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 Betreff des Beitrags: Flughafen-Verhandlung hat begonnen
BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2006, 10:03 
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Flughafen-Verhandlung hat begonnen

Bundesverwaltungsgericht berät über künftigen Airport in Schönefeld





Leipzig/Schönefeld - "Stoppt Schönefeld" steht auf dem Banner, das auf dem matschigen Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aufgehängt ist. Von den Gegnern des Flughafenbaus ist gestern um 9 Uhr, eine Stunde vor Verhandlungsbeginn, allerdings noch nicht viel zu sehen, weder vor noch in dem imposanten Gerichtsgebäude von 1895. "Je schlechter das Wetter, desto geringer die Protestbereitschaft", frohlockt der bereits anwesende Berliner Flughafenchef Dieter Johannsen-Roth.





Es ist der erste Tag der mündlichen Verhandlungen über den Bau des geplanten Single-Airports Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld. Die Prozeßbeteiligten bewegen sich noch etwas unsicher und angespannt durch den prachtvollen Sitzungssaal. "Wer heute sagt, er sei gelassen und cool, hat die Bedeutung dieses Verfahrens nicht erfaßt", sagt Lothar Wiegand, "es geht jetzt in die entscheidende Phase und wird richtig spannend." Schließlich steht und fällt das seit 15 Jahren betriebene Großflughafenprojekt und damit das größte Infrastrukturvorhaben in Ostdeutschland mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes.



Wiegand ist Pressesprecher des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, das am 13. August 2004 den Planfeststellungsbeschluß für den neuen Flughafen BBI vorlegte und nun als Beklagter im Gericht sitzt. Denn gegen den Planfeststellungsbeschluß und damit die Baugenehmigung für den BBI klagen 3800 Anwohner des künftigen Airports, da sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. 30 bis 35 Kläger sind mittlerweile im großen Sitzungssaal eingetroffen. Der Andrang ist nicht so groß wie erwartet.





Als der Vorsitzende Richter Stefan Paetow (62) des zuständigen vierten Senats die Verhandlung und damit das größte Verfahren in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichtes eröffnet, wirkt auch er noch unsicher, kennt die Anwaltsnamen noch nicht und verzettelt sich in seinen Unterlagen. Darüber hinaus aber läßt sich der Senat nicht in die Karten gucken. In welche Richtung er entscheiden wird, war gestern nicht im geringsten zu erkennen. Da ging es erst einmal um die Rechtfertigung des Planfeststellungsbeschlusses oder - wie es Richter Paetow für alle verständlich ausdrückte - um die Frage: "Ist das Ding nicht viel zu groß geplant?" Der Planfeststellungsbeschluß genehmigt zwei Start- und Landebahnen mit 3600 und 4000 Metern und ein Terminal mit unterirdischem Bahnhof sowie eine jährliche Kapazität von 360 000 Flugbewegungen und 30 Millionen Passagieren - vorausgesetzt, die innerstädtischen Flughäfen werden geschlossen. Die Klägeranwälte führten ins Feld, daß es keines Flughafenneubaus bedürfe, da die Start- und Landebahnen der drei bestehenden Flughäfen durchaus in der Lage seien, die prognostizierten Kapazitäten zu bewältigen. Insofern sei eine Neuordnung des Luftraumes im Sinne von Berlin, Brandenburg und dem Bund zweifelhaft.



http://www.welt.de/data/2006/02/08/842837.html


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2006, 10:54 
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Die Flughafen-Chance ist schon verpasst

Ewald B. Schulte



In der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Hauptstadt-Airport Berlin Brandenburg International (BBI) geht es in erster Linie um Verfahrenstechnik. Die Richter müssen prüfen, ob die Behörden bei der Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses das geltende Planungsrecht eingehalten und die Belange der von diesem Großprojekt betroffenen Anwohner und Gemeinden zur Genüge berücksichtigt haben. Ist das der Fall, wird das Gericht den Beschluss bestätigen und damit faktisch den Baubeginn freigeben. Sollten die Richter Mängel entdecken, können sie den Beschluss komplett zurückweisen oder aber Auflagen verfügen, die ihnen geeignet erscheinen, die Interessen der klagenden Bürger und Gebietskörperschaften doch noch zu wahren.



Mit der Grundsatzfrage indes, ob das auf Kosten von mindestens zwei Milliarden Euro geschätzte Bauvorhaben überhaupt noch Sinn hat, befasst sich das Gericht nicht. Dabei sind Zweifel durchaus angebracht. Mit der Wiedervereinigung hatte Berlin Anfang der 90er Jahre zwar durchaus die Chance, das nach Frankfurt/Main wichtigste Luftverkehrsdrehkreuz der Republik zu entwickeln. Doch diese Chance wurde grandios vertan. Zunächst warfen windige Grundstücksspekulationen, die die Flughafen-Gesellschaft mit horrenden Schulden belasteten, die Planungen zurück. Dann waren es hart an der Korruptionsgrenze liegende Verfahrensfehler, die das Oberlandesgericht Brandenburg zwangen, die beschlossene Vergabe des Bauprojekts samt langjährigem Betreibervertrag wieder aufzuheben. Der zweite Versuch, private Investoren für das Projekt zu gewinnen, scheiterte schließlich daran, dass die Bewerber ihr Engagement mit Bedingungen verknüpften, die der öffentlichen Hand unzumutbar erschienen.



Gleich 15 Jahre waren damit vertan. Wertvolle Zeit, die andere Standorte nutzten, um Fakten zu schaffen. München etwa betrieb seinen Flughafenausbau so konsequent, dass die Lufthansa gar nicht umhin kam, dort ihr zweites innerdeutsches Drehkreuz einzurichten und zunehmend wichtige Auslandsverbindungen anzubieten. Spätestens mit der Übernahme des einstigen Konkurrenten Swiss steht die Lufthansa zudem in der Pflicht, auch von der Schweiz aus internationale Verbindungen vorzuhalten, so dass das Interesse des wichtigsten deutschen Carriers an einem weiteren innerdeutschen Drehkreuz spürbar gesunken ist. Zumal sich die ursprünglich in Berlin einmal gehegte Hoffnung, wonach ein neuer Großflughafen auch internationale Lufthansa-Konkurrenten dazu veranlassen könnte, bei ihren Flügen aus Fernost nach London einen Zwischenstopp in Berlin anzubieten, längst erledigt hat. Denn dies wäre für die Airlines entschieden zu zeitaufwändig und damit zu teuer.



Im Frachtverkehr war es schließlich ein ostdeutscher Konkurrent, der der Hauptstadt den Rang abgelaufen hat: Die Post entschied sich, den Luftfrachtknotenpunkt ihrer Tochter DHL in Leipzig anzusiedeln, nachdem die dortigen Behörden mit einer - für Berliner Verhältnisse - ungewöhnlich schnellen und kompetenten Offerte auf die Wachstumsprobleme der DHL am bisherigen Knotenpunkt Brüssel reagiert hatten.



Wirtschaftlich fehlt damit sowohl im Passagier- als auch im Frachtverkehr die Basis für den verlustfreien Betrieb eines großen Flughafen-Neubaus in der Hauptstadtregion. Ohne eine angemessene Auslastung dürfte auch die Zahl der von dem Projekt erhofften neuen Arbeitsplätze - bislang ist von bis zu 40 000 Jobs die Rede - dramatisch sinken, so dass im Vergleich zum aktuellen Status quo mit einem nennenswerten Beschäftigungszuwachs kaum mehr zu rechnen ist.



Auch mit Blick auf den Schuldenstand von Berlin und Brandenburg ist bei dieser Ausgangslage die Modernisierung der in der Hauptstadt bestehenden Flughäfen die deutlich bessere Alternative. Mit erheblich niedrigerem Aufwand könnten Tegel für die Abwicklung des Geschäftsreiseverkehrs und Schönefeld für die Abfertigung des Ferienverkehr und als Sitz der Niedrigpreis-Airlines noch kräftig optimiert werden. Die Politik hat sich stattdessen - auch unter nachhaltigem Druck der heimischen (Bau-)Wirtschaftslobby - so eindeutig auf das milliardenschwere Neubauprojekt festgelegt, dass sie diese Position kaum mehr aufgeben kann. Es sei denn, sie würde vom Bundesverwaltungsgericht durch den Nachweis eventueller Planungsmängel zu neuen An- und Einsichten veranlasst.



http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 24268.html



Ein interessanter und m.E. treffender KOmmentar in der heutigen Berliner Zeitung.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2006, 11:10 
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Düsenlärm vor Gericht

Großflughafen: Gestern wurde in Leipzig über die Standortentscheidung für Schönefeld gestritten





Der Flughafenstandort Sperenberg ist tot – und lebt doch wieder. Zumindest vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Am zweiten Verhandlungstag zu den Klagen über den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) stand gestern die Frage der Standortwahl im Mittelpunkt.



Einig waren sich die Anwälte der Kläger und des beklagten Landes Brandenburg, das den Ausbau Schönefelds genehmigt hat, in einem Punkt: In Sperenberg wäre die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen erheblich geringer gewesen als in Schönefeld. Doch was die Zahl der Betroffenen angeht, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Planfeststellungsbehörde ermittelte 31 000 Menschen in Schönefeld und knapp 2000 in Sperenberg, die unter Lärm ab einem Wert von 62 Dezibel zu leiden hätten.



Franz Günter Siebeck, einer der Klägeranwälte, zweifelte die Zahlen für Schönefeld an. Er spricht von 75 000 oder gar mehr als 100 000 Betroffenen. Dass es beim 62-Dezibel-Grenzwert insgesamt mehr Lärmgeschädigte gebe als die ermittelten 31 000, bestätigte auch der Anwalt des Landes, Klaus-Peter Dolde. Auf eine exakte Zahl legte er sich aber nicht fest. Obwohl der Lärmschutz in Schönefeld ein wesentlich größeres Problem als in Sperenberg sei, habe sich die Planfeststellungsbehörde für den stadtnahen Standort entschieden, weil die anderen Vorteile bei Schönefeld lägen.



Im Landesentwicklungsplan seien beim Standortvergleich fünf Kriterien festgelegt. Bei der geforderten „engen räumlichen Beziehung zum Hauptaufkommensgebiet“ der Passagiere liege Schönefeld ebenso vorn wie bei der verkehrlichen Einbindung ins Straßen- und Schienennetz des Nah- und Fernverkehrs. In Sperenberg fehle vor allem die Flächenerschließung, so Dolde. Dies betreffe vor allem Mitarbeiter des Flughafens, die zum größten Teil mit dem Auto zum Arbeitsplatz führen. Knapp 20 000 Menschen sollen später am Flughafen arbeiten. Heute sind es bei den drei Berliner Flughäfen etwa 14 000.



Zudem biete Schönefeld bessere Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Entwicklung – und damit für Arbeitsplätze – als Sperenberg. Dort seien auch die Eingriffe in den Natur- und Umweltschutz erheblich größer. In Sperenberg gebe es lediglich „Rudimente einer militärischen Nutzung“ durch die Sowjetarmee, die zu nichts zu gebrauchen seien.



Dem widersprachen die Klägeranwälte. Sperenberg lasse sich ähnlich gut wie Schönefeld ans Straßen- und Schienennetz anbinden, so Klägeranwalt Siebeck. Die vierspurige Bundesstraße B 101 ende kurz vor Sperenberg; der Bahnanschluss ließe sich sogar um 250 Millionen Euro billiger bauen als in Schönefeld. Dort sollen Bahnhof und Gleisanschluss zum Berliner Außenring 496 Millionen Euro kosten. Dafür wäre der Bahnhof in Schönefeld nur wenige Meter vom Abfertigungsgebäude entfernt, weil er unter dem Terminal liegen soll, während die Start- und Landebahnen in Sperenberg weit weg von den Gleisen liegen.



Die Entscheidung für Schönefeld sei eine politische gewesen, die 1996 vom damaligen Regierenden Bürgermeister Diepgen (CDU), Brandenburgs Ministerpräsident Stolpe (SPD) und Bundesverkehrsminister Wissmann (CDU) getroffen worden sei, so die Klägeranwälte. Dieser so genannte Konsensbeschluss sei Vorgabe für die Landesplanung mit dem Standort Schönefeld geworden.



Dagegen konterte der Anwalt des Landes, Dolde, die Untersuchungen zum Landesentwicklungsplan hätten unabhängig von Konsensbeschluss zur Standortentscheidung für Schönefeld geführt. Die Verhandlung in Leipzig wird morgen fortgesetzt.



http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09 ... 340665.asp





Schönefeld - letzte Entscheidung



Bundesverwaltungsgericht verhandelt seit Dienstag über Berliner Großflughafen



Vermutlich im März wird die Entscheidung fallen: entsteht vor den Toren Berlins der umstrittenen Großflughafen Schönefeld, oder wird das Projekt in quasi letzter Minute verhindert. Seit Dienstag verhandelt darüber das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Nach den gegenwärtigen Planungen würde der Flughafen bei einem Ja der Richter im Jahre 2011 den Betrieb aufnehmen.





Einen ersten Erfolg hatten die Gegner des Ausbaus bereits im vergangenen Jahr erringen können. Nachdem das Projekt bereits seit Jahren stagniert und Teile des Baus neu ausgeschrieben werden mußten, verhängten die Leipziger Richter einen vorläufigen Baustop bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Dabei werden nicht sämtliche 4000 anhängigen Klagen, sondern vier Musterfälle aus den umliegenden Gemeinden verhandelt.



Die Landesregierung von Berlin und Brandenburg, die das Projekt seit Jahren auch mit öffentlichen Geldern vorantreiben, zeigten sich dabei zuversichtlich. Routiniert bezeichnete etwa der Sprecher des Potsdamer Verkehrsministeriums, Lothar Wiegand, den Großflughafen als "Jobmaschine", die von der Wirtschaft gewollt sei. Die Bürgerinitiative der Flughafengegener wollte auf Anfrage der Berliner Umschau angesichts des laufenden Verfahrens keine Fragen beantworten.



Wie sinnvoll der Bau, für den zwei Milliarden Euro eingeplant sind, tatsächlich ist, bleibt auch aus rein ökonomischer Sicht ein Rätsel. Ursprünglich war die Anlage, die u.a. die Schließung der im Stadtgebiet befindlichen Flughäfen Tegel und Tempelhof nach sich zöge und damit vor allem bereits vorhandene Kapazitäten bündelt, für 60 Millionen Passagiere pro Jahr ausgelegt gewesen. Inzwischen gehen Beobachter von 20 Millionen Fluggästen aus. Besonders pikant ist dabei die Tatsache, daß östlich von Berlin, in Neuhardenberg, bereits ein fertiger Flughafen steht, dem die Potsdamer Landesregierung jedoch mit Verweis auf die Pläne für Schönefeld die Betriebsgenehmigung verweigert.





Die Anwohner des südöstlich der Hauptstadt gelegenen Schönefelds befürchten bei einem Bau des Großflughafens eine drastische Einschränkung ihrer Lebensqualität. Nicht zuletzt, da die Anlage rund um die Uhr in Betrieb wäre. Das Dorf Diepensee und Teile von Selchow wurden, gegen den Widerstand der Bewohner, bereits abgerißen und umgesiedelt.



Sollte das Gericht den Bau stoppen, dürfte das Kapitel Großflughafen in Berlin zunächst einmal beendet sein. Kaum jemand glaubt, daß nach einer Niederlage der Baubefürworter abermals ein Standort - voraussichtlich bei Jüterbog, auch das sachsen-anhaltinische Stendal war bereits im Gespräch - gesucht wird. Zumal eine ICE-Stunde entfernt, in Halle-Leipzig, bereits eine vergleichbare Anlage in Betrieb ist. So dürfte dann die bisherige Situation mit drei städtischen Flughäfen zunächst einmal auch die der Zukunft sein.





http://www.rbi-aktuell.de/cms/front_con ... idart=3813


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BeitragVerfasst: Freitag 10. Februar 2006, 03:02 
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Mal sehen, wie sich das ganze entwickelt..... Man kann dann demnach wohl doch nicht darauf hoffen- nach meinem Verständnis- dass es mit Berliner Grossflughafen nix wird, höchstens eben eine mehrährige verspätung der Betriebsaufnahme, von der man hier in LEJ aber mitunter dann profitieren könnte...?

adima :wink:


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BeitragVerfasst: Freitag 10. Februar 2006, 09:03 
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Ich glaube schon, dass der BBI irgendwie durchgehen wird. Das Problem dabei ist das irgendwie. Der Senat des BVerwG muss einen Kompromiss finden. Ich halte es für unrealistisch, dass der Antrag der Kläger zurückgewiesen wird, aber genauso unrealistisch das die Kläger durchkommen.

Vielmehr wird man die Flugzeiten einschränken (23-4 Flugverbot) bzw. den Schallschutz nachbessern. Letzteres wird man tun müssen, weil das neue Fluglärmgesetz kurz vorm Plenum steht und der Leipziger Flughafen bei seinem Ausbau Maßstäbe gesetzt hat. Dann kann man keine Lex Schönefeld machen. Spannend wird die Frage wie man mit der nachträglichen Veränderung der Planungsgrundlage umgeht, die ja eigentlich vom OVG Frankfurt kassiert worden war. Handelt es sich hierbei wirklich um eine Rückwirkung, könnte das - falls das Gericht darauf nicht eingeht - den Weg zu einer Verfassungsklage öffnen. Aber wie gesagt, ich denke der Senat wird das inzident prüfen.



Im Grunde genommen trifft es der Artikel aus der Berliner Zeitung, Chance vertan, der Rest sind hohe finanzielle Verluste und ein teuer erkaufter Flughafen.



Das Neueste aus dem Tagesspiegel:



Richter macht im Flughafen-Prozess Tempo

Ein Dutzend neue Beweisanträge der Kläger wurde vorm Leipziger Bundesverwaltungsgericht abgelehnt



Leipzig – Im Prozess um den Ausbau des Flughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Gericht gestern rund ein Dutzend so genannte Beweisanträge der Kläger-Anwälte abgelehnt. Wären sie zugelassen worden, hätte dies das Verfahren erheblich verlängern können, denn die Anwälte wollten weitere Gutachten einholen. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Stefan Paetow liegen dem Gericht jedoch in ausreichender Zahl Unterlagen vor – zum Teil doppelt oder dreifach. In anderen Punkten habe sich das Gericht in der seit Dienstag laufenden Verhandlung genügend Sachkunde verschafft.



Das Gericht lehnte es unter anderem auch ab, den geplanten Ausbau der Flughäfen in Neuhardenberg und Finow ins Verfahren aufzunehmen. Dieser Punkt sei nicht „entscheidungserheblich“ für das Schönefeld-Verfahren, sagte der Vorsitzende Richter. Am dritten Verhandlungstag versuchte Paetow, Tempo in die Verhandlung zu bringen. Sechs Tage hatte das Gericht zunächst für das „Rechtsgespräch“ angesetzt. Das Wichtigste für die Richter des 4. Senats war ohnehin das Studium der umfangreichen Akten vor der mündlichen Verhandlung. Im Rechtsgespräch sollen jetzt nur noch die für das Gericht offenen Fragen behandelt werden. Trotzdem werden weiter schon längst bekannte Argumente ausgetauscht.





Gestern ging es noch einmal darum, ob der Brandenburger Landesentwicklungsplan „Flughafen-Standortsicherung“, mit dem für Schönefeld entschieden worden war, rechtmäßig zustande gekommen ist. Strittig war dabei unter anderem, ob bei der Abwägung zwischen Schönefeld und Sperenberg die Zahl der vom Lärm Betroffenen ausreichend berücksichtigt wurde, was die Kläger-Anwälte bezweifeln. Das Gericht misst der Lärmfrage eine große Bedeutung bei. Der Vorsitzende Richter sagte: „Das ist für die Kläger ein zentraler Punkt.“ Der Landesentwicklungsplan war Basis für das Planfeststellungsverfahren am Standort Schönefeld. Das Gericht muss nun entscheiden, ob der gültig ist und ob er Schönefeld als Standort zwingend vorgeschrieben hat. Dies sei eine „Sache der Ausführung“, so der Vorsitzende Richter. Der Ausgang des Verfahrens ist weiter ungewiss. Dass das Gericht die bisherigen Beweisanträge der Klägeranwälte abgelehnt hat, ist auch kein Indiz dafür, dass die Richter die Klage zurückweisen werden – selbst wenn die Anwälte jetzt in der Defensive sind.



Die Verhandlung wird in der nächsten Woche fortgesetzt. Dann geht es unter anderem darum, ob im Planfeststellungsbeschluss für Schönefeld der Lärmschutz ausreichend berücksichtigt worden ist. Auch das Problem der Nachtflüge wird dann behandelt. Klaus Kurpjuweit



http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/10 ... 343802.asp





Die Sicht der Schweiz darauf:



Stürzt der Flughafen ab?

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Berliner Flughafen-Projekt

In Berlin haben die Behörden vor zehn Jahren beschlossen, einen internationalen Airport zu bauen. Seit gestern steht das Projekt aber in Leipzig vor Gericht.



Fritz Dinkelmann/Berlin



Elmar Giemulla, Professor für Luftverkehrsrecht, ist einer der wenigen unabhängigen Köpfe im Berliner Flughafenstreit. Er sagt, wenn der Flughafen Berlin-Brandenburg nicht gebaut werde, «dann wird auf lange Zeit alles so bleiben, wie es ist. Zu Engpässen wird es nicht kommen». Trotzdem gilt seit 1996 als Staatsdoktrin, Berlin brauche neben den drei bestehenden Flughäfen – Tegel, Tempelhof und Schönefeld – unbedingt auch einen internationalen Airport. Das war sachlich schon vor zehn Jahren umstritten. Trotzdem trommelten nicht nur Berlin und Brandenburg für das Milliarden-Projekt, sondern auch der Bund: der Neubau (auf dem Schönefeld-Gelände) wird von der grossen Koalition als «Projekt von nationaler Bedeutung» gesehen, weil er – so hoffen die Bauherren – 40 000 Arbeitsplätze schaffe.



Job-Wunder?

Wer den Menschen ein solches Wunder voraussage, verspreche ihnen das Blaue vom Himmel, sagt sinngemäss Giemulla. Zehntausende neuer Arbeitsplätze entstünden nur dann, wenn der neue Flughafen einen 24-Stunden-Betrieb anbieten könnte. Doch daran mögen selbst überzeugte Befürworter kaum glauben. 4000 Schönefeld-Anwohner haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt, das über den Bau des Airports bis im Frühling entscheiden wird – und zwar definitiv. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss – man könnte eine Münze werfen, sagen Beobachter: Kopf oder Zahl? Zu den Einwänden der Flughafengegner gehört, dass Berlin nie ernsthaft einen anderen Standort geprüft hat. Vielmehr legten sich die Behörden quasi im Blindflug auf Schönefeld fest – den früheren DDR-Zentralflughafen. Doch der geplante Neubau würde 100 000 Menschen massiver zusätzlicher Lärmbelastung aussetzen und unzählige Immobilien entwerten.



Zuversichtliche Politiker

Im Übrigen, so Professor Giemulla, sollte ein solcher Umsteigeflughafen wegen der Immissionen nicht in einer Metropole gebaut werden. Sollte das Gericht «Ja, aber» sagen, dann könnte das Projekt arg zurechtgestutzt werden: Allein ein mögliches Nachtflugverbot würde viele Tausend der erhofften neuen Arbeitsplätze kosten. Trotzdem sind Berliner Politiker und Wirtschaftsvertreter zuversichtlich. Christian Wiesenhütter, Vize-Geschäftsführer der Berliner Industrie- und Handelskammer, sagt, er sei «in freudiger Erwartung, wie bei der Geburt eines Kindes».



http://www.tagblatt.ch/index.php?artike ... te/ausland


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BeitragVerfasst: Freitag 10. Februar 2006, 16:46 
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Ich denke auch das es zum BBI kommen wird, denn in Deutschland wird zur Zeit eigentlich so verhandelt: Arbeitsplätze vor...!!







Leider wird das auch in Berlin so sein...


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Februar 2006, 15:52 
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Schönefeld-Prozess vor Bundesverwaltungsgericht wird fortgesetzt



Leipzig/Berlin (ddp-bln). Mit Fragen der Flugsicherheit, der Nachtflugregelung sowie der Lärmbelästigung für die Anwohner wird am Dienstag (9.30 Uhr) der Prozess um den geplanten Großflughafen in Berlin-Schönefeld fortgesetzt. In der vergangenen Woche hatte sich das Gericht unter Vorsitz von Stefan Paetow vor allem mit der Standortfrage für den Airport Berlin Brandenburg International (BBI) befasst. Erörtert wurden die Vor- und Nachteile Schönefelds als Standort für einen so genannten Single-Flughafen im Vergleich zum etwas weiter südlich gelegenen Sperenberg. Kernpunkt dabei war die Zahl der von Fluglärm betroffenen Anwohner, die von beiden Seiten sehr unterschiedlich angegeben wurde.



Am Dienstag wird es nach den Worten von Gerichtssprecher Wolfgang Sailer unter anderem um das passive Lärmschutzkonzept für die Anwohner gehen, das vor allem Isolierungsarbeiten für deren Häuser sowie die dafür angesetzten Kosten beinhaltet.



Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der nach eigenen Angaben 2400 Kläger vertritt, kritisierte, dass bei der Entscheidung für den Standort Schönefeld Fragen des Lärmschutzes und der Risikominimierung nur eine untergeordnete Rolle gespielt hätten. Die brandenburgischen Behörden seien einem Konsensbeschluss aus dem Jahr 1995 gefolgt und hätten dabei alle Nachteile Schönefelds «unter den Tisch» fallen lassen, hieß es in einer Erklärung.



Dieser Standort sei zwar von Berlin aus schneller erreichbar als Sperenberg. Dies rechtfertige jedoch nicht die Lärmbelästigung von 150 000 bis 200 000 Anwohnern in der Umgebung von Schönefeld. Die Anwälte des beklagten Brandenburger Infrastrukturministeriums hatten dagegen in der vergangenen Woche von lediglich 31 000 Lärm-Betroffenen gesprochen.



Der größte Prozess in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts hatte am Dienstag vergangener Woche begonnen. Etwa 4000 Gegner haben gegen den geplanten Ausbau des Flughafens in Schönefeld geklagt. Daraus wurden vier Musterklagen ausgewählt, über die das Gericht als letzte Instanz urteilen wird. Der Richterspruch wird nicht vor März erwartet.



http://www.airliners.de/news/news.php?articleid=7528


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Februar 2006, 15:54 
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Resolution zum BBI-Ausbau an Wowereit übergeben



Berlin (ddp-bln). Vertreter von Wirtschaftskammern sowie Gewerkschaften aus der Region haben am Montag in der Hauptstadt eine Resolution für den Bau des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) übergeben. Durch den Ausbau des Flughafens Schönefeld würden bis zu 40 000 Arbeitsplätze in der Region entstehen, betonte Wowereit. Er appellierte an die Flughafen-Gegner, auch die «Interessen der Allgemeinheit» an dem Großprojekt zu berücksichtigen.



Der brandenburgische Staatskanzleichef Clemens Appel sagte in Vertretung für den erkrankten Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (beide SPD), der Ausbau Schönefelds bleibe das wichtigste Infrastruktur-Vorhaben für die Region und ganz Ostdeutschland.



300 Vertreter aus der Wirtschaft, von Gewerkschaften und Betriebsräten hatten die Resolution «Wir wollen BBI - Jobs und Wachstum für die Region» unterzeichnet. Übergeben wurde sie von Berlins IHK-Präsident Eric Schweitzer, dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Brandenburg, Victor Stimming, dem Präsidenten der Handwerkskammer Berlin, Stephan Schwarz, und dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Berlin-Brandenburg, Dieter Scholz.



Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich seit Dienstag vergangener Woche im größten Prozess seiner Geschichte mit dem Bau des geplanten Großflughafens. Etwa 4000 Gegner haben gegen den Ausbau des Flughafens in Schönefeld geklagt. Die Richter entscheiden in letzter Instanz darüber, ob der auf zwei Millionen Euro veranschlagte Ausbau realisiert oder nach zehn Jahren Planung endgültig eingestellt wird. Die mündliche Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt.



http://www.airliners.de/news/news.php?articleid=7526


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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Februar 2006, 16:32 
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Es ist wohl anzunehmen (zu befürchten), daß BBI kommen wird. Hier in der Runde wird auch schon spekuliert, daß es nur zu dem Wie noch Fragen gibt. Aus diesem Grund nochmal meine ganz persönliche Vermutung zur Entwicklung in Berlin.



Die Drehung und Verlängerung der Südbahn in LEJ wurde mit dem übergeordneten Interesse der Allgemeinheit an Arbeitsplätzen begründet. Ich persönlich kann mir einen solchen Effekt beim BBI nicht vorstellen. Vor allem sollte man nicht vergessen, daß TXL und THF geschlossen werden und wenn ich das richtig verstehe ganz geschlossen, also auch keine Geschäftsfliegerei mehr von diesen beiden Flughäfen. Auf keinen Fall wird BBI ein Drehkreuz, welche Fluggesellschaft sollte das dort aufziehen? Ich wüßte keine Fluggesellschaft die dafür in Frage käme. BBI wird Point-to-Point Verkehr für den Großraum Berlin abwickeln-nicht mehr und nicht weniger. Fracht wird wohl auch nicht die Rolle spielen, da hier in LEJ dann schon längst DHL fliegt und-meine Vermutung-andere Frachtfluggesellschaften noch folgen werden. Davon mal abgesehen wird es in BBI mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Nachtflüge geben.

_________________
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BeitragVerfasst: Dienstag 14. Februar 2006, 22:08 
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Flughafen-Prozeß: Wie oft darf nachts geflogen werden?



von Katrin Schoelkopf



Leipzig - Auftakt zur zweiten Sitzungswoche im Leipziger Prozeß um den geplanten Flughafen BBI in Schönefeld: Der Schutz der Anwohner vor Fluglärm stand gestern im Mittelpunkt, vor allem die Zumutbarkeit von uneingeschränkten nächtlichen Starts und Landungen.



Gerade die Frage danach stufte der Vorsitzende Richter Stefan Paetow als "sehr wichtig" in Bezug auf die Genehmigung des Flughafens ein - zumal es in Deutschland "eher die Ausnahme" sei, daß große Flughäfen über unbeschränkten Nachtflug verfügten.



Überdies eine schwierige Frage, da der Gesetzgeber, wie Paetow massiv monierte, keinerlei Grenz- oder Richtwerte vorgebe: "Das ist ein beklagenswerter und unmöglicher Zustand, daß der Gesetzgeber uns hier im Stich läßt, wir die Frage des Lärmschutzes bei jedem Verfahren wieder neu klären müssen." Grundsätzlich orientiere sich das Gericht daher an der Formel: Je dringlicher der Nachtflugbedarf, um so höher sein Gewicht gegenüber der Lärmbelastung, und umgekehrt - eine Formel, auf die die 4000 Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluß für den BBI setzen. Denn der notwendige Bedarf insbesondere an nächtlichem Frachtflugverkehr ist nach Ansicht der Klägeranwälte für Berlin weder gegeben noch im Planfeststellungsbeschluß festgeschrieben und begründet. Statt dessen gingen Planfeststellungsbehörde sowie Flughafengesellschaft von einem "frei phantasierten Bedarf" von 95 nächtlichen Flugbewegungen und jährlich 600 000 Tonnen Frachtaufkommen aus, sagte Klägeranwalt Franz Günter Siebeck. Dies rechtfertige nicht den von der Planfeststellungsbehörde genehmigten 24-Stunden-Betrieb des BBI, sondern spreche für ein Nachtflugverbot.



Die Anwälte der Gegenseite verteidigten mit Verweis auf den vorgesehenen passiven Lärmschutz (Lärmschutzfenster, Entschädigung) den uneingeschränkten Nachtflug. Überdies könne nicht nur der tatsächliche Bedarf zugrunde gelegt werden, sondern müßten Kapazitäten im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit vorgehalten werden.



www.welt.de


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