens können gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung eine Aufhebung dieser Eilbeschlüsse wegen veränderter Umstände beantragen.



BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04, 4 A 1078.04 – Urteile vom 16. März 2006



Der RBB kommentiert auch schon, dass der BBI für Luftfracht uninteressant ist:



Hauptstadtflughafen BBI darf gebaut werden

Der neue Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) darf gebaut werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig.



Das Gericht verhängte jedoch Auflagen für das zwei Milliarden Euro teure Projekt. So wird es am BBI zwischen 0.00 und 5.00 Uhr ein weitgehendes Nachtflugverbot geben. Zudem muss der Schallschutz im Vergleich zur bisherigen Planung verstärkt werden. Das Gebiet, in dem Ansprüche für Entschädigungen geltend gemacht werden, wird erweitert.



Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (beide SPD) reagierten mit Erleichterung auf das Urteil. Wowereit sprach von einem Signal für neue Investitionen, Platzeck von der vielleicht wichtigsten Entscheidung für die Region seit der Wiedervereinigung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüßte das Urteil. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) sagte, der Bund werde seinen Beitrag zur Finanzierung des Projekts leisten.



Für die Wirtschaftsförderungsgesellschaften in Berlin und Brandenburg ist der BBI das wichtigste Investitionsprojekt für die Hauptstadtregion in den kommenden Jahren. Nach den Worten des Geschäftsführers der Berlin Partner GmbH, Roland Engels, ist die Entscheidung für den Großflughafen "epochal". Engels zufolge ist der Weg nun frei für 40.000 neue Arbeitsplätze.







Die Eröffnung des Großflughafens ist für Ende 2011 geplant (dpa-Archivbild)



Die Flughafengegner kritisierten die Entscheidung. Das Urteil habe unübersehbare Konsequenzen für den Steuerzahler, sagte der Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB), Ferdi Breidbach. Das Projekt werde eine "Kapital- und Arbeitsplatzvernichtungsmaschine". Das Nachflugverbot sei eine "wirtschaftliche Katastrophe" für den BBI.



Nach Ansicht der Luftfrachtspediteure wird der BBI wegen des Nachtflugverbots uninteressant für die Branche sein. Paket- und Expressdienstleister benötigten uneingeschränkten Flugverkehr rund um die Uhr, sagte Verbands-Geschäftsführer Gerhard Ostwald.



Etwa 4000 Anwohner hatten gegen das Projekt in Schönefeld geklagt. Sie monierten vor allem eine politische Standortwahl und mangelnden Lärmschutz in der Planung des Landes Brandenburg. Sie halten den BBI zudem für überdimensioniert. Die Leipziger Richter wählten Musterklagen aus und urteilten in letzter Instanz.



Das neue Drehkreuz soll bis 2011 auf dem Gelände des einstigen DDR-Zentralflughafens in Schönefeld entstehen. Der Airport ist für eine Jahreskapazität von 22 Millionen Passagieren ausgelegt. Die innerstädttischen Flughäfen Tegel und Tempelhof sollen dann geschlossen werden.



http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/ ... 79890.html


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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. März 2006, 21:27 
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War heute zufällig beruflich in SXF und hab dann auch mitbekommen, wie ab 11:30 Uhr vermehrt Sekt und Champagner in der Ringeltaube verkauft wurde...



Aber angesichts des Urteils mache ich mir, was LEJ betrifft, keine Sorgen mehr, was die Klagen gegen LEJ betrifft.



Was es paxmäßig für LEJ bedeutet, wenn der BBI steht, weiß ich nicht, aber durch das Nachtflugverbot und mangels anderer Airports in Berlin werden wir sicher häufiger mal Diversions in LEJ begrüßen dürfen.

_________________
Wer immer nur tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. März 2006, 21:57 
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Nicht nur für den Frachtflugverjehr bedeutet dies einen herben Rückschlag, sondern auch für die Ferien- und Billigfliger. Lärmeinschränkungen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist schon ein herber Schlag ins Kontor. Im genauen Einschränkungen von 22:00-24.00 Uhr; Nachtflugverbot von 0:00-5:00 Uhr; Einschränkungen von 5:00-6:00 Uhr. Dazu noch zwei Meldungen von Focus online:



Bagger frei für Hauptstadt-Flughafen



Das Bundesverwaltungsgericht hat 14 Jahre nach Planungsbeginn das größte Infrastrukturprojekt in den neuen Ländern genehmigt.

Die Macher aus Politik und Wirtschaft waren unisono „erleichtert“ und „erfreut", als der Vorsitzende Richter Stefan Paetow in Leipzig den baldigen Start für die Bauarbeiten am Airport Berlin Brandenburg International (BBI) freigab. Endlich könne man den „Job-Motor BBI“ starten, der 40 000 Arbeitsplätze schaffen und zur „Magnetinvestition in Deutschlands Hauptstadtregion“ werden soll. Die „wichtigste Entscheidung meiner Amtszeit als Regierender Bürgermeister Berlins", jubelte Klaus Wowereit. Eine „Initialzündung für die Region", assistierte Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (beide SPD).



Das Milliarden-Projekt, eine Erweiterung des heutigen Flughafens Berlin-Schönefeld, soll im Herbst 2011 betriebsbereit sein. Geplant sind für den BBI anfangs 22 Millionen, bei späterem Ausbau bis zu 40 Millionen Passagiere pro Jahr. Die Flughäfen Tegel und Tempelhof sollen dafür geschlossen werden.



Prozess der Superlative



Mit dem Urteil beendete das Leipziger Bundesgericht seinen bis dato umfangreichsten Prozess zum „größten Planfeststellungsverfahren Europas“ (Platzeck). Die Klagen von 4000 Anwohnern gegen den Ausbau des Berliner Flughafens Schönefeld zum Großflughafen wurden ein Jahr lang bearbeitet und zu vier Musterklagen zusammengefasst. Neun Tage lang stritten im Februar die Anwälte der Kläger und der Planungsbehörde, dem Potsdamer Verkehrsministerium, in mündlicher Verhandlung um Standort, Lärm, Gesundheitsgefährdung, Größe des BBI, Umweltbelastungen und Flugsicherheit.



Harte Landung für die Kläger ...



Grundsätzlich bescheinigte das Gericht der Behörder ein „rechtsfehlerfreies“ Vorgehen bei der Standortwahl. Die „Bereinigung“ der Folgen der politischen Teilung Deutschlands mit drei Berliner Flughäfen sprächen ebenso wie die wirtschaftspolitischen und infrastrukturellen Argumente für Schönefeld an der Südostgrenze Berlins. Die Kläger hatten das weiter entfernte brandenburgische Sperenberg favorisiert. Sie prüfen nun, so Anwalt Christian Schöning, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Denn für die Anwohner gebe es bei künftigem BBI-Zuwachs „keinen effektiven Rechtsschutz“.



Wenn die BBI-Betreiber nämlich die festgelegten 360 000 Flugbewegungen im Jahr überschreiten, müssten sie dies nicht melden, sondern die Betroffenen müssten selbst die erhöhte Lärmbelastung erkennen und monieren. Bei den Ausführungen zum Lärmschutz seien die Kläger vom Gericht generell enttäuscht, so Schöning, weil es „die modernen wissenschaftlichen Erkenntnisse“ zur Lärmbelastung außen vor gelassen habe.



... und harte Auflagen für die Planer



Immerhin, so Ferdi Breidbach, Vorsitzender der Initiative betroffener Anwohner, hätten die Flughafengesellschafter Bund, Berlin und Brandenburg, einen „gehörigen Dämpfer“ bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht kassierte die ministerielle Genehmigung für uneingeschränkte Nachtflüge. Die Auflage: Flüge von 0 Uhr bis 5 Uhr nur im Notfall, von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr nur in „begründeten Ausnahmefällen“. Die Flughafenplaner hatten aber für nachts einen Bedarf von über 100 Flügen angemeldet. Nach dem Urteil beteuerten sie flugs, die Einschränkung sei „beherrschbar“.



So einfach sieht das Air Berlin-Chef Joachim Hunold nicht. Charter- und Billigflieger kalkulieren mit hoher Flugzeug-Auslastung, damit verbunden sind frühe Starts und späte Landungen. Bei Verspätungen nach Mitternacht müssten seine Maschinen an Berlin vorbei fliegen, so Hunold. Der Spruch des Gerichts sei „ein eindeutiges Urteil pro Leipzig“. John Kohlsaat, Deutschland-Chef des britischen Billigriesen Easyjet, bezeichnet die Einschränkungen vor Mitternacht als „Tiefschlag“. Easyjet bestreitet derzeit rund die Hälfte des Passagieraufkommens im Flughafen Schönefeld.





Auch den Kreis der Lärmbetroffenen zog das Gericht weiter als das Ministerium. Das bedeutet zusätzliche Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungen für viele Anrainer in mindestens zweistelliger Millionenhöhe.



Wogen glätten



Platzeck und Wowereit versuchten nach dem Mammutprozess, die Wunden der Klageschlacht zu heilen. Die Lärmschutzauflagen werde man im Interesse der Bürger selbstverständlich konsequent umsetzen, so Wowereit. Nach dem „Bündnis im Himmel“ solle man jetzt ein „Bündnis am Boden“ schließen und „nicht weiter nach juristischen Wegen suchen", appellierte Platzeck an seine märkischen Landsleute. Es gebe nun, so Wowereit, „keine Irritationen mehr, dass BBI gebaut wird“.



Illusionen, Irrungen und Intrigen



Irritationen gab es in der wechselhaften Planungsgeschichte reichlich. 1991 gründeten der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Flughafenholding. Die damalige Illusion: Die Hauptstadt wächst binnen kurzem auf über vier Millionen Einwohner und braucht einen Großflughafen für 60 Millionen Passagiere im Jahr (so viel hat heute noch nicht einmal Frankfurt). Favorit war ein ehemaliger Militärflughafen im dünn besiedelten Sperenberg 40 Kilometer südlich Berlins. Verkehrspolitische und betriebswirtschaftliche Vernunft kommt kaum ins Spiel: Bundes- und Landespolitiker sowie Banken, Airlines und Baukonzerne paktieren kräftig mit- und gegeneinander.



1996 einigen sich die Gesellschafter auf Schönefeld. Oberstes Credo des „Konsensbeschlusses": Der Airport soll privat finanziert werden. Ein Konsortium um den Essener Bauriesen Hochtief gewinnt 1999 die Ausschreibung, wird dann aber später wegen Korruptionsverdachts ausgeschlossen. An dessen Stelle tritt das unterlegene Konsortium um den Immobilienkonzern IVG, kann sich aber nur kurz über die neue Rolle als Airportbauer und –betreiber freuen: Hochtief gelingt es zur Überraschung vieler, sich wieder ins Geschäft zu klagen. Nach längeren juristischen Händeln schließen sich beide zu einem Konsortium zusammen.



2001 gibt das Konsortium sein Privatisierungsangebot ab. Zähe und langwierige Verhandlungen folgen, ein Vertrag ist fast unterschriftsreif – zwei Jahre später brechen die Gesellschafter die Privatisierung ab. Grund: Die Konsortien bestehen auf Renditegarantien, wollen die Risiken aber beim Bund und den beiden Ländern belassen.



Rasante Kehrtwende der Politiker im Mai 2003: Plötzlich ist es doch das einzig Wahre und auch bei leeren Kassen finanzierbar, den BBI erst einmal mit der Öffentlichen Hand zu bauen. Privatisieren könne man nach Rechtssicherheit der Planung immer noch – und dann mit Gewinn.



Nach etlichen Planungsfehlern und Niederlagen vor Gericht – unter anderem wurde ein Landesentwicklungsplan annulliert und die von der Berliner Verkehrsbehörde verfügte Schließung des innerstädtischen Airports Tempelhof aufgehoben – haben es Politik und Verwaltung heute doch noch geschafft, die Planung zu sichern.



Milliardengrab



An der Finanzierung werde „BBI nicht scheitern", sagt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Das wäre auch schon fast verwunderlich.



Denn in den 14 Jahren als Luftschloss hat BBI schon jedee Menge Geld verschluckt. Verluste durch spekulative Grundstücksfehlkäufe, Beraterhonorare, Abfindungen für die abgewiesenen Konsortien, Zinsen der ständig nötigen Gesellschafterzuschüsse: All das beläuft sich auf rund eine Milliarde Euro. Die Umsiedlung des Dorfes Diepensee und andere bauvorbereitende Maßnahmen haben auch schon über 150 Millionen Euro gekostet. Jetzt steht bis zum Jahr 2011 die Finanzierung des mit über zwei Milliarden Euro angegebenen Flughafenbaus an. Dazu kommen noch Straßenanbindungen und der Bau eines 500 Millionen teuren Fernbahnhofs unter dem künftigen Terminal, die weitgehend vom Bund getragen werden.



Unter dem Strich wird der neue Single-Airport der Hauptstadt bei der Eröffnung den Steuerzahler rund vier Milliarden Euro gekostet haben. Politiker und Wirtschaft setzen unermüdlich den strategischen Wert des BBI dagegen: Steigender Umsatz, Arbeitsplätze, Firmen-Ansiedlungen, weitere wirtschaftspolitisch wichtige Fernverbindungen nach Nahost und wachsender Tourismus würden den Aufwand rechtfertigen.



Quelle: Focus online





Flughafen-Urteil ist eine "Katastrophe"



Die gerichtlichen Auflagen für den geplanten Großflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) stoßen bei Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft Air Berlin auf massive Bedenken.



Die vom Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag verhängten massiven Einschränkungen für Starts und Landungen am späten Abend und in der Nacht könnten den neuen Flughafen wirtschaftlich insgesamt in Frage stellen und sich als echte Verschlechterung entpuppen, sagte der Chef von Air Berlin, Joachim Hunold gegenüber Reuters. Man müsse jetzt sehen, wie das Urteil im Detail umgesetzt werde.



„Wirtschaftlicher Flugverkehr nicht mehr möglich“



Der 4. Senat des Bundesgerichts hatte am Morgen Klagen gegen das Großprojekt abgewiesen, zugleich aber von Mitternacht bis 5 Uhr ein weitgehendes Verbot von Flügen verhängt sowie weitere Einschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr verfügt. „Wenn das Urteil bedeutet, dass in der Zeit von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr morgens nur noch verspätete Flüge in Berlin stattfinden dürfen, dann ist das Urteil eine Katastrophe. Das wäre dann nämlich eine eindeutige Verschlechterung gegenüber der jetzigen Situation in Berlin", sagte Hunold. „Wenn 22 Uhr die Deadline für planmäßige Flüge sein soll, ist für uns ein wirtschaftlicher Flugverkehr in Berlin nicht mehr möglich", sagte Hunold. Air Berlin hat als zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft ihre Heimatbasis bislang in Berlin.



Selbst auf dem größten innerstädtischen Berliner Flughafen in Tegel seien derzeit bis 23 Uhr Landungen erlaubt. Danach könne man bisher nach Schönefeld ausweichen. Künftig würde die vom Gericht angekündigten Einschränkungen für den dann einzigen Berliner Flughafen bedeuten, dass bei verspäteten Flügen nach Mitternacht Leipzig angeflogen werden müsse. „Das ist ein eindeutiges Urteil pro Leipzig", sagte Hunold.



Quelle: Focus online


Zuletzt geändert von Andi am Donnerstag 16. März 2006, 22:08, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 16. März 2006, 22:07 
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Hier mal noch ei interessanter Artikel:



Gericht genehmigt Ausbau des Flughafens Schönefeld unter Auflagen



16.3.2006, Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag den umstrittenen Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Airport Berlin Brandenburg International (BBI) unter strengen Auflagen genehmigt. Die Richter lehnten mehrere Klagen von Airport-Anwohnern ab, knüpften die Realisierung des mehr als zwei Milliarden Euro teuren Investitionsprojekts aber an Bedingungen wie ein Nachtflugverbot zwischen 00.00 und 5.00 Uhr und verschärfte Schallschutzmaßnahmen. Führende Politiker begrüßten das Urteil einhellig. Kritik kam vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Flughafengegner vom Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) behalten sich eine Verfassungsklage vor.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, mit dem Urteil sei der «Weg für einen modernen, international leistungs- und wettbewerbsfähigen Flughafen» frei. Der BBI sei für die wirtschaftliche Entwicklung der Region von großer Bedeutung. Der Bund leiste einen erheblichen Beitrag zum Bau des neuen Airports. Merkel erwartet nun, dass die Auflagen zügig in die Planungen eingearbeitet werden.



Nach den Worten von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) ist der BBI von erheblicher strategischer sowie arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Die Metropolenregion benötige eine Ausstattung, die sie international wettbewerbsfähig macht. Der BBI trage dazu wesentlich bei und mache den Standort für Investoren attraktiver.



Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) betonte, die deutsche Hauptstadtregion bekomme endlich ein «Tor zur Welt». Der Flughafen werde Touristen, Technologien und Tausende Jobs bringen. An die Anwohner appellierte Platzeck, das Projekt zu akzeptieren und sich in den Umsetzungsprozess einzubringen: «Die Konzentration am Himmel verlangt jetzt ein Bündnis am Boden.»



Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) unterstrich, mit dem BBI entstünden 40 0000 neue Arbeitsplätze. Die Finanzierung des Flughafens sei sichergestellt und stehe auf drei Säulen - den Erträgen der Flughafengesellschaft, Krediten von Banken sowie den Eigenmitteln der drei Gesellschafter Berlin, Brandenburg und Bund.



Der Chef der Berliner Flughäfen, Dieter Johannsen-Roth, sieht das Milliarden-Projekt durch die Auflagen nicht in seiner Wirtschaftlichkeit gefährdet. Der neue Flughafen soll 2011 in Betrieb gehen. Er ist für eine Jahreskapazität von rund 22 Millionen Passagieren ausgelegt. Der BBI werde Berlin und Brandenburg den lang erwarteten Schub geben, sagte Johannsen-Roth.



Der Geschäftsführer Technik der Berliner Flughäfen, Thomas Weyer, kündigte an, dass die ersten Bagger zügig auf die BBI-Baustelle rollen werden. Baubeginn sei 2007. Ab Mai 2011 ist der Probebetrieb des neuen Terminals und des technischen Gesamtsystems geplant. Die Eröffnung des BBI soll am 30. Oktober 2011 erfolgen.



Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist allerdings noch ungewiss. Das Gericht wies darauf hin, dass der Baustopp für den Großflughafen weiterhin Bestand habe. Denn bislang hätten andere Gerichte nicht über Klagen mehrerer so genannter Passivkläger entschieden, deren Fälle in Leipzig nicht verhandelt wurden. Zudem erwägt der BVBB eine Verfassungsklage in Karlsruhe. Vereinschef Ferdi Breidbach sagte, wenn grundgesetzrechtliche Maxime wie der Schutz der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, stehe die Frage einer Verfassungsklage an.



DIW-Verkehrsexpertin Claudia Kemfert kritisierte die Flughafen-Entscheidung. Sie betonte: «Gerade wegen der finanziell maroden Situation der Hauptstadt und der ungewissen Finanzierung ist der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ein ökonomisch falsches Signal.» Zudem seien die Kosten mit zwei Milliarden Euro zu gering veranschlagt worden. Das DIW rechne mit der doppelten Summe.



© Deutscher Depechen Dienst (ddp)



Quelle:airliners.de


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BeitragVerfasst: Freitag 17. März 2006, 01:55 
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Im Grunde genommen hat jeder das bekommen was er wollte. Die Politik die Illusion von neuen Arbeitsplätzen und eines Erfolgs. Zudem einen Flughafen an einem politisch gewollten Ort und die Airlines einen teuren Single-Airport mit Nachtflugverbot. Damit wird LH nicht "gezwungen" auch nur ansatzweise über einen Hub nachzudenken. Jetzt ist es ein Flughafen von sekundärer Bedeutung mit mehr oder minder gut ausgelasteten Direktverbindungen. Die LCC haben jetzt einen Grund auf Lager einen evtl. Rückzug warum auch immer zu tarnen (siehe Statement EZY).



Eigentlich gibt es - mit Ausnahme der Kläger - nur Gewinner. LEJ hat jetzt die Möglichkeit sich als "Nachtalternative" zu Berlin für Fracht und Charter zu profilieren. Das Thema Fracht ist beim BBI durch. Und Charter muss zugunsten der Linie beim BBI durch die künstliche Verknappung zurückstehen. Der Hunold hat es eigentlich auf den Punkt gebracht.



Wenn man mal ehrlich wäre, ist es aber das was man wollte. Einen faulen Kompromiss, weil politisch nie mehr durchsetzbar war. Volkswirtschaftlich unsinnig, aber eben politisch gewollt. In einer der ärmsten Regionen Deutschlands mit rückgängiger Bevölkerung.



Und nochmal - LEJ dürfte von dieser Entscheidung auf alle Fälle profitieren. Wenn das Gericht seine Planungen durchwinkt, davon ist jetzt auszugehen, dann Planungssicherheit für 30 Jahre und in einem Segment (Fracht) mit Gewinnpotenzial. Beim BBI sieht es da anders aus. Zwar mehr Paxe und Direktverbindungen, aber auf Dauer rote Zahlen.


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BeitragVerfasst: Freitag 17. März 2006, 01:55 
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Wow, das Urteil ist gefällt....... und schon schiessen wie üblich überall die Spekulationen ins Kraut, siehe das mit der Air Berlin. Naja, mal sehen, wie es in der Praxis dann rauskommt und ich würde ja mal stark vermuten, dass man der Air Berlin und ev noch andren Airlinekunden entgegenkommen wird- es gab ja schon immer oft genug dann Ausnahmen, es ist ja auch noch viele Jahre Zeit. Gut finde ich schon, dass man das bisschen Fracht, was es in Belin gibt, dann endgültig verdrängt, denn dazu ist ja dann logischerweise LEJ da!!!!!!!!!! Auch bei einigen Charterflügen, die mitunter sehr früh starten oder spät landen, sehe ich die Chance, die sich für LEJ bietet- da sollte man hier froh sein.

Wenn dann letzlich sogar die AB- was ich aber ehrlich gesagt noch nicht sehe- nach LEJ umzieht, umso besser. Geographisch ist da aber eh kein allzu grosser Unterschied.

adima 8) :lol: :wink:

im übrigen staunte ich,als ich las, der ICE werde vom Flughafen ins Berliner Zentrum ca. 3o(!!!!!!!!!) Minuten brauchen, das ist ja dann noch schlechter als jetzt- kann das sein? Ich hoffe, die DB bietet dann irgendwann mal Direktzüge vom BBI nach LEJ- das wäre mal wirklich ne gute Ergänzung.


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BeitragVerfasst: Freitag 17. März 2006, 02:08 
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kleine Ergänzung aus der LVZ vom 17.3.:



... Der Leipziger Flughafenchef Eric Malitzke begrüßte das Urteil und nannte den eigenen Airport eine perfekte Ergänzung zu Berlin. Mit der 24-Stunden Betriebsgenehmigung werde sich Schkeuditz zum Luftfracht-Drehkreuz auch für den Berliner Raum entwickeln werde...



Da kann ich nur sagen - perfekte Reaktion. Treffend auf den Punkt gebracht.


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BeitragVerfasst: Freitag 17. März 2006, 08:12 
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Gericht macht Weg für Hauptstadtflughafen frei



Auflagen für Lärmschutz werden verschärft - Nachtflugverbot wird verhängt

erstellt 07.02.06, 09:45h, aktualisiert 16.03.06, 21:00h



Leipzig/Berlin/dpa. Der Bau des größten Flughafens in Ostdeutschland kann beginnen: Das Bundesverwaltungsgericht machte am Donnerstag den Weg für den neuen Hauptstadt-Airport Berlin Brandenburg International (BBI) frei. Nach mehr als einem Jahrzehnt der Planungen und Proteste wiesen die Leipziger Richter die Klagen von 4000 Anwohnern in letzter Instanz ab, verhängten aber ein weitgehendes Nachtflugverbot. Der bestehende Flughafen Schönefeld im Süden Berlins soll bis 2011 für mehr als zwei Milliarden Euro zum drittgrößten Standort im deutschen Luftverkehr hinter Frankfurt/Main und München ausgebaut werden.



Wirtschaft und Politik zeigten sich erleichtert und sprachen von einem Durchbruch für die Entwicklung der Region. Das vom Gericht verhängte Nachtflugverbot stieß allerdings bei Fluggesellschaften auf Bedenken. Kläger-Anwalt Christian Schöning sagte, es sei ein Erfolg, dass der Nachtflugbetrieb beschränkt worden sei. Der Vorsitzende der Bürgervereins Berlin-Brandenburg gegen den Flughafenbau, Ferdi Breidbach, sagte, die Pläne hätten einen «gehörigen Dämpfer» bekommen.



Die Leipziger Richter verschärften in ihrem Urteil die Lärmschutz-Auflagen, die bereits die Baugenehmigung von 2004 vorgegeben hatte. «Ohne diese Korrekturen kann der Flughafen nicht in Betrieb gehen», sagte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow. Auf dem neuen Airport gilt demnach ein Nachtflugverbot für die Zeit von 0.00 bis 5.00 Uhr. Einschränkungen sollen auch zwischen 22.00 und 0.00 Uhr sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr gelten. Dann sind Flüge nur erlaubt, wenn sie «aus nachvollziehbaren Gründen» nicht am Tage abgewickelt werden können.



Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) reagierte mit Freude und Erleichterung auf das Urteil und sprach von einem Meilenstein für die Region und ganz Ostdeutschland. Das Projekt werde zahlreiche Arbeitsplätze bringen und ein Signal für neue Investitionen setzen. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sagte: «Das ist vielleicht die wichtigste Entscheidung seit der Wiedervereinigung für die ganze Region Berlin-Brandenburg.» Die beiden Länder und der Bund sind als Flughafengesellschafter Bauherren des Projekts.



Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) versicherte, der Bund werde seinen Beitrag zur Finanzierung leisten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte: «Der neue BBI ist für die wirtschaftliche Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg und die Bundeshauptstadt von großer Bedeutung.» Sie erwarte, «dass jetzt zügig die Auflagen für den Lärmschutz in die Planungen eingearbeitet werden, damit die Arbeiten für den Ausbau bald beginnen können».



Berlin und Brandenburg erhoffen sich 40 000 neue Arbeitsplätze in den nächsten Jahren durch den BBI. Das Urteil bedeutet den Senats-Planungen zufolge auch das baldige Aus für die Flughäfen Tegel und Tempelhof. Der BBI dürfte als Umsteigepunkt größere Bedeutung haben als die bisherigen drei Berliner Airports. Zunächst soll die Kapazität bei 22 Millionen Passagieren jährlich liegen.



Die Lufthansa nannte die Entscheidung für den BBI überfällig. Die nächtlichen Flugeinschränkungen dürften nicht dazu führen, dass einer der größte Jobmotoren an der vollen Entfaltung gehindert werde. Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel sagte der dpa, es wäre «eine Katastrophe», wenn für die Flüge von 22.00 bis 24.00 und von 5.00 bis 6.00 Uhr extra eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden müsse. Auch Luftfrachtspediteure halten das Nachtflugverbot für problematisch.



Die Berliner Flughafengesellschaft strebt einen baldigen Start der Bauarbeiten an. Der technische Geschäftsführer Thomas Weyer sagte, dass die ersten Bagger «zügig» auf die Baustelle rollen sollen. Nach den Vorbereitungen der vergangenen Monate gehe es nun um den Beginn der großen Bau-Ausschreibungen, die Einrichtung der Baustelle und Kreditverhandlungen mit Banken für das Finanzierungskonzept.



Das Gericht befand, die Entscheidung für den Ausbau von Berlin-Schönefeld sei nicht zu beanstanden und ohne Rechtsfehler. Der Vorsitzende Richter Paetow sagte, die enge räumliche Beziehung zur Bundeshauptstadt, eine gute Einbindung in die Infrastruktur und das wirtschaftspolitische Entwicklungspotenzial rechtfertigten das Vorhaben. Die Kläger hatten eine «politische Standortwahl» moniert. Im Vorjahr hatten ihre Anwälte einen vorläufigen Baustopp erstritten. Dieser ist formal noch nicht aufgehoben. Dies muss noch vom Land Brandenburg beantragt werden.



Mitteldeutsche Zeitung



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Nachtflugverbot für Berliner Großflughafen stößt auf Kritik



Wirtschaftsvertreter und Politiker haben in Berlin das Urteil zum Bau des Haupstadtflughafens begrüßt. Die Bundeskanzlerin sagte, der Weg für einen wettbewerbsfähigen Flughafen sei frei. Bei Air Berlin hingegen lösten die gerichtlichen Auflagen zum Nachtflugverbot starke Bedenken aus.

"Ich gehe davon aus, dass jetzt zügig die Auflagen für den Lärmschutz in die Planungen eingearbeitet werden, damit die Arbeiten für den Ausbau bald beginnen können", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin. Damit würden berechtigte Interessen der Bevölkerung berücksichtigt. Der neue Airport sei für die wirtschaftliche Entwicklung der Region und die Bundeshauptstadt von großer Bedeutung. "Der Bund leistet einen erheblichen Beitrag zur Entstehung und Anbindung des neuen Flughafens."





Moderner und mondäner - Berlins neuer Großflughafen





Enttäuscht zeigt sich Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft Air Berlin von dem Urteil. "Es wird darauf ankommen, wie die Genehmigungsbehörde mit den drei kritischen Stunden umgeht", sagte Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel der Deutschen Presse-Agentur. Neben einem generellen Flugverbot von Mitternacht bis 5 Uhr hat das Bundesverwaltungsgericht Einschränkungen für die Zeit von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr verfügt. Dann sind Flüge nur erlaubt, wenn sie "aus nachvollziehbaren Gründen" nicht am Tage abgewickelt werden können.





Air Berlin hält Nachtflugverbot für "eine Katastrophe"



"Da sind wir gespannt, was das heißt", sagte Hauptvogel. Wenn es bedeuten würde, dass für alle in Frage kommenden Flüge eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden müsse, sei das "eine Katastrophe". Damit würde sich der derzeitige Zustand mit einem Nachtflugverbot in Tegel ab 23 Uhr verschlechtern. Air Berlin nutzt in der Hauptstadt im Moment hauptsächlich diesen innerstädtischen Flughafen, der nach der Eröffnung dem Ausbau in Schönefeld geschlossen werden soll.





Die Berliner Wirtschaft stören die verschärften Auflagen bei Nachtflügen und für den Lärmschutz nicht. Als Konjunkturmotor könne der Flughafen in den nächsten Jahren bis zu 40.000 Jobs schaffen, teilten die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer am Donnerstag mit. Mit dem Bau müsse rasch begonnen werden. Von den Ausschreibungen müsse auch der regionale Mittelstand profitieren



Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit seinem Urteil den Weg für den Bau des neuen Hauptstadtflughafens nach mehr als zehnjähriger Planung frei gemacht. Das Gericht verfügte für das 2 Mrd. Euro teure Großprojekt am Donnerstag allerdings verschärfte Auflagen für den Lärmschutz. Die Vorgaben der Baugenehmigung des Landes Brandenburg von 2004 wurden in den Punkten Lärmschutz und Nachtflug aufgehoben.





Projekt kann planmäßig beginnen



Der Bau des Projektes könne planmäßig beginnen, wenn zusätzliche Maßnahmen für den Lärmschutz erfolgten - und zwar vor allem "in Gestalt eines weitgehenden Nachtflugverbots", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow bei der Urteilsverkündung.



Rund 4000 Anwohner hatten gegen das Projekt geklagt. In Leipzig wurden vier Musterklagen verhandelt. Die Flughafengegner greifen vor allem die Standortwahl an. Sie sei politisch motiviert, eine fundierte Abwägung zu Alternativen sei unterblieben. Das Lärmschutzkonzept gehörte zu den zentralen Streitpunkten der Verhandlung im Februar.



Der Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) soll auf dem Gelände des ehemaligen DDR-Zentralflughafens Schönefeld bei Berlin entstehen. Bauherren sind die beiden Bundesländer und der Bund selbst. Brandenburg hatte 2004 die Baugenehmigung erteilt. Der Flughafen soll mit einer Kapazität von zunächst rund 22 Millionen Passagieren 2011 eröffnet werden. Danach soll Berlin nur noch diesen einen Großflughafen statt der bislang drei Airports haben.



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BeitragVerfasst: Freitag 17. März 2006, 09:36 
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War ja gestern vor Ort und habe auch mit einigen von am Flughafen ansässigen Firmen etc. gesprochen und die Meinung war fast einhellig:

"Jetzt geht es hier wirtschaftlich ab, wie in FRA oder MUC. Das hat Brandenburg gebraucht."

Da musste ich mir schon aus Eigeninteresse das Lachen verkneifen.



FRA und MUC haben ein wirtschaftlich potentes Hinterland, aber was hat Brandenburg und Berlin? Pampa!





Aber die haben dort wirklich die Illusion, dass jetzt Berlin/Brandenburg zur absoluten Boomregion wird.





Was Nachtflugverbot betrifft, hat der BBI keinen großen Spielraum.

Sobald dort ein Flugzeug eine halbe Sekunde nach Nachtflugverbot fliegt, hat der Airport die ersten Klagen am Hals.

Dafür werden genügend Leute sorgen, da bin ich sicher.





AB wird aber ihren Heimatmarkt nicht nach LEJ verlegen, dass sind leider nur Drohungen.

Allerdings Drohungen, mit denen ich mich anfreunden könnte.





Schön waren auch die Kommentare unserer Flughafengegner im Regionalteil der LVZ. :wink:

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